hier: Mittelbare Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen an einer Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich der Onshore Windenergie über die Trianel GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt vorbehaltlich
der noch folgenden Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW am 11.03.2013 zu,
dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1. Der mittelbaren
Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW)
über die Trianel GmbH (Trianel) an folgenden Gesellschaften wird zugestimmt:
a)
Einer mittelbaren Beteiligung über die Trianel
GmbH, an der die GSW zurzeit mit einem Anteil in Höhe von 0,84% beteiligt sind,
an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen
Firmierung) in der Rechtsform der Einheits-KG. Die Trianel GmbH beabsichtigt
eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu
9,0 Mio. €, entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu maximal 15%
des vorgesehenen Eigenkapitals i.H.v. 60 Mio. €, einzugehen. Für die GSW
entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke
GmbH & Co. KG in Höhe von bis zu maximal 0,126%, bzw. einer rechnerischen
Beteiligung in Höhe von bis zu 75.600,- €.
b)
Einer mit der Beteiligung unter a) zwingend
verbundenen mittelbaren Beteiligung an der von der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH & Co. KG zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft
Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von
25.000,- €. Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der
Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH von bis zu maximal 0,126%,
entsprechend einer rechnerischen Beteiligung von bis zu 31,50 €.
2. Mit der
vorstehenden mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH an der Trianel
Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG stimmt der Aufsichtsrat der GSW
zugleich zu, dass die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
ihrerseits bis Ende 2016 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere
Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen
Gesellschaften Projekte realisiert werden, die einen festgeschriebenen Kriterienkatalog
erfüllen. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel
Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare
Beteiligungen der GSW begründet.
3. Die Zustimmung
zum Abschluss und/oder Eintritt der GSW in
sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und
werden, wird erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beabsichtigt
sich mittelbar an einer Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich
der Onshore Windenergie über die Trianel GmbH zu beteiligen.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
11.03.2013 wird die mittelbare Beteiligung an einer Gesellschaft zur
Realisierung von Projekten im Bereich der Onshore Windenergie über die Trianel
GmbH beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird
eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den
Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung
gegeben.
Sollte eine
abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat
entsprechend berichtet.
Anlagen:
Vorlage Aufsichtsrat mit der Anlage
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