Betreff
Satzung zur Festlegung der Zahl der in den Rat der Stadt Kamen zu wählenden Vertreter
Vorlage
009/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Satzung zur Festlegung der Zahl der in den Rat der Stadt Kamen zu wählenden Vertreter wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke vorzubereiten und dem Wahlausschuss zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Verwaltung wurde durch den Rat am 20.05.2012 beauftragt, die Auswirkungen einer Verkleinerung des Rates innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Zu diesem Prüfauftrag hat der Bürgermeister in der Sitzung des Rates am 06.12.2012 berichtet (s. Niederschrift einschl. Anlage)

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Fristvorgaben

 

Die laufende Wahlperiode des am 30.08.2009 gewählten Rates der Stadt Kamen hat am 21.10.2009 begonnen und endet am 30.06.2014 (Art. 11. Kommunalwahlzusammenlegungs-gesetz – KwahlZG-  i.V.m. § 14 Kommunalwahlgesetz –KwahlG-).

 

Gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG ist der Wahlbezirk die wahlrechtlich selbständige räumliche Einheit, in deren Bereich jeweils eine Person (Direktbewerber) für den Rat direkt gewählt wird.

Die Anzahl der Wahlbezirke gibt damit die Größe der zu wählenden Ratsvertretung bzw. die Zahl der Ratsmitglieder vor. Abhängig ist das maßgeblich von der jeweiligen Einwohnerzahl des Wahlgebietes und gesetzlich entsprechend vorgegebenen Größenklassen (§ 3 Abs. 2 KWahlG). Die Feststellung der Größe richtet sich nach der von IT NRW halbjährlich fortgeschriebenen und veröffentlichten Bevölkerungszahl 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode (§ 78 Abs. 1 KWahlO). Infolge der Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl ist diese Frist um 4 Monate verkürzt worden. Maßgeblicher Termin ist insofern der 20.12.2012. Die aktuellste vor diesem Stichtag von IT.NRW veröffentlichte Einwohnerzahl ist die zum 30.06.2012. Nach der für die Kommunalwahl 2014 maßgeblichen Bevölkerungszahl in Höhe von 44.013 Einwohnern beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter gem. § 3 Abs. 2 Buchst. a) KWahlG 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken.

 

Nach Art. 12 Satz 2 und 3 des Änderungsgesetzes vom 24.06.2008 ist der Rat berechtigt, die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder durch Satzung nach Maßgabe von § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 KWahlG für die nächste Wahlzeit des Rates um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken zu verringern. Dabei darf die Zahl von 20 Vertretern nicht unterschritten werden.

 

Diese Gestaltungsfreiheit (Verringerung!) durch Satzung ist zeitlich begrenzt auf grundsätzlich 45 Monate nach Beginn einer Wahlperiode. Für die kommende Wahlzeit ab 2014 gilt auch hier im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Europawahl mit den Kommunalwahlen eine auf 41 Monate nach Beginn der Wahlperiode verkürzte Frist bis zum 20.03.2013 (Art. 12 Satz 3 KWahlZG).

 

Sollte eine Verringerung nicht beabsichtigt werden, ist der 20.10.2013 der späteste Termin für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke (48 Monate nach Beginn der Wahlperiode am 21.10.2009). Eine satzungsmäßige Festsetzung (s. Anlage) wäre nicht erforderlich.

 

Eine weitere Vorgabe für die zeitliche Ablaufplanung besteht für die Aufstellung der Kandidaten und Kandidatinnen der Parteien und Wählergruppen für die Kommunalwahl 2014. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der 21.04.2013 der früheste Termin für die Wahl der Wahlbewerber (Art. 12 Satz 2 KWahlZG, § 17 Abs. 4 KWahlG).

Zwingende Voraussetzung ist die zuvor vom Wahlausschuss gem. § 2 KWahlO vorzunehmende Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke und deren öffentliche Bekanntmachung. Zu diesem Zweck wurde bereits vorsorglich ein Wahlausschusssitzungstermin für den 15.04.2013 geplant.

 

Vorgaben für die Wahlbezirkseinteilung

 

Mit Schreiben vom 14.12.12 gibt das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Vorgriff auf einen Durchführungserlass für die Kommunalwahl 2014 u.a. grundsätzliche Hinweise zur Verringerung der Anzahl der Vertreter im Rat. Es wird festgestellt, dass die Einwohnerzahl des Wahlgebietes der Maßstab für die Größenordnung des Rates ist und diese Regelungen im Lichte des Demokratieprinzips und der Sicherstellung der Selbstverwaltung der Kommunen zu sehen sind.

 

Vor diesem Hintergrund ist nur eine Reduzierung von maximal 6 Ratsmitgliedern pro Stadtrat in bis zu drei Teilschritten möglich, wobei jeder Reduzierungsschritt in dem gesetzlich vorgegeben Zeitfenster für die folgende Wahlperiode beschlossen werden müsste.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Zudem darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen (§ 4 Abs. 2 KWahlG).

 

Handlungsbedarf für Änderung

 

Die derzeitige Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke entspricht nicht mehr dieser Anforderung einer relativ gleichwertigen Größenordnung nach Einwohnerzahlen.

 

Die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk (44.013 / 22 WB) beträgt 2.001, die Untergrenze liegt bei 1.501, die Obergrenze bei 2.501 Einwohnern.

Die beigefügte Tabelle zeigt, dass diese 25%-Toleranzgrenze im Wahlbezirk 514 in Kamen –Mitte unterschritten und in dem Wahlbezirk 519 im Stadtteil Methler nach zwischenzeitlicher Besiedlung von Neubaugebieten überschritten wird. Dabei ist zu erwarten, dass sich diese Abweichung aufgrund weiterer Zuzüge bzw. Abwanderungen noch verstärken wird.

 

Aktuelle Prognosen zur demografischen Entwicklung der Bevölkerungszahlen zeigen für die Stadt Kamen mittel- bis langfristig eine kontinuierliche Abnahme der Einwohnerzahl.

Nach einer Bevölkerungsmodellrechnung für kreisangehörige Städte und Gemeinden 2008 bis 2030 des IT.NRW und Kreis Unna sinkt die Einwohnerzahl auf 43.410 in 2020 und 41.550 in 2030, nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung absolute Bevölkerungsentwicklung 2009 bis 2030 sogar auf 42.130 (2020) und 39.390 (2030).

 

Die Auswirkung der Verringerung um bis zu 3 Wahlbezirke auf die Wahlbezirksgrößen ist aus beigefügten Tabellen ersichtlich:

 

Anzahl Wahlbezirke

Untergrenze

Obergrenze

22

1.501

2.501

21

1.572

2.620

20

1.651

2.751

19

1.737

2.896

 

 

 

Ortsteile

Wahlbezirke

Einwohner

25%-Grenze unterschritten

25%-Grenze überschritten

Heeren -Werve

501

2.146

 

 

502

1.825

 

 

503

1.937

 

 

504

2.177

 

 

Zw.-summe

 

8.085

 

 

Südkamen

505

2.231

 

 

506

2.306

 

 

Zw.-summe

 

4.537

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitte

507

1.708

bei 19 Wahlbez.

 

508

1.839

 

 

509

1.952

 

 

510

1.588

bei 19 u. 20 Wahlbez.

 

511

1.883

 

 

512

2.153

 

 

513

1.750

 

 

514

1.492

bei allen Wahlbez.

 

515

1.977

 

 

516

1.988

 

 

517

2.214

 

 

Zw.-summe

 

20.544

 

 

 

 

 


Methler

518

2.440

 

 

519

2.538

 

bei 22 Wahlbez. (Neubaugebiete)

520

2.177

 

 

521

2.273

 

 

522

1.872

 

 

Zw.-summe

 

11.300

 

 

Gesamt

 

44.466

 

 

 

 

Geschätzte finanzielle Auswirkungen einer Verringerung

 

 

Ausgehend von der Ist-Situation 2012 und den Werten aus der Haushaltsplanung 2013 sind in Folge der Verkleinerung des Rates um 2 Mandate (1 Wahlkreis) Einsparungen an Aufwandsentschädigungen (monatl. Pauschalbetrag und Sitzungsgeld), Zuwendungen Geschäftsbedarf in Höhe von durchschnittlich rd. 7.100 Euro möglich:

 

Bei der Verringerung um weitere Wahlkreise erhöht sich das Einsparpotenzial entsprechend auf rd. 14.200 Euro (2 WK/4 RM) bzw. 21.300 Euro (3 WK/6RM).

 

 

Vermutete Auswirkungen auf die Sitzverteilung

 

Zentrale Grundlage für die Sitzverteilung im Rat ist das tatsächliche Wählerverhalten. Somit lassen sich die Auswirkungen einer Reduzierung der Wahlbezirke auf die Sitzverteilung im Rat nicht prognostizieren.

Bei gleichem Wahlergebnis wie in 2009 (Wahlverfahren, Wahlergebnis, Wahlbewerber) würde die Sitzverteilung wie folgt aussehen:

 

Annahme Ergebnis 2009: 19.865 abgegebene gültige Stimmen

 

2009

44

24

10

4

1

2

2

0

1

 

Mandate

SPD

CDU

GRÜNE

BG

FDP

LINKE

Rentner

VK

2014

42

22

10

4

1

2

2

0

1

 

40

21

9

4

1

2

2

0

1

 

38

20

9

4

1

2

2

0

0

 

 

 

Der beigefügte Satzungsentwurf wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Verwaltung wird dem Wahlausschuss zur Sitzung am 15.04.2013 einen entsprechenden Gestaltungsvorschlag zur Beratung und Entscheidung zuleiten.

 

 

Anlage