Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte
Satzung zur Festlegung der Zahl der in den Rat der Stadt Kamen zu wählenden
Vertreter wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Einteilung des
Wahlgebietes in Wahlbezirke vorzubereiten und dem Wahlausschuss zur Beratung
und Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Verwaltung wurde durch den Rat am 20.05.2012 beauftragt, die
Auswirkungen einer Verkleinerung des Rates innerhalb der rechtlichen
Rahmenbedingungen zu prüfen. Zu diesem Prüfauftrag hat der Bürgermeister in der
Sitzung des Rates am 06.12.2012 berichtet (s. Niederschrift einschl. Anlage)
Rechtliche Rahmenbedingungen und Fristvorgaben
Die laufende Wahlperiode des am 30.08.2009 gewählten Rates der Stadt
Kamen hat am 21.10.2009 begonnen und endet am 30.06.2014 (Art. 11.
Kommunalwahlzusammenlegungs-gesetz – KwahlZG-
i.V.m. § 14 Kommunalwahlgesetz –KwahlG-).
Gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG ist der Wahlbezirk die wahlrechtlich
selbständige räumliche Einheit, in deren Bereich jeweils eine Person
(Direktbewerber) für den Rat direkt gewählt wird.
Die Anzahl der Wahlbezirke gibt damit die Größe der zu wählenden
Ratsvertretung bzw. die Zahl der Ratsmitglieder vor. Abhängig ist das
maßgeblich von der jeweiligen Einwohnerzahl des Wahlgebietes und gesetzlich
entsprechend vorgegebenen Größenklassen (§ 3 Abs. 2 KWahlG). Die Feststellung
der Größe richtet sich nach der von IT NRW halbjährlich fortgeschriebenen und
veröffentlichten Bevölkerungszahl 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode (§ 78
Abs. 1 KWahlO). Infolge der Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl
ist diese Frist um 4 Monate verkürzt worden. Maßgeblicher Termin ist insofern
der 20.12.2012. Die aktuellste vor diesem Stichtag von IT.NRW veröffentlichte Einwohnerzahl ist die
zum 30.06.2012. Nach der für die
Kommunalwahl 2014 maßgeblichen Bevölkerungszahl in Höhe von 44.013 Einwohnern
beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter gem. § 3 Abs. 2 Buchst. a) KWahlG
44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken.
Nach Art. 12 Satz 2 und 3 des Änderungsgesetzes vom 24.06.2008 ist der Rat berechtigt, die Zahl der zu
wählenden Ratsmitglieder durch Satzung nach Maßgabe von § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3
KWahlG für die nächste Wahlzeit des Rates um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte
in Wahlbezirken zu verringern. Dabei
darf die Zahl von 20 Vertretern nicht unterschritten werden.
Diese Gestaltungsfreiheit (Verringerung!) durch Satzung ist zeitlich
begrenzt auf grundsätzlich 45 Monate nach Beginn einer Wahlperiode. Für die
kommende Wahlzeit ab 2014 gilt auch hier im Zusammenhang mit der Zusammenlegung
der Europawahl mit den Kommunalwahlen eine auf 41 Monate nach Beginn der
Wahlperiode verkürzte Frist bis zum
20.03.2013 (Art. 12 Satz 3 KWahlZG).
Sollte eine Verringerung nicht beabsichtigt werden, ist der 20.10.2013
der späteste Termin für die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke (48
Monate nach Beginn der Wahlperiode am 21.10.2009). Eine satzungsmäßige
Festsetzung (s. Anlage) wäre nicht erforderlich.
Eine weitere Vorgabe für die zeitliche Ablaufplanung besteht für die Aufstellung
der Kandidaten und Kandidatinnen der Parteien und Wählergruppen für die
Kommunalwahl 2014. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der 21.04.2013 der früheste Termin für die
Wahl der Wahlbewerber (Art. 12 Satz 2 KWahlZG, § 17 Abs. 4 KWahlG).
Zwingende Voraussetzung ist die zuvor vom Wahlausschuss gem. § 2 KWahlO
vorzunehmende Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke und deren öffentliche
Bekanntmachung. Zu diesem Zweck wurde bereits vorsorglich ein Wahlausschusssitzungstermin
für den 15.04.2013 geplant.
Vorgaben für die Wahlbezirkseinteilung
Mit Schreiben vom 14.12.12 gibt das Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes NRW im Vorgriff auf einen Durchführungserlass für die
Kommunalwahl 2014 u.a. grundsätzliche Hinweise zur Verringerung der Anzahl der
Vertreter im Rat. Es wird festgestellt, dass die Einwohnerzahl des Wahlgebietes
der Maßstab für die Größenordnung des Rates ist und diese Regelungen im Lichte
des Demokratieprinzips und der Sicherstellung der Selbstverwaltung der Kommunen
zu sehen sind.
Vor diesem Hintergrund ist nur eine Reduzierung von maximal 6
Ratsmitgliedern pro Stadtrat in bis zu drei Teilschritten möglich, wobei jeder
Reduzierungsschritt in dem gesetzlich vorgegeben Zeitfenster für die folgende
Wahlperiode beschlossen werden müsste.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass
räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Zudem darf die Abweichung von
der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr
als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen (§ 4 Abs. 2 KWahlG).
Handlungsbedarf für Änderung
Die derzeitige Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke entspricht
nicht mehr dieser Anforderung einer relativ gleichwertigen Größenordnung nach
Einwohnerzahlen.
Die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk (44.013 / 22 WB)
beträgt 2.001, die Untergrenze liegt bei 1.501, die Obergrenze bei 2.501
Einwohnern.
Die beigefügte Tabelle zeigt, dass diese 25%-Toleranzgrenze im Wahlbezirk
514 in Kamen –Mitte unterschritten und in dem Wahlbezirk 519 im Stadtteil
Methler nach zwischenzeitlicher Besiedlung von Neubaugebieten überschritten
wird. Dabei ist zu erwarten, dass sich diese Abweichung aufgrund weiterer Zuzüge
bzw. Abwanderungen noch verstärken wird.
Aktuelle Prognosen zur demografischen Entwicklung der Bevölkerungszahlen
zeigen für die Stadt Kamen mittel- bis langfristig eine kontinuierliche Abnahme
der Einwohnerzahl.
Nach einer Bevölkerungsmodellrechnung für kreisangehörige Städte und
Gemeinden 2008 bis 2030 des IT.NRW und Kreis Unna sinkt die Einwohnerzahl auf
43.410 in 2020 und 41.550 in 2030, nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung
absolute Bevölkerungsentwicklung 2009 bis 2030 sogar auf 42.130 (2020) und
39.390 (2030).
Die Auswirkung der Verringerung um bis zu 3 Wahlbezirke auf die
Wahlbezirksgrößen ist aus beigefügten Tabellen ersichtlich:
Anzahl Wahlbezirke |
Untergrenze |
Obergrenze |
22 |
1.501 |
2.501 |
21 |
1.572 |
2.620 |
20 |
1.651 |
2.751 |
19 |
1.737 |
2.896 |
Ortsteile |
Wahlbezirke |
Einwohner |
25%-Grenze unterschritten |
25%-Grenze überschritten |
Heeren
-Werve |
501 |
2.146 |
|
|
502 |
1.825 |
|
|
|
503 |
1.937 |
|
|
|
504 |
2.177 |
|
|
|
Zw.-summe |
|
8.085 |
|
|
Südkamen |
505 |
2.231 |
|
|
506 |
2.306 |
|
|
|
Zw.-summe |
|
4.537 |
|
|
Mitte |
507 |
1.708 |
bei 19 Wahlbez. |
|
508 |
1.839 |
|
|
|
509 |
1.952 |
|
|
|
510 |
1.588 |
bei 19 u. 20 Wahlbez. |
|
|
511 |
1.883 |
|
|
|
512 |
2.153 |
|
|
|
513 |
1.750 |
|
|
|
514 |
1.492 |
bei allen Wahlbez. |
|
|
515 |
1.977 |
|
|
|
516 |
1.988 |
|
|
|
517 |
2.214 |
|
|
|
Zw.-summe |
|
20.544 |
|
|
Methler |
518 |
2.440 |
|
|
519 |
2.538 |
|
bei 22 Wahlbez. (Neubaugebiete) |
|
520 |
2.177 |
|
|
|
521 |
2.273 |
|
|
|
522 |
1.872 |
|
|
|
Zw.-summe |
|
11.300 |
|
|
Gesamt |
|
44.466 |
|
|
Geschätzte finanzielle Auswirkungen einer Verringerung
Ausgehend von der Ist-Situation 2012 und den Werten aus der Haushaltsplanung 2013 sind in Folge der Verkleinerung des Rates um 2 Mandate (1 Wahlkreis) Einsparungen an Aufwandsentschädigungen (monatl. Pauschalbetrag und Sitzungsgeld), Zuwendungen Geschäftsbedarf in Höhe von durchschnittlich rd. 7.100 Euro möglich:
Bei der Verringerung um weitere Wahlkreise erhöht sich das
Einsparpotenzial entsprechend auf rd. 14.200 Euro (2 WK/4 RM) bzw. 21.300 Euro
(3 WK/6RM).
Vermutete Auswirkungen auf die Sitzverteilung
Zentrale Grundlage für die Sitzverteilung im Rat ist das tatsächliche
Wählerverhalten. Somit lassen sich die Auswirkungen einer Reduzierung der
Wahlbezirke auf die Sitzverteilung im Rat nicht prognostizieren.
Bei gleichem Wahlergebnis wie in 2009 (Wahlverfahren, Wahlergebnis,
Wahlbewerber) würde die Sitzverteilung wie folgt aussehen:
Annahme Ergebnis 2009: 19.865 abgegebene gültige Stimmen
2009 |
44 |
24 |
10 |
4 |
1 |
2 |
2 |
0 |
1 |
|
Mandate |
SPD |
CDU |
GRÜNE |
BG |
FDP |
LINKE |
Rentner |
VK |
2014 |
42 |
22 |
10 |
4 |
1 |
2 |
2 |
0 |
1 |
|
40 |
21 |
9 |
4 |
1 |
2 |
2 |
0 |
1 |
|
38 |
20 |
9 |
4 |
1 |
2 |
2 |
0 |
0 |
Der beigefügte Satzungsentwurf wird mit der Bitte um Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung wird dem Wahlausschuss zur Sitzung am 15.04.2013 einen
entsprechenden Gestaltungsvorschlag zur Beratung und Entscheidung zuleiten.
Anlage