Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“, gleichzeitig tritt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ vom 27.04.2012 außer Kraft.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit der Einführung des Ladenöffnungsgesetzes NRW vom 16.11.2006 (LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen gem. § 6 Abs.1 LÖG NRW jährlich an höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW wird die zuständige Ordnungsbehörde ermächtigt, diese Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auch auf bestimmte Bezirke beschränken. Eine unterschiedliche Festlegung von verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertagen auf verschiedene Bezirke ist möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 01.12.2009 anhand des Berliner Ladenöffnungsgesetzes mit der Thematik der verkaufsoffenen Sonntage auseinandergesetzt.
Nach einem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie des Landes NRW stellt das Urteil das LÖG NRW nicht in
Frage. Das
LÖG NRW bietet ein Schutzkonzept, mit dem der Schutz der Sonntage und der gesetzlich
anerkannten Feiertage umfassend gewährleistet wird. Der grundsätzliche Vorrang
des Schutzes der Sonn- und Feiertagsruhe wird durch die vorgegebenen Regelungen
(höchstens 4 Sonntage im Jahr, Verbot der Ladenöffnung an mehr als einem
Adventssonntag, Beschränkung der Ladenöffnung auf wenige Stunden, Erfordernis
der Freigabe durch die Ordnungsbehörde im Rahmen einer Ermessensentscheidung)
sichergestellt.
In der zurzeit
gültigen Verordnung vom 27.04.2012 hat der Rat für den Bezirk II den 1. Sonntag
im Mai jeden Jahres anlässlich des Frühlingsmarktes und den 2. Sonntag im
Rahmen des Hansemarktes als verkaufoffenen Sonntag festgelegt.
Der Frühlingsmarkt findet 2013 am 27. und 28. April statt.
Mit Schreiben vom 10.01.2013 beantragt die KIG e.V. eine Verlegung des
verkaufsoffenen Sonntages auf den 4. Sonntag im April anlässlich des
Frühlingsmarktes. Damit wird man ebenso dem Wunsch gerecht, den Muttertag auszusparen.
Ferner hat die KIG e.V. in ihrer Werbeausschusssitzung am 09.01.2013 beschlossen,
den verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr wieder anlässlich des Kulinarischen
Wochenendes im Rahmen der Kamener Winterwelt zu verlegen und beantragt daher
mit gleichem Schreiben die Festsetzung des 2. verkaufsoffenen Sonntages in der
Innenstadt am 15.12.2013.
Darüber hinaus sollen die verkaufsoffenen Sonntage am letzten Sonntag im September, 29.09.2013 und am 1. Sonntag im November, 03.11.2013 in den Gewerbegebieten Kamen Karree und Zollpost stattfinden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, aus öffentlichem Interesse unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Wettbewerbssituation und zur Stärkung des Kamener Einzelhandelsstandortes den v.g. Terminen zuzustimmen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen