Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010
Vorlage
072/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gesamtabschluss 2010 wird einschließlich des Gesamtlageberichtes bestätigt.

 

  1. Der Gesamtjahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 15.600.763,08 Euro wird durch eine Ent­nahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 15.600.763,08 Euro ausge­glichen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW hat die Stadt in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mö­gens-, Schul­den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt und gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW dem Rat zur Bestätigung zugeleitet. Der erste Gesamtabschluss war gemäß § 2 Abs. 1 des NKF – Einführungsgesetzes NRW spätestens zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen. Aufgrund der Tatsache, dass der erste Gesamtabschluss der Stadt Kamen prüfungsbegleitend erstellt wurde, ist von dem Versand eines Entwurfs abgesehen worden.

 

Mit Datum vom 05.09.12 ist Ihnen der Prüfbericht zum Gesamtabschluss 2010 vom Bürgermeister zugeleitet worden.

 

Die Verwaltung legt damit gemäß § 116 in Verbindung mit § 95 GO NRW und §§ 49 und 51 GemHVO NRW dem Rat der Stadt Kamen die folgenden be­gründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme, Beratung und Bestätigung vor:

 

 

- Gesamtergebnisrechnung

- Gesamtbilanz zum 01.01.2010

- Gesamtbilanz zum 31.12.2010

- Gesamtanhang

- Gesamtlagebericht

 

 

Gemäß § 116 Abs. 6 in Verbindung mit § 101 Abs. 2 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Gesamt­abschlusses 2010 geprüft, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und dem Rat der Stadt Kamen zur Bestätigung vorgelegt.

 

Nach Maßgabe des § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamt­abschluss durch Beschluss. Zugleich legt er die Behandlung des Gesamtjahres­fehl­betrages fest und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Gesamtbilanz zum 31.12.2010 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 448.977.579,84 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 einen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 15.600.763,08 Euro aus.

 

Mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 15.600.763,08 wird der Gesamtjahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage reduziert sich dadurch entsprechend in der Schlussbilanz zum 31.12.2011 auf 115.842.064,02 Euro.

 

Nach der Bestätigung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.

 

Der Bürgermeister wird sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligen.