Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 11.06.02
hier: Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 11.06.02
Vorlage
065/2012
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 11.06.02 – Technische Hilfsdienste - werden investiv überplanmäßig 36.000,00 Euro bereitgestellt,
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 20.08.2012 verwiesen.