Betreff
Fusion des Hellmig-Krankenhauses Kamen gGmbH mit dem Klinikum Westfalen GmbH zum 1.1.2013
Vorlage
057/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt der Fusion der Hellmig-Krankenhauses Kamen gGmbH mit dem Klinikum Westfalen GmbH bei Gesellschaftsanteilen von 20,1 % (Stadt Lünen), 20,1 % (Stadt Kamen), 59,8 % (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See) zu und beschließt:

1.    Die vollständige Übertragung der Krankenhaus gGmbH und der im Wege der Betriebsaufspaltung für den Betrieb des Krankenhauses überlassenen Grundstücke sowie weiterer angrenzender Flächen auf die Klinikum Westfalen GmbH

2.    Den Verzicht auf die Erfüllung der Liquiditätsdarlehensverträge (2005) und genehmigt die daraus resultierende überplanmäßige Aufwendung im Produkt 41.01.01

3.    Die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung des für den Wechsel der Zusatzversorgungskasse notwendigen Darlehens bis zu einer Höhe von ca. 22 Mio. Euro einschl. Lohnsteuer zu Gunsten der Hellmig-Krankenhaus gGmbH

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fusionsverhandlungen zum Abschluss zu bringen und die vorgelegten Verträge abschließend zu überarbeiten und, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, zu unterzeichnen.

5.    Die Vertreter in den Gremien der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH werden beauftragt, die noch erforderlichen Fusionsbeschlüsse vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung auf Grundlage der vorgelegten Vertragsentwürfe zu fassen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Ausgangslage, der Anlass für eine Fusion, die Gründe für das Klinikum Westfalen als Verhandlungspartner und die rechtliche Zulässigkeit sind bereits in der Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 007/2012) für die Ratssitzung am 22.03.2012 ausführlich dargestellt worden. Der Rat hat die Grundlagen der Fusion und die damit verfolgte Kernzielsetzung der langfristigen Sicherung des Hellmig-Krankenhauses zur Kenntnis genommen und den Bürgermeister einstimmig ermächtigt, die Fusionsverhandlungen auf dieser Basis voran zu bringen. Aufbauend darauf werden im Folgenden die Ergebnisse der bisherigen Gespräche und Verhandlungen dargestellt.

 

Die seit dem letzten Ratsbeschluss im März 2012 für die Fusion notwendigen Verträge (Gesellschaftsvertrag, Verschmelzungsvertrag mit Personalüberleitungsvertrag) wurden in Abstimmung mit den Verhandlungspartnern erarbeitet und werden nun als Entscheidungsgrundlagen vorgelegt (s. Anlagen).

 

Zielsetzung der Verhandlungspartner Stadt Kamen, Stadt Lünen und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist die Verschmelzung der Gesellschaften zum 01.01.2013 zur Führung der Krankenhäuser an den Standorten Dortmund, Lünen und Kamen in gemeinsamer Trägerschaft.

Die Fusion ist eine Verschmelzung zur Aufnahme und erfolgt in der Weise, dass das bislang in alleiniger städtischer Trägerschaft als gGmbH geführte Hellmig-Krankenhaus Kamen einschließlich der ihr im Wege der Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassenen städtischen Liegenschaften sowie weitere angrenzende städtische Flächen im Wege des Betriebsübergangs an das bestehende Klinikum Westfalen GmbH übertragen werden.

Die wesentlichen Inhalte der künftigen Gesellschaftsstruktur werden wie folgt skizziert:

 

 

Ermittlung der Höhe der Gesellschaftsanteile und der noch zu erbringenden Einlagen:

-          Die Stadt Lünen und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) haben bei der damaligen Fusion das Werteverhältnis auf Basis eines substanzorientierten Verfahrens ermittelt. Die Berechnungsgrundlage hierzu waren die testierten Jahresabschlüsse zum 31.12.2008. Anhand dieses Verfahrens wurde auch das Hellmig-Krankenhaus Kamen bewertet. Auf dieser Basis wurden die der Stadt Kamen zustehenden Gesellschaftsanteile zum 31.12.2010 ermittelt.

 

-          In der bisherigen Gesellschaft ergeben sich folgende eingebrachte Kapitalwerte:

o   Knappschaftskrankenhaus                             rd. 55.242 T€

o   Klinik am Park                                                            rd. 18.513 T€

 

-          Bislang hält die Deutsche Rentenversicherung 74,9 %, die Stadt Lünen 25,1 % der Anteile.

-          Die wirtschaftliche Einheit „Hellmig-Krankenhaus Kamen“ hat folgenden Kapitalwert:

o   Hellmig-Krankenhaus Kamen                        rd. 17.030 T€

(wirtschaftliche Einheit)

 

-          Da die Anteile nach der eingebrachten Substanz auf der Basis der testierten Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 neu festgelegt wurden, muss die Stadt Kamen, um einen ebenso hohen Anteil wie die Stadt Lünen zu erhalten, eine zusätzliche Einlage in Höhe der Differenz des Kapitalwertes der wirtschaftlichen Einheit zum Kapitalwert der Stadt Lünen (i.H.v. 1.483 €) einbringen.

 

-          Die zusätzliche Einlage wird durch den Verzicht auf die Rückzahlung des 2005/2006 gewährten Liquiditätsdarlehens (Summe 1 Mio. €) und durch die Einbringung von im Eigentum der Stadt Kamen stehender Grundstücke am Krankenhaus erbracht.

 

 

Verschmelzungsvertrag:

 

-          Im Rahmen dieses Vertrages wird das Hellmig-Krankenhaus Kamen mitsamt des ihm wirtschaftlich zuzuordnenden Vermögens und Schulden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an das Klinikum Westfalen GmbH übertragen.

 

-          Ebenso werden die der wirtschaftlichen Einheit zuzurechnenden Grundstücke und Gebäude, sowie darüber hinaus weitere im Besitz der Stadt Kamen stehende Grundstücke zur Leistung der noch ausstehenden Einlage eingebracht.

-          Personalüberleitungvertrag

 

Die Klinikum Westfalen GmbH übernimmt als Arbeitgeber zum Ablauf des 31.12.2012 das im Hellmig-Krankenhaus Kamen beschäftigte Personal nach Maßgabe des Personalüberleitungsvertrages, der Anlage des Verschmelzungsvertrags ist.
Mögliche Belange des Interessenausgleichs im Rahmen des Betriebsübergangs- bzw. etwaiger Teilbetriebsänderungen werden weiter gesondert geprüft und mit allen Beteiligten ausverhandelt.

 

-          Allen MitarbeiterInnen der gGmbH Hellmig-Krankenhaus wird durch das Klinikum Westfalen GmbH ein fusionsbedingter 6-jähriger Kündigungsschutz gewährt.

-          Ebenso ist die GmbH Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband und wendet die dort geltenden Tarifverträge an.

 

-          Entsprechend der Regelungen des TVöD werden alle übergeleiteten MitarbeiterInnen des Klinikums Westfalen in einer gleichwertigen Zusatzversicherung nach den Regeln des TVöD versichert.

 

Gesellschaftsvertrag – wesentliche Regelungen:

-          Firma

Der Name der Gesellschaft lautet „Klinikum Westfalen GmbH“

 

-          Zweck des Unternehmens

o   Betrieb mehrerer Krankenhäuser mit den Betriebsteilen Hellmig-Krankenhaus Kamen, Knappschaftskrankenhaus Dortmund und Klinik am Park Lünen

 

o   bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Versorgungsauftrages.

 

-          Gemeinnützigkeit

o   Die Gesellschaft verfolgt weiterhin ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

 

-          Stammkapital

o   Auf der Grundlage der bisherigen Verhandlungen übernehmen die Gesellschafter von dem Stammkapital (2.038.000 T€) folgende Stammeinlagen:

§  Stadt Lünen:    409.638,00 Euro

§  Stadt Kamen:  409.638,00 Euro

§  KBS:                1.218.724,00 Euro

 

Eine über die Einbringung der Stammeinlagen hinausgehende Nachschusspflicht besteht nicht.

 

-          Organe der Gesellschaft

o   Die Organe der Gesellschaft sind:

§  die Geschäftsführung,

§  der Aufsichtsrat,

§  die Gesellschafterversammlung.

o   Darüber hinaus wird durch den Aufsichtsrat ein Beirat gebildet.

 

-          Einfluss der Gesellschafter:

o   Beschlüsse des Aufsichtsrates, die wesentliche, medizinische oder organisatorische Veränderungen betreffen, bedürfen der Zustimmung von 5/6 der anwesenden Mitglieder

 

o   Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen der Einstimmigkeit, wenn sie die

§  Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer,

§  Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,

§  Schließung von Betriebsteilen,

§  Änderung des Gesellschaftsvertrages, sowie

§  Auflösung der Gesellschaft

betreffen.

 

o   Soweit die Krankenhäuser / Betriebsteile Hellmig-Krankenhaus Kamen bzw. Klinik am Park unmittelbar betroffen sind, bedürfen Beschlüsse der Einstimmigkeit, die

§  die Schließung von Krankenhausabteilungen

§  den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken,

§  die Veräußerung des Unternehmens, von Unternehmensteilen sowie den Er­werb, die Änderung oder Kündigung von Beteiligungen und Unternehmen

betreffen.

 

Verlustübernahme

 

Eine Nachschuss- bzw. Verlustübernahmeverpflichtung besteht nicht.

 

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

 

Alle drei Krankenhäuser sind grundsaniert und verfügen über angegliederte medizinische Zentren. Die mehrjährige Ertragslage aller Häuser ist gut. Bestehende Kooperationsmöglichkeiten und Synergien werden die Ertragslage des Klinikums Westfalens verbessern. Risiken für eine weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sind nicht ersichtlich.

 

Vgl. dazu Beschlussvorlage VL-81/2012 zur Sitzung des Rates der Stadt Lünen am 05.07.2012:

 

Zur Ermittlung der nutzbaren Einsparpotentiale ist eine betriebswirtschaftliche Analyse bei der Grefe Consultant GmbH in Auftrag gegeben worden. Im Personalkostenbereich wurden Fusionspotentiale von rd. 40 Stellen ermittelt, die im Rahmen von Fluktuation und Wachstumsstrategien (Prosper u.a.) ohne betriebsbedingte Kündigungen aufgefangen werden können. Des Weiteren werden fusionsbedingte Einsparmöglichkeiten in der Speisenversorgung von knapp 0,8 Mio. € dargestellt. Darüber hinaus schätzt die Grefe Consultant GmbH für den übrigen Sachkosten­bereich, auf Basis von Erfahrungswerten, die Einsparmöglichkeiten mit 15 % des Kosten­volumens ein.

Mit dem Wechsel der Mitarbeiter/innen der ehem. städtischen Krankenhäuser von der VBL zur ZVK werden mittelfristig weitere Einsparpotentiale erzielt.

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich durch die Fusion mit der Hellmig-Krankenhaus gGmbH in den kommenden Jahren erhebliche Synergieeffekte ergeben werden. Auf der derzeitigen Grundlage der Wirtschaftlichkeit bestehe nicht nur die Möglichkeit nachhaltige, positive Betriebser­gebnisse zu erzielen, sondern auch Raum für erwirtschaftbare Investitionen und Instand­haltungen

 

Ausfallbürgschaft

Bereits in vorangegangenen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (30.11.2011, 22.05.2012) wurde informiert, dass ein Wechsel der Zusatzversorgungskasse eine wesentliche Voraussetzung der Fusion ist.

Die bestehende Vereinbarung wurde inzwischen fristgerecht gekündigt. Nach vorläufiger Schätzung der Versorgungskasse beträgt der Gegenwert rd. 17 Mio. Euro. Ein finanzmathematisches Gutachten zur Gegenwertberechnung ist beauftragt. Die Wertermittlung könnte voraussichtlich streitig sein und müsste letztendlich im Wege eines Klageverfahrens gerichtlich geklärt werden.

Die zur Ablösung des Gegenwerts einschl. Lohnsteuer (15 %) erforderliche Darlehensaufnahme kann bis zu 22 Mio. Euro betragen. Für die Kreditsicherung ist eine kommunale Ausfallbürgschaft zu gewähren. Die Darlehensverhandlungen laufen und werden fristgerecht abgeschlossen; Bürgschaftsprovision wird in kommunalwirtschaftlich üblicher Höhe gewährt. Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge geht die in diesem Zusammenhang bestehende Verpflichtung auf das Klinikum Westfalen über.

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat bereits ihre Zustimmung zur Gewährung der Bürgschaft signalisiert.

 

Rechtliche Zulässigkeit und Sicherung kommunaler Einfluss

 

-          Kommunaler Einfluss

 

Der Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern, von denen 9 Mitglieder von der KBS, 6 von den Städten Lünen und Kamen (je 3) sowie vom Betriebsrat 2 Arbeitnehmervertreter und 1 weiterer Arbeitnehmervertreter ohne Stimmrecht (§ 11 GV).

Zudem kann der Aufsichtsrat einen Beirat mit beratender Funktion und Fachausschüsse bilden (§ 16 GV).

Alle Beschlüsse des Aufsichtsrates, die wesentliche, medizinische oder organisatorische Veränderungen betreffen, bedürfen gem. § 14 des Gesellschaftsvertrags der Zustimmung von 5/6 der anwesenden Mitglieder.
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die Schließung von Betriebsteilen, die Auflösung der Gesellschaft, die Abberufung der Geschäftsführung oder andere Entscheidungen, von denen das Hellmig-Krankenhaus betroffen ist, bedürfen nach § 19 des GV der Einstimmigkeit.

 

-          Rechtliche Zulässigkeit

 

Die Fusion der Hellmig-Krankenhaus gGmbH mit der Klinikum Westfalen GmbH muss den Regelungen der §§ 107, 108 GO NRW entsprechen.

 

Nichtwirtschaftliche Betätigung

Nach dem Ausschlusskatalog des § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sind die Voraussetzungen einer nichtwirtschaftliche Betätigung erfüllt. Nach § 3 des Gesellschaftsvertrags dient der Gesellschaftszweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.

 

Wichtiges gemeindliches Interesse § 108 GO NRW

Da die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen Zielsetzung ist und das Gesundheitswesen als Kernelement gemeindlicher Daseinsvorsorge angesehen werden kann, wird zudem die Voraussetzung des § 108 Abs. 1 GO NRW des wichtigen gemeindlichen Interesses erfüllt.

 

Haftungsbegrenzung § 108 GO NRW

Durch die Wahl der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sichergestellt, dass nach § 13 Abs. 2 GmbHG die Haftung für Verbindlichkeiten grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.

 

Gefährdung der Leistungsfähigkeit § 108 GO NRW

Eine über die im Verschmelzungsvertrag hinausgehende Leistung von Bareinlagen ist nicht vorgesehen.

Das Verhältnis der kommunalen Stammeinlage im Vergleich zur Stammeinlage der Mitgesellschafter lässt keine Gefährdung der kommunalen Leistungsfähigkeit vermuten.

 

Verlustübernahme §108 GO NRW

Eine Übernahme von Verlusten ist nicht vorgesehen.

 

Sicherung angemessener kommunaler Einfluss § 108 GO NRW

Eine hinreichende kommunale Einflussnahme ist gesichert durch die Regelungen des Gesellschaftsvertrages (z.B. § 14 Abs. 5 Weisungsgebundenheit) und die Bildung und Besetzung der Gesellschaftsorgane (§§ 11, 16, 17).

 

Festschreibung der Ausrichtung auf den öffentlichen Zweck § 108 GO NRW

Die §§ 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags beschreiben die Ausrichtung der Gesellschaft auf den öffentlichen Zweck.

 

Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse § 108 GO NRW

Jahresabschlüsse und Lageberichte der Gesellschaft sind gem. § 21 Gesellschaftsvertrag nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu prüfen. Im Lagebericht soll zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung Stellung genommen werden (§ 108 Abs. 3 Ziff. 2 GO NRW). Die Prüfung umfasst auch die in § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) genannte Prüfung und Berichterstattung.

 

Fazit: Den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben der §§ 107 ff GO NRW wird entsprochen.

 

Aufschiebende Bedingungen

 

Die vertraglichen Regelungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung nachfolgender Erfordernisse:

Zustimmung Gremien der KBS

Zustimmung des Rates

Zustimmung des Rates der Stadt Lünen

Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde

Zustimmung des Bundesversicherungsamtes

Zustimmung des Kartellamtes

 

 

Verfahrensausblick

 

Dem Bürgermeister ist das Mandat zu erteilen, die laufenden Verhandlungen zum Abschluss zu bringen und die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen. Die Gremienvertretung des Hellmig-Krankenhauses Kamen erhält die Befugnis, alle für die Fusion erforderlichen und noch ausstehenden Unterlagen (u.a. die Schluss- und Übertragungsbilanzen) zu erstellen und einbringen zu dürfen.

 

Der Rat wir um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

 

 

Anlagen:

Gesellschaftsvertrag

Verschmelzungsvertrag

Personalüberleitungsvertrag

Karte Flurstücksübersicht