Betreff
Jahresabschluss 2011 der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
052/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2011 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 211.967,11 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2011 wurden von der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 339.920 € angemeldet. Dies entspricht dem Wirtschaftsplan 2011 der GmbH. Zwischen der Stadt Kamen und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wurde im Oktober 2010 im Rahmen der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2011 eine Zielvereinbarung geschlossen, die eine Reduzierung des Verlustes um 20.000 € vorsieht.

Im laufenden Jahr 2011 wurden von der Stadt Kamen an die GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von 170.000 € geleistet. Auf weitere Abschlagszahlungen konnte unter Berücksichtigung der guten Liquidität der GmbH und der angespannten Finanzsituation der Stadt Kamen verzichtet werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Kamen wurde auf Basis des durch die Geschäftsführung der GmbH prognostizierten Verlustausgleichs der GmbH eine Rückstellung in Höhe von 42.000 € gebildet. Da der tatsächliche Verlust 211.967,11 € beträgt und 170.000 € bereits in 2011 ausgezahlt wurden, sind der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses noch 41.967,11 € auszuzahlen, um den Verlustausgleich 2011 abschließend auszugleichen.

 

Gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK in Höhe von 319.920 € (339.920 € – 20.000 €) ergibt sich durch den tatsächlichen Verlust in Höhe von 211.967,11 € eine weitere Verbesserung um 107.952,89 €.

 

Aufgrund von Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund auslaufender Mietverträge können 2012 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden.

 

Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vor­beratung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lagerberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesell­schafterbe­schlüsse fassen.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzu­stel­lende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lage­be­richt wurden von der Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht beurteilt.

 

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesent­lichen Einschätzungen der Geschäftsführung, sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.

 

Die Prüfungsgesellschaft stellt fest, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell­schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung am 12.06.2012 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung einstimmig, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.


Anlagen:

 

Jahresabschluss zum 31.12.2011