Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2011 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 211.967,11 € ist durch die Stadt Kamen
ausgeglichen worden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das
Wirtschaftsjahr 2011 wurden von der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von
339.920 € angemeldet. Dies entspricht dem Wirtschaftsplan 2011 der GmbH.
Zwischen der Stadt Kamen und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH
wurde im Oktober 2010 im Rahmen der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) 2011 eine Zielvereinbarung geschlossen, die eine Reduzierung des
Verlustes um 20.000 € vorsieht.
Im laufenden Jahr 2011 wurden von der Stadt Kamen an die GmbH
Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von 170.000 € geleistet.
Auf weitere Abschlagszahlungen konnte unter Berücksichtigung der guten
Liquidität der GmbH und der angespannten Finanzsituation der Stadt Kamen verzichtet
werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Kamen wurde auf Basis
des durch die Geschäftsführung der GmbH prognostizierten Verlustausgleichs der
GmbH eine Rückstellung in Höhe von 42.000 € gebildet. Da der tatsächliche
Verlust 211.967,11 € beträgt und 170.000 € bereits in 2011 ausgezahlt wurden,
sind der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses noch 41.967,11 €
auszuzahlen, um den Verlustausgleich 2011 abschließend auszugleichen.
Gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK in Höhe von 319.920 €
(339.920 € – 20.000 €) ergibt sich durch den tatsächlichen Verlust in Höhe
von 211.967,11 € eine weitere Verbesserung um
107.952,89 €.
Aufgrund von Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund auslaufender
Mietverträge können 2012 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden.
Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages beschließt die
Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die
Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lagerberichts und
über die Ergebnisverwendung.
Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung
kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den
Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen.
Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der
Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der
Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Geschäftsführung, sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.
Die Prüfungsgesellschaft stellt fest, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible
Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.
Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht
zur Prüfung und Beratung am 12.06.2012 vorgelegen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung einstimmig,
entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden. Dieser Empfehlung schließt
sich die Verwaltung an.
Anlagen:
Jahresabschluss zum 31.12.2011