Beschlussvorschlag:
Den Organen der Städtischen Sparkasse Kamen wird gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz (SpkG NRW) hinsichtlich des Jahresabschlusses 2011 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse Kamen hat in seiner Sitzung am 21.05.2011 den Jahresabschluss 2011 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Da der Jahresabschluss den uneingeschränkten Prüfungsvermerk des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes erhalten hat, kann den Organen der Städtischen Sparkasse Kamen für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt werden.
Hinweis zur Entlastung der Organe der Sparkasse:
Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen sind bzw. waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Verwaltungsrates und Stellvertreter:
Dyduch, Marion |
Büchel, Peter |
Ebbinghaus, Dirk |
Dreher, Britta |
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Dubbel, Michael |
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Jung, Renate |
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Kissing, Heinrich |
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Schneider, Anke |
Kühnapfel, Klaus-Bernhard |
Wiedemann, Manfred |
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