Die
Betriebsabrechnung weist eine Überdeckung von 513.021,04 € aus.
Die
Betriebsabrechnung des Jahres 2011 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten
Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und
Leistungen der Betriebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem
Jahresabschluss 2011 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei
die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung
(Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungs-spalte
und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Nach diversen
Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2011 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte
weist die Betriebsabrechnung 2011 eine Überdeckung in Höhe von 513.021,04 €
aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 104,41%.
Die Differenz
zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Ergebnis
der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass
-
der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation
keinen Erlös darstellt (rd. 376 T€),
-
die kalkulatorischen Kosten bei der Betriebsabrechnung
und der Kalkulation (Abschreibungen und Zinsen) höher ausfallen, als die
handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und
Verlustrechnung (rd. 1.818 T€),
-
die Aufwendungen für die Rückstellung für
eventuelle Verluste aus dem CHF-Swap in Höhe von 2.857 € nicht in die
Betriebsabrechnung einfließen
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 Buchverluste
aus Anlagenabgängen (rd. 178 T€) und Aufwendungen für die
Gewässerunterhaltung (rd. 133 T€) enthalten
sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des
Berichtsjahres darstellen und
-
Rückstellungen für Gebührenausgleich nach KAG in
Höhe von 477 T€ nur im handelsrechtlichen Abschluss Aufwand darstellen.
Insgesamt
betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2011 aus folgenden größeren Wertveränderungen
im Vergleich zum Jahresabschluss 2011:
|
Ergebnis
Jahresabschluss 2011 |
-851 T€ |
./. |
Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten
für Zuschüsse |
376 T€ |
./. |
Erlöse Klärschlamm |
10 T€ |
./. |
Periodenfremde Erträge |
7 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
133 T€ |
./. |
Mehr Kalkulatorische Zinsen |
1.357 T€ |
./. |
Mehr Kalkulatorische Abschreibungen |
461 T€ |
+ |
Buchverluste aus Anlagenabgängen |
178 T€ |
+ |
Rückstellung für Gebührenausgleich nach
KAG |
477 T€ |
+ |
Rückstellung für Swaps |
2.857 T€ |
./. |
Periodenfremde Aufwendungen |
47 T€ |
./. |
Sonstige |
23 T€ |
= |
Betriebsergebnis
2011 |
513 T€ |
Bei dem Ergebnis der
Betriebsabrechnung 2011 (+ 513.021,04 Euro) ist zu berücksichtigen, dass die
Kalkulation 2011 vorsieht, eine Unterdeckung aus 2008 in Höhe von
35.700,00 Euro auszugleichen.
Somit
ergibt sich nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine tatsächliche
Kostenüberdeckung in Höhe von 477.321,04 Euro.
Die
Ergänzung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im §
6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung)
innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen
sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Wie
diese Vorgaben des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab
2013 Anwendung finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2012) entschieden werden,
wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen und
Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2013 bekannt geworden sind und der
Verwaltung vorliegen.
Anlagen:
Anlage:
Betriebsabrechnung