Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2011 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
038/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung weist eine Überdeckung von 513.021,04 € aus.

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2011 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beige­fügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Be­triebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2011 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Aus­glie­derungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zuge­ordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungs-spalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

Nach diversen Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2011 über die Ein-/ Aus­glie­derungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2011 eine Überdeckung in Höhe von 513.021,04 € aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 104,41%.

Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Er­gebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-       der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse im Rah­men der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (rd. 376 T€),

-       die kalkulatorischen Kosten bei der Betriebsabrech­nung und der Kalkulation (Abschrei­bungen und Zinsen) höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschreibungen und Fremd­kapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (rd. 1.818 T€),

-       die Aufwendungen für die Rückstellung für eventuelle Verluste aus dem CHF-Swap in Höhe von 2.857 € nicht in die Betriebsabrechnung einfließen

-       im Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 Buchverluste aus Anlagenabgängen (rd. 178 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung (rd. 133 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen und

-       Rückstellungen für Gebührenausgleich nach KAG in Höhe von 477 T€ nur im handels­recht­lichen Abschluss Aufwand darstellen.

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2011 aus folgenden größeren Wert­ver­änderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2011:

 

 

Ergebnis Jahresabschluss 2011

-851 T€

./.

Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse

376 T€

./.

Erlöse Klärschlamm

10 T€

./.

Periodenfremde Erträge

7 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

133 T€

./.

Mehr Kalkulatorische Zinsen

1.357 T€

./.

Mehr Kalkulatorische Abschreibungen

461 T€

+

Buchverluste aus Anlagenabgängen

178 T€

+

Rückstellung für Gebührenausgleich nach KAG

477 T€

+

Rückstellung für Swaps

2.857 T€

./.

Periodenfremde Aufwendungen

47 T€

./.

Sonstige

23 T€

=

Betriebsergebnis 2011

   513 T€

 

Bei dem Ergebnis der Betriebsabrechnung 2011 (+ 513.021,04 Euro) ist zu berück­sichtigen, dass die Kalkulation 2011 vorsieht, eine Unterdeckung aus 2008 in Höhe von 35.700,00 Euro auszu­gleichen.

Somit ergibt sich nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine tat­säch­liche Kostenüberdeckung in Höhe von 477.321,04 Euro.

Die Ergänzung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkula­tions­zeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten drei Jahre auszu­gleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Wie diese Vorgaben des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab 2013 Anwendung finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2012) ent­schieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedin­gungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2013 bekannt geworden sind und der Verwaltung vorliegen.


Anlagen:

 

Anlage:

 

Betriebsabrechnung