Betreff
Feststellung Jahresabschlusses 2011 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
037/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde­prüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2011 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresverlust 2011 in Höhe von 851.387,39 € wird durch eine Entnahme aus dem Ge­winn­vortrag in Höhe von 1.374.029,19 € gedeckt. Die Erlöse aus der Auflösung der Sonderposten in Höhe von 375.677,51 € werden durch entsprechende Reduzierung des Gewinnvortrages der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebe­richt aufzustellen, unter Angabe des Datums zu unterschreiben und über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der sie mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Gemeinde zur Feststellung weiterleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Der Betriebsausschuss soll die Ergebnisse der Prü­fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine Beratung einbeziehen.

Der Jahresabschluss 2011 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.

Zurzeit liegt der Verwaltung noch keine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2011 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH vor. Daher erfolgt der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Zustimmung der Gemein­deprüfungsanstalt NRW.

Entsprechend der Vorschrift des § 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebs­sat­zung der Stadtentwässerung Kamen stellt der Rat der Stadt Kamen den Jahresabschluss und den Lagebericht in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns.

Detaillierte Einzelheiten sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2011, bestehend aus:

-     Bilanz zum 31.12.2011

-     Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2011

-     Anhang

-     Lagebericht und

-     dem beiliegenden Auszug aus dem Prüfungsbericht der Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH zu entnehmen.

Die Bilanz zum 31.12.2011 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Hö­he von 78.728.554,85 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 einen Jahresverlust in Höhe von 851.387,39 € aus.

Der Jahresverlust zum 31.12.2011 und die Zuführung der Erlöse aus der Auflösung der Sonder­posten zur Allgemeinen Rücklage werden durch Entnahme aus dem Gewinnvortrag (Stand 31.12.2011: 1.374.029,19 €) gedeckt.