Betreff
Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw)
hier: Verkauf von Gesellschaftsanteilen an die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH
Vorlage
024/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 17.12.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

  1. Der Beteiligung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH an der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) zum 01.01.2012 mit einer Stammeinlage von 148.960,00 € (entspricht nachrichtlich 4,45 % der gesamten Stammeinlagen) wird zugestimmt.

 

  1. Die Geschäftsführer der GSW werden ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die im Rahmen der Beteiligung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH an der ehw erforderlich sind und werden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist an der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) beteiligt.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 17.12.2011 wurde der Verkauf von Gesellschaftsanteilen der ehw an die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen (Anlage – Vorlage Aufsichtsrat).

Der Verzicht auf Vorkaufsrechte ist ein Rechtsgeschäft i.S.d. § 111 Abs. 1 GO NRW und bedarf insofern der Entscheidung der Räte (§ 41 Abs. 1 Buch. k) GO NRW).

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.