hier: Verkauf von Gesellschaftsanteilen an die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der
Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 17.12.2011 an und stimmt zu, dass die
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
- Der
Beteiligung der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH an der
Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) zum 01.01.2012 mit einer
Stammeinlage von 148.960,00 € (entspricht nachrichtlich 4,45 % der
gesamten Stammeinlagen) wird zugestimmt.
- Die Geschäftsführer der GSW werden
ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen
vorzunehmen, die im Rahmen der Beteiligung der Stadtwerke EVB Huntetal
GmbH an der ehw erforderlich sind und werden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist
an der Energiehandelsgesellschaft
West mbH (ehw) beteiligt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
17.12.2011 wurde der Verkauf von Gesellschaftsanteilen der ehw an die Stadtwerke
EVB Huntetal GmbH beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates
der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung
ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den
Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen (Anlage – Vorlage Aufsichtsrat).
Der Verzicht auf Vorkaufsrechte ist ein
Rechtsgeschäft i.S.d. § 111 Abs. 1 GO NRW und bedarf insofern der Entscheidung
der Räte (§ 41 Abs. 1 Buch. k) GO NRW).
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben.