Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4
Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO
NRW) entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Der
Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk
versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem
§ 26 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des
Rates der Stadt Kamen am 21.07.2011 vorbehaltlich der Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Mit Schreiben vom
01.02.2012 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA
NRW) übersandt.
Die GPA NRW teilt
hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich
übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht
erforderlich.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Nachfolgende Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Betriebsausschusses sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Blaschke, Thomas
Dreher, Britta
Dyduch, Marion
Eckardt, Joachim
Fuhrmann, Rainer
Hartig, Petra
Hasler, Reinhard
Heidenreich,
Hans-Dieter
Holtmann, Peter
Kasperidus, Klaus
Kissing, Heinrich
Kühnapfel,
Klaus-Bernhard
Lipinski, Friedhelm
Middendorf, Susanne
Mork, Adrian
Runde, Silvester
Theimann, Udo
Wältermann, Theodor