Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2010
Vorlage
022/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Der Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschafts­prü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem § 26 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 21.07.2011 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.

Mit Schreiben vom 01.02.2012 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) übersandt.

Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer voll­in­halt­lich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durch­führung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrich­tungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht erforderlich.

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Nachfolgende Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Betriebsausschusses sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

 

Blaschke, Thomas

Dreher, Britta

Dyduch, Marion

Eckardt, Joachim

Fuhrmann, Rainer

Hartig, Petra

Hasler, Reinhard

Heidenreich, Hans-Dieter

Holtmann, Peter

Kasperidus, Klaus

Kissing, Heinrich

Kühnapfel, Klaus-Bernhard

Lipinski, Friedhelm

Middendorf, Susanne

Mork, Adrian

Runde, Silvester

Theimann, Udo

Wältermann, Theodor