Beschlussvorschlag:
Den Betriebsleitern des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.
Vom 01.01.2010 bis
zum 30.06.2010 fungierte Herr Jochen Baudrexl als Betriebsleiter der
Stadtentwässerung Kamen (SEK). Herr Jörg Mösgen wurde mit Wirkung zum
01.07.2010 zum neuen Betriebsleiter ernannt.
Der
Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend
§ 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in
der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 21.07.2011 vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Mit Schreiben vom
01.02.2012 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA
NRW) übersandt.
Die GPA NRW teilt
hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich
übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und
prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht
erforderlich.