Betreff
Entlastung der Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Geschäftsjahr 2010
Vorlage
021/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den Betriebsleitern des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters.

Vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 fungierte Herr Jochen Baudrexl als Betriebsleiter der Stadtentwässerung Kamen (SEK). Herr Jörg Mösgen wurde mit Wirkung zum 01.07.2010 zum neuen Betriebsleiter ernannt.

Der Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirt­schafts­prü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk ver­sehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2010 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 2 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 21.07.2011 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt fest­gestellt.

Mit Schreiben vom 01.02.2012 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) übersandt.

Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer voll­in­haltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrich­tungen (JAP DVO) ist aus dortiger Sicht nicht erforderlich.