Betreff
Kalkulation 2012 der Gebührensätze für die Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste (Kirmessen) - Standgeldsatzung -
Vorlage
109/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Dem Rat der Stadt Kamen wird die Berechnung der Gebührensätze des Jahres 2012 für die Ein­richtung "Märkte" vorgelegt.

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. In 2011 hat es eine Ge­büh­renerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2012 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2012 beträgt 70.059,- €. Aufgrund des positiven Betriebsergebnisses 2010 i. H. v. 1.094,- € verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf auf 68.965,- €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit einem Erlös i. H. v. 68.970,- € zu rechnen. Somit entsteht eine sehr ge­ringe Überdeckung in Höhe von 5,- €, sodass keine Gebührensatzveränderung erforderlich ist.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 23.432,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2011 sind diese um 312,- € bzw. 1,4 % angestiegen. Die Arbeiterkosten werden mit 24.578,- € kalkuliert, sodass diese um 3.728,- € bzw. 17,9 % im Vergleich zu den kalkulierten Kosten für 2011 ange­stiegen sind. Die Kostensteigerung resultiert aus dem vermuteten Mehraufwand wegen der Ver­legung des Wochenmarktes vom Alten Markt/Marktstr. zum Willy-Brandt-Platz/Marktstr. Ob sich wegen der veränderten Örtlichkeit im Ergebnis tatsächlich ein Mehraufwand einstellt, bleibt ab­zu­warten.

 

Die Sachkosten für das Jahr 2012 sinken um 40,- € oder 0,1 %. Eine größere Kostensenkung konnte hier bei dem Posten „Anteilige Sachkosten der Personalkosten für Querschnitts­be­reiche“ vollzogen werden. Diese sinken um 1.120 € (14,1 %) aufgrund einer Änderung der Be­rechnungsgrundlage in den diesbezüglichen KGSt-Materialien (Nr. 4/2011): Kosten eines Ar­beits­platzes (Stand 2011/2012) ist der Sachkostenanteil von vorher 15.500 € auf nun 9.700 € je Stelle gesunken. Des Weiteren wurden in Anlehnung an das Betriebsergebnis 2010 Kraftfahr­zeugkosten i. H. v. 5.700,- € kalkuliert.

 

Bei den kalkulatorischen Kosten ist eine kleine Senkung um 0,6 % (11,- €) innerhalb der Ab­schreibungen zu verzeichnen. Die Zinsen verringern sich ebenfalls um 34,9 % (521,- €), so dass die Gesamtsumme der kalkulatorischen Kosten gegenüber dem Vorjahr um 16,6 % (532,- €) niedriger ist.

 

Die Gesamtkosten steigen im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2011 um 3.548,- € oder 4,1 % auf nunmehr 89.584,- €.

 

Die Nebenerlöse sinken um 1.680,- € bzw. 7,9 % und liegen in der Kalkulation 2012 bei 19.525,- €. Es werden geringere Werbungskostenerstattungen bei den Kirmessen erwartet
(- 1.680 € / - 8,0 %).

Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden sowohl für Wochen­märkte als auch für Kirmessen neu berechnet. Im Ergebnis lässt sich erfreulicherweise hier deut­lich feststellen, dass der Wochenmarkt seit seiner Rückverlegung in die Innenstadt, auf den Willy-Brandt-Platz, deutlich mehr Verkaufsmeter und somit auch Standgeldeinnahmen verzeich­nen kann. In der Kalkulation 2012 wurde somit in Anlehnung an die Erfahrungen seit Mai 2011 mit einem realistischen Ergebnis (rund 22.800 m – im Vergleich Kalkulation 2011: 19.500 m) gerechnet. Dieses Ergebnis ist anhand der Auswertung der Quittungsblöcke der Marktmeister für das Jahr 2011 zu Stande gekommen. Bei den Kirmessen wurden die Maßstabseinheiten all­ge­mein etwas reduziert, da aus Erfahrungswerten mit weniger Schaustellern, insbesondere bei den Innenstadtkirmessen in der Adenauerstraße zu rechnen ist.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebühren­erlöse in Höhe von 68.970,- €. Benötigt werden 68.965,- €. Der Gebührenbedarf ist somit ge­deckt und eine Anhebung der Gebührensätze nicht notwendig. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer or­ga­nisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.

 

Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste innerhalb des § 4 der Standgeldsatzung unverändert zu lassen.

 

 

Art der Leistung

je Tag und

lfd. m/qm x Tage

€/lfd. m o. qm/Tag, netto

Erlös in €, gerundet

1.

Fahr-, Belustigungs- und
Schaugeschäfte:

 

 

 

 

für die ersten 100 m²

je m²

9.716,00

0,54

5.151

für die nächsten 100 m²

je m²

4.976,00

0,46

2.243

für jeden weiteren m²

je m²

7.644,00

0,35

2.599

mindestens täglich

je Tag

24,00

31,00

744

2.

Verlosungen, Schießbuden, sonst. Warenausspielungen

je lfd. m

1.184,00

3,11

3.631

bei mehreren Verkaufsfron-
ten für jeden m²

je m²

0,00

1,90

0

mindestens täglich

je Tag

4,00

11,00

44

3.

Verkaufsgeschäfte aller Art,
außer Imbissstände

je lfd. m

24.320,00

1,78

43.266

mindestens täglich

je Tag( Anzahl)

884,00

7,31

6.458

4.

Imbissstände

 

 

 

 

für jeden lfd. m

je lfd. m

236,00

4,10

968

bei mehreren Verkaufsfron-
ten für die ersten 10 m²

je m²

0,00

2,50

0

bei mehreren Verkaufsfron-
ten für jeden weiteren m²

je m²

0,00

1,32

0

mindestens täglich

je Tag

112,00

25,20

2.797

5.

Ausschankstände

 

 

 

 

für die ersten 10 m²

je m²

280,00

2,14

599

für jeden weiteren m²

je m²

416,00

1,13

470

mindestens täglich

je Tag

0,00

21,60

0

6.

Verkaufsgeschäfte des Bauern- + Krammarktes einer Kirmes

je lfd. m

0,00

3,72

0

 

Summe

 

 

 

68.970

 


Anlagen:

 

Gebührensatzberechnung für das Jahr 2012 einschließlich Erläuterungen

Vergleich der Kalkulationsdaten 2011-2012