Dem Rat der Stadt Kamen wird die Berechnung der Gebührensätze des Jahres 2012 für die Einrichtung "Märkte" vorgelegt.
Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. In 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2012 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2012 beträgt 70.059,- €. Aufgrund des positiven Betriebsergebnisses 2010 i. H. v. 1.094,- € verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf auf 68.965,- €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit einem Erlös i. H. v. 68.970,- € zu rechnen. Somit entsteht eine sehr geringe Überdeckung in Höhe von 5,- €, sodass keine Gebührensatzveränderung erforderlich ist.
Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 23.432,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2011 sind diese um 312,- € bzw. 1,4 % angestiegen. Die Arbeiterkosten werden mit 24.578,- € kalkuliert, sodass diese um 3.728,- € bzw. 17,9 % im Vergleich zu den kalkulierten Kosten für 2011 angestiegen sind. Die Kostensteigerung resultiert aus dem vermuteten Mehraufwand wegen der Verlegung des Wochenmarktes vom Alten Markt/Marktstr. zum Willy-Brandt-Platz/Marktstr. Ob sich wegen der veränderten Örtlichkeit im Ergebnis tatsächlich ein Mehraufwand einstellt, bleibt abzuwarten.
Die Sachkosten für das Jahr 2012 sinken um 40,- € oder 0,1 %. Eine größere Kostensenkung konnte hier bei dem Posten „Anteilige Sachkosten der Personalkosten für Querschnittsbereiche“ vollzogen werden. Diese sinken um 1.120 € (14,1 %) aufgrund einer Änderung der Berechnungsgrundlage in den diesbezüglichen KGSt-Materialien (Nr. 4/2011): Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2011/2012) ist der Sachkostenanteil von vorher 15.500 € auf nun 9.700 € je Stelle gesunken. Des Weiteren wurden in Anlehnung an das Betriebsergebnis 2010 Kraftfahrzeugkosten i. H. v. 5.700,- € kalkuliert.
Bei den kalkulatorischen Kosten ist eine kleine Senkung um 0,6 % (11,- €) innerhalb der Abschreibungen zu verzeichnen. Die Zinsen verringern sich ebenfalls um 34,9 % (521,- €), so dass die Gesamtsumme der kalkulatorischen Kosten gegenüber dem Vorjahr um 16,6 % (532,- €) niedriger ist.
Die Gesamtkosten steigen im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2011 um 3.548,- € oder 4,1 % auf nunmehr 89.584,- €.
Die Nebenerlöse sinken um 1.680,- € bzw. 7,9 % und liegen in
der Kalkulation 2012 bei 19.525,- €. Es werden geringere
Werbungskostenerstattungen bei den Kirmessen erwartet
(- 1.680 € / - 8,0 %).
Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden sowohl für Wochenmärkte als auch für Kirmessen neu berechnet. Im Ergebnis lässt sich erfreulicherweise hier deutlich feststellen, dass der Wochenmarkt seit seiner Rückverlegung in die Innenstadt, auf den Willy-Brandt-Platz, deutlich mehr Verkaufsmeter und somit auch Standgeldeinnahmen verzeichnen kann. In der Kalkulation 2012 wurde somit in Anlehnung an die Erfahrungen seit Mai 2011 mit einem realistischen Ergebnis (rund 22.800 m – im Vergleich Kalkulation 2011: 19.500 m) gerechnet. Dieses Ergebnis ist anhand der Auswertung der Quittungsblöcke der Marktmeister für das Jahr 2011 zu Stande gekommen. Bei den Kirmessen wurden die Maßstabseinheiten allgemein etwas reduziert, da aus Erfahrungswerten mit weniger Schaustellern, insbesondere bei den Innenstadtkirmessen in der Adenauerstraße zu rechnen ist.
Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 68.970,- €. Benötigt werden 68.965,- €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt und eine Anhebung der Gebührensätze nicht notwendig. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.
Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.
Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste innerhalb des § 4 der Standgeldsatzung unverändert zu lassen.
|
Art
der Leistung |
je
Tag und |
lfd.
m/qm x Tage |
€/lfd.
m o. qm/Tag, netto |
Erlös
in €, gerundet |
1. |
Fahr-, Belustigungs- und |
|
|
|
|
für die ersten 100 m² |
je m² |
9.716,00
|
0,54
|
5.151
|
|
für die nächsten 100 m² |
je m² |
4.976,00
|
0,46
|
2.243
|
|
für jeden weiteren m² |
je m² |
7.644,00
|
0,35
|
2.599
|
|
mindestens täglich |
je Tag |
24,00
|
31,00
|
744
|
|
2. |
Verlosungen, Schießbuden, sonst.
Warenausspielungen |
je lfd. m |
1.184,00
|
3,11
|
3.631
|
bei mehreren Verkaufsfron- |
je m² |
0,00
|
1,90
|
0
|
|
mindestens täglich |
je Tag |
4,00
|
11,00
|
44
|
|
3. |
Verkaufsgeschäfte aller Art, |
je lfd. m |
24.320,00
|
1,78
|
43.266
|
mindestens täglich |
je Tag( Anzahl) |
884,00
|
7,31
|
6.458
|
|
4. |
Imbissstände |
|
|
|
|
für jeden lfd. m |
je lfd. m |
236,00
|
4,10
|
968
|
|
bei mehreren Verkaufsfron- |
je m² |
0,00
|
2,50
|
0
|
|
bei mehreren Verkaufsfron- |
je m² |
0,00
|
1,32
|
0
|
|
mindestens täglich |
je Tag |
112,00
|
25,20
|
2.797
|
|
5. |
Ausschankstände |
|
|
|
|
für die ersten 10 m² |
je m² |
280,00
|
2,14
|
599
|
|
für jeden weiteren m² |
je m² |
416,00
|
1,13
|
470
|
|
mindestens täglich |
je Tag |
0,00
|
21,60
|
0
|
|
6. |
Verkaufsgeschäfte des Bauern- + Krammarktes einer
Kirmes |
je lfd. m |
0,00
|
3,72
|
0
|
|
Summe |
|
|
|
68.970
|
Anlagen:
Gebührensatzberechnung für das Jahr 2012 einschließlich Erläuterungen
Vergleich der Kalkulationsdaten 2011-2012