Betreff
Bestellung eines Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH
Vorlage
108/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestellt als Mitglied für den Aufsichtsrat der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH

 

bisher

neu

Jo Achim Sandrock

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 10 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH entsendet der Rat der Stadt Kamen 9 Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt. Der verstorbene Herr Jo Achim Sandrock war Mitglied des Aufsichtsrates der Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH.

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach den Grundsätzen der Mehr­heitswahl (§ 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 GO NRW). Das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte. Das Vorschlagsrecht steht somit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu.