Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2010
Vorlage
102/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2010 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 16.481.004,36 Euro wird durch eine Ent­nahme in Höhe von 16.481.004,36 Euro aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushalts­jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus­halts­jahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mö­gens-, Schul­den-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresab­schlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus

 

- Ergebnisrechnung

- Finanzrechnung

- Teilrechnungen

- Schlussbilanz zum 31.12.2010

- Anhang

 

und einem Lagebericht nach § 48 GemHVO.

 

Der Bürgermeister leitete dem Rat mit dem Versand der Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2011 den Entwurf des zwischenzeitlich vom Rechnungs­prü­fungsausschuss geprüften Jahresabschlusses 2010 zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu.

 

Nach Maßgabe dieser Vorschrift stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haus­haltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres­abschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahres­fehl­betrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Bilanz zum 31.12.2010 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 396.924.327,36 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlust­rechnung für das Haushaltsjahr 2010 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.481.004,36 Euro aus.

 

Mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 16.481.004,36 Euro wird der Jahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage reduziert sich dadurch entsprechend in der Schlussbilanz zum 31.12.2011 auf 118.189.608,42  Euro.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.