Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
098/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Jahr 2012 wurden die Gebühren auf der Basis einer zu erwartenden Kostensteigerung kalkuliert, da die Informationen zur Kreiseinheitsgebühr (KEG) noch nicht vorlagen. Hierdurch ergab sich eine moderate Steigerung der Gebühren.

 

Zwischenzeitlich liegen die Informationen zur Entwicklung der KEG vor. Es kommt zu den er­warteten moderaten Preissteigerungen (durchschnittlich 3,5 %). Es war jedoch nicht zu erwar­ten, dass sich bei den Erlösen für die Verwertung des Altpapiers (wurde vom Kreis neu ausge­schrieben) eine Erhöhung von rd. 38,5 % ergibt und hier die KEG um rd. 5,7 % sinkt. Wenn beim Altpapier die prognostizierte Menge von 3.000 t erreicht wird, kommt es zu Mehreinnah­men von rd. 91.000 €.

 

Entwicklung der KEG:

 

KEG

Sperrmüll

Rest-
müll

Bio-
abfall

Grün-
abfall

Altpapier

Erlöse
Verkauf
Altpapier

2011

79,04 €/t

4,01 €/Einw.

233,57 €/t

95,57 €/t

50,58 €/t

3,17 €/t

78,76 €/t

2012

79,46 €/t

4,26 €/Einw.

235,77 €/t

102,91 €/t

51,54 €/t

2,99 €/t

109,09 €/t

 

0,53%

6,23%

0,94%

7,68%

1,90%

-5,68%

38,51%

 

 

Die übrigen Kosten entwickeln sich wie folgt:

 

Ø      Leerung der Müllgefäße und Altpapiercontainer, Transport des Mülls

+ 4,86 %

 

 

Ø      Projekt „Saubere Stadt Kamen“, Systemkosten für den Wertstoffhof

+ 2,30 %

 

 

Ø      Betreiberentgelt Wertstoffhof

+ 1,15 %

 

 

Ø      Systemkosten und Betreiberentgelt für die Wertstoffannahmestelle werden

 

      erst im Frühjahr mitgeteilt es wurde eine Steigerung kalkuliert von

+ 2,50 %

 

 

 

 

Insgesamt (einschl. Personal, Abschreibung etc.) werden die Kosten rd. 4,51 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 547 T€ betragen, so dass rd. 3,97 Mio. € (davon für Bioabfall rd. 637 T€, Restmüll 3,3 Mio. €) über die Gebührenein­nahme zu decken sind.

 

Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 (s. auch Mitteilungsvorlage Nr. 056/2011 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.07.2011) ergab für das Produkt 53.02.01 - Abfall­wirtschaft - eine Überdeckung von 47.171 €. Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW sind Kosten­überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre aus­zugleichen, also bis 2013.

 

Es wird vorgeschlagen, nur einen Teil der Überdeckung aus 2010 in 2012 zu berücksichtigen (25 T€). So könnten die Restmüllgebühren für 2012 stabil bleiben und der Restbetrag in 2013 für eine evtl. Unterdeckung aus 2011 vorgetragen werden.

Bei den größeren Müllgefäßen könnte rein rechnerisch eine Gebührensenkung vorgenom­men werden. Dies läge jedoch unter 0,3 %, so dass mit Blick auf die dennoch berechnete Unter­deckung von 368 € vorgeschlagen wird, auf die Senkung zu verzichten.

Beim Biomüll wird eine Reduzierung der Gebühr bei der 80l von 74 € auf 71 € und bei der 140l von 129 € auf 125 € vorgeschlagen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsrechnung

Änderungssatzung