Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Jahr 2012 wurden die Gebühren auf der Basis einer zu erwartenden Kostensteigerung kalkuliert, da die Informationen zur Kreiseinheitsgebühr (KEG) noch nicht vorlagen. Hierdurch ergab sich eine moderate Steigerung der Gebühren.
Zwischenzeitlich liegen die Informationen zur Entwicklung der KEG vor. Es kommt zu den erwarteten moderaten Preissteigerungen (durchschnittlich 3,5 %). Es war jedoch nicht zu erwarten, dass sich bei den Erlösen für die Verwertung des Altpapiers (wurde vom Kreis neu ausgeschrieben) eine Erhöhung von rd. 38,5 % ergibt und hier die KEG um rd. 5,7 % sinkt. Wenn beim Altpapier die prognostizierte Menge von 3.000 t erreicht wird, kommt es zu Mehreinnahmen von rd. 91.000 €.
Entwicklung der KEG:
KEG |
Sperrmüll |
Rest- |
Bio- |
Grün- |
Altpapier |
Erlöse |
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2011 |
79,04 €/t |
4,01 €/Einw. |
233,57 €/t |
95,57 €/t |
50,58 €/t |
3,17 €/t |
78,76 €/t |
2012 |
79,46 €/t |
4,26 €/Einw. |
235,77 €/t |
102,91 €/t |
51,54 €/t |
2,99 €/t |
109,09 €/t |
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0,53% |
6,23% |
0,94% |
7,68% |
1,90% |
-5,68% |
38,51% |
Die übrigen Kosten
entwickeln sich wie folgt:
Ø Leerung der Müllgefäße und
Altpapiercontainer, Transport des Mülls |
+ 4,86 % |
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Ø Projekt „Saubere Stadt Kamen“, Systemkosten
für den Wertstoffhof |
+ 2,30 % |
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Ø Betreiberentgelt Wertstoffhof |
+ 1,15 % |
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Ø Systemkosten und Betreiberentgelt für die
Wertstoffannahmestelle werden |
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erst im Frühjahr mitgeteilt es wurde
eine Steigerung kalkuliert von |
+ 2,50 % |
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Insgesamt (einschl. Personal, Abschreibung etc.) werden die Kosten rd.
4,51 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke
etc.) rd. 547 T€ betragen, so dass rd. 3,97 Mio. € (davon für Bioabfall rd. 637
T€, Restmüll 3,3 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.
Die
Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 (s. auch Mitteilungsvorlage Nr. 056/2011
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.07.2011) ergab für das
Produkt 53.02.01 - Abfallwirtschaft - eine Überdeckung von 47.171 €. Nach § 6
Abs. 2 Satz 2 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen, also
bis 2013.
Es wird
vorgeschlagen, nur einen Teil der Überdeckung aus 2010 in 2012 zu berücksichtigen
(25 T€). So könnten die Restmüllgebühren für 2012 stabil bleiben und der
Restbetrag in 2013 für eine evtl. Unterdeckung aus 2011 vorgetragen werden.
Bei den größeren
Müllgefäßen könnte rein rechnerisch eine Gebührensenkung vorgenommen werden.
Dies läge jedoch unter 0,3 %, so dass mit Blick auf die dennoch berechnete
Unterdeckung von 368 € vorgeschlagen wird, auf die Senkung zu verzichten.
Beim Biomüll wird
eine Reduzierung der Gebühr bei der 80l von 74 € auf 71 € und bei der 140l von
129 € auf 125 € vorgeschlagen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsrechnung
Änderungssatzung