Gem. § 3 NKF Einführungsgesetz NRW vom 16.11.2004, zuletzt geändert
durch GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 und gemäß § 117 der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) in der aktuellen Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
zur Änderung des § 76 der GO vom 24.05.2011, in Verbindung mit § 52
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO
NRW) vom
16.11.2004, zuletzt geändert durch RVO vom 08.12.2009, hat die Stadt Kamen zur
Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre
wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erstellen und jährlich
fortzuschreiben.
In dem
Beteiligungsbericht werden die am 31.12.2010 bestehenden Beteiligungen mit
Angaben über
den Unternehmenssitz,
die Gründung,
den Gesellschaftszweck (Erfüllung des öffentlichen
Zwecks)/ Ziele der Gesellschaft,
die Beteiligungsverhältnisse,
die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft,
das Unternehmensergebnis,
den Lagebericht und die wesentlichen Bestandteile
der Jahresrechnung,
den Personalbestand der Beteiligung,
die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der
Beteiligung und über
die zukünftige Entwicklungsprognosen des
Unternehmens
dargestellt.
Der Beteiligungsbericht ist nach § 49 Abs. 2 GemHVO NRW und nach § 117
Abs. 1 S. 2 GO NRW dem Gesamtabschluss beizufügen. Da sich die Erstellung des
ersten formellen Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 zeitlich bis ins Jahr 2012
verzögert, wird der vorliegende Beteiligungsbericht vorab separat
veröffentlicht. Mit der Vorlage des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 wird der
Beteiligungsbericht diesem zusätzlich als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung wird die Einwohner auf die Möglichkeit der Einsichtnahme
durch Bekanntmachung in den Kamener Bekanntmachungen – Amtsblatt der Stadt
Kamen – hinweisen.
Anlage
Beteiligungsbericht 2011