Betreff
Beteiligungsbericht 2011
Vorlage
086/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Gem. § 3 NKF Einführungsgesetz NRW vom 16.11.2004, zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 und gemäß § 117 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des § 76 der GO vom 24.05.2011, in Verbindung mit § 52 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) vom 16.11.2004, zuletzt geändert durch RVO vom 08.12.2009, hat die Stadt Kamen zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

In dem Beteiligungsbericht werden die am 31.12.2010 bestehenden Beteiligungen mit Angaben über

­        den Unternehmenssitz,

­        die Gründung,

­        den Gesellschaftszweck (Erfüllung des öffentlichen Zwecks)/ Ziele der Gesellschaft,

­        die Beteiligungsverhältnisse,

­        die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft,

­        das Unternehmensergebnis,

­        den Lagebericht und die wesentlichen Bestandteile der Jahresrechnung,

­        den Personalbestand der Beteiligung,

­        die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligung und über

­        die zukünftige Entwicklungsprognosen des Unternehmens

dargestellt.

Der Beteiligungsbericht ist nach § 49 Abs. 2 GemHVO NRW und nach § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW dem Gesamtabschluss beizufügen. Da sich die Erstellung des ersten formellen Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 zeitlich bis ins Jahr 2012 verzögert, wird der vorliegende Beteiligungsbericht vorab separat veröffentlicht. Mit der Vorlage des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 wird der Beteiligungsbericht diesem zusätzlich als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung wird die Einwohner auf die Möglichkeit der Einsichtnahme durch Bekanntmachung in den Kamener Bekanntmachungen – Amtsblatt der Stadt Kamen – hinweisen.

 

 

Anlage

Beteiligungsbericht 2011