Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „sechste“ Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2012 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:
1.
Der Gesamtgebührenbedarf erhöht sich von
9.988.500 € in 2011 um rd. 4,65 % auf 10.453.000
€ in 2012.
Für 2011 wird aufgrund der in 2010 realisierten
Veranlagung und der in 2011 vorläufigen Veranlagung mit einer im Vergleich zum
Ansatz 2011 gestiegenen Schmutzwassermenge (2.250.000 cbm) gerechnet.
Die kalkulatorischen Kosten, die einen Hauptbestandteil der
gebührenwirksamen Kosten darstellen, steigen durch die hohen Investitionen und
Inbetriebnahmen von Anlagen in 2011 und 2012 und durch die von der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) für Städte mit Nothaushalten geforderte höchstmögliche
Anhebung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,75 % in 2011 auf 6,9 % in 2012.
Die Gebühr für die Schmutzwasserableitung steigt um 0,06 €/cbm auf 2,94
€/cbm.
Ab 2012 werden die Kreisstraßen direkt veranlagt. Auch bei den privaten
befestigten Flächen wird noch mit einer geringen Steigerung gerechnet. Die
Kostensteigerungen beim Niederschlagsabwasser führen zu einer Erhöhung der
Gebühr um 0,07 €/qm auf 1,24 €/qm führen.
Durch die direkte Veranlagung der Kreisstraßen sinkt die anteilige öffentliche
Fläche für die Straßenentwässerung von 31,89 % auf 30,37 % und der
Gemeindeanteil für Straßenentwässerung steigt trotz der Gebührenerhöhung pro
qm von 1.677.500 € auf 1.677.900 €.
2. Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen „Schmutzwasser“ und „Niederschlagsabwasser“ hat sich zur Kalkulation 2011 nur für die Abwasserabgabe geringfügig verändert:
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2011 |
2012 |
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SW |
NW |
SW |
NW |
Gesamtkosten % |
44,00 |
56,00 |
44,00 |
56,00 |
Lippeverband % |
68,87 |
31,13 |
68,87 |
31,13 |
Abwasserabgabe an das Land % |
80,10 |
19,90 |
79,81 |
20,19 |
3.
Die Unterdeckung des
Jahres 2009 laut Betriebsabrechnung in Höhe von rd. 66.300 € und die
Überdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 255.400 € reduzieren insgesamt den Gebührenbedarf
2012 um 189.100 €.
Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2012 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das
Jahr 2012, nach Abzug des Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den
Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 10.453.000. €.
Der Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation 2011 in Höhe von rd.
464.500 € resultiert in erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und
Nebenerlöse:
Veränderung der
Kosten:
Lippeverbandsumlage |
- |
11.700 € |
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Abwasserabgabe |
- |
2.000 € |
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Kanalinspektionen |
- |
80.000 € |
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|
Vermessungskosten |
+ |
25.000 € |
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|
Leistungen des Baubetriebshofes |
+ |
15.000 € |
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|
Kanalkataster |
- |
70.000 € |
|
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|
Personalkosten |
+ |
46.000 € |
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Kalkulatorische Abschreibungen |
+ |
118.600 € |
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Leistungen der Stadt Kamen (nur Verwaltung) |
+ |
21.700 € |
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Softwaregebühren und Kosten der Datenverarbeitung |
+ |
15.000 € |
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|
Unterhaltung der Geräte |
- |
10.000 € |
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|
Aufwand für Swaps |
- |
90.000 € |
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Kalkulatorische Zinsen |
+ |
621.300 € |
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Sonstige |
+ |
2.000 € |
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Summe der Kostenabweichung: |
+ |
600.900 € |
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Betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre (2009 zu 2008) |
+ |
30.600 € |
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Betriebswirtschaftliche Überdeckung Vorjahre (2010) |
- |
255.400 € |
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Zwischensumme Mehrkosten |
+ |
376.100 € |
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|
Veränderung der
Nebenerlöse:
Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung |
+ |
400 € |
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Erlöse aus Swaps |
- |
90.000 € |
|
|
|
Sonstige |
+ |
1.200 € |
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Zwischensumme Mindererlöse |
- |
88.400 € |
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Gebührenmehrbedarf 2012 gegenüber 2011 |
= |
464.500 € |
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Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2012:
Schmutzwasser:
Gebührenbedarf |
= |
6.605.900 € |
Frischwassermenge |
= |
2.250.000 cbm |
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Gebührensatz ab 01.01.2012 |
= |
2,94 €/cbm Schmutzwasser |
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Gebührensatz bisher |
= |
2,88 €/cbm Schmutzwasser |
|
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Abweichung |
= |
+ 0,06 €/cbm oder 2,01 % |
Niederschlagsabwasser:
Gebührenbedarf |
= |
3.847.100 € |
|
= |
3.100.000 qm |
Private befestigte Flächen |
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(ab 2012 einschließlich Kreisstraßen) |
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Gebührensatz ab 01.01.2012 |
= |
1,24 €/qm private befestigte Fläche |
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Gebührensatz bisher |
= |
1,17 €/qm abflusswirksame befestigte Fläche |
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|
Abweichung |
= |
- 0,07 €/qm oder 5,98 % |
Die Konstellation der Kosten und Nebenerlöse und die Erhöhung privater befestigter Flächen auch durch direkte Veranlagung des Kreises für Kreisstraßen und der hierdurch um 1,52 % reduzierte Stadtanteil für öffentliche Flächen bewirken im Rahmen der Kalkulation des kommenden Jahres nur einen um 400 € höheren Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung gegenüber der Kalkulation des Jahres 2011.
Die Erhöhung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungsmengen und die Errechnung des Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan 2012 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr 2011 :
Bezeichnung |
2012 |
2011 |
Absolute Abweichung |
Relative Ab-weichung |
|
€ |
€ |
€ |
% |
Gebührenerlöse für: |
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- Schmutzwasser |
6.605.900 |
6.405.000 |
200.900 |
+ 3,14 % |
- Niederschlagsabwasser |
3.847.100 |
3.582.000 |
265.100 |
+7,40 % |
Gemeindeanteil |
|
1.677.500 |
|
|
Summe |
|
11.664.500 |
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Auf die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)
Satzungsentwurf