Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen ab 01.01.2012
Vorlage
085/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „sechste“ Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebüh­rensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Sat­zung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2012 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:

 

1.        Der Gesamtgebührenbedarf erhöht sich von 9.988.500 € in 2011 um rd. 4,65 % auf 10.453.000 € in 2012.

Für 2011 wird aufgrund der in 2010 realisierten Veranlagung und der in 2011 vorläufigen Veranlagung mit einer im Vergleich zum Ansatz 2011 gestiegenen Schmutzwassermenge (2.250.000 cbm) gerechnet.

Die
kalkulatorischen Kosten, die einen Hauptbestandteil der gebührenwirksamen Kosten darstellen, steigen durch die hohen Investitionen und Inbetriebnahmen von Anlagen in 2011 und 2012 und durch die von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) für Städte mit Nothaushalten geforderte höchstmögliche Anhebung des kalkulatorischen Zins­satzes von 5,75 % in 2011 auf 6,9 % in 2012. Die Gebühr für die Schmutzwasserableitung steigt um 0,06 €/cbm auf 2,94 €/cbm.

Ab 2012 werden die Kreisstraßen direkt veranlagt. Auch bei den privaten befestigten Flä­chen wird noch mit einer geringen Steigerung gerechnet. Die Kostensteigerungen beim Niederschlagsabwasser führen zu einer Erhöhung der Gebühr um 0,07 €/qm auf 1,24 €/qm führen.

Durch die direkte Veranlagung der Kreisstraßen sinkt die anteilige öffentliche Fläche für die Straßenentwässerung von 31,89 % auf 30,37 % und der Gemeindeanteil für Straßenent­wässerung steigt trotz der Gebührenerhöhung pro qm von 1.677.500 € auf 1.677.900 €.

 

2.        Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen „Schmutzwasser“ und „Niederschlagsabwasser“ hat sich zur Kalkulation 2011 nur für die Abwasserabgabe geringfügig verändert:

 

 

2011

2012

 

SW

NW

SW

NW

Gesamtkosten %

44,00

56,00

44,00

56,00

Lippeverband %

68,87

31,13

68,87

31,13

Abwasserabgabe an das Land %

80,10

19,90

79,81

20,19

 

3.        Die Unterdeckung des Jahres 2009 laut Betriebsabrechnung in Höhe von rd. 66.300 € und die Überdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 255.400 € reduzieren insgesamt den Ge­bührenbedarf 2012 um 189.100 €.

 

Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2012 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2012, nach Abzug des Ge­meindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu de­ckender Gesamtbedarf in Höhe von 10.453.000. €.

 

Der Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation 2011 in Höhe von rd. 464.500 € resultiert in erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und Nebenerlöse:

 

Veränderung der Kosten:

 

Lippeverbandsumlage

-

11.700 €

 

 

 

Abwasserabgabe

-

2.000 €

 

 

 

Kanalinspektionen

-

80.000 €

 

 

 

Vermessungskosten

+

25.000 €

 

 

 

Leistungen des Baubetriebshofes

+

15.000 €

 

 

 

Kanalkataster

-

70.000 €

 

 

 

Personalkosten

+

46.000 €

 

 

 

Kalkulatorische Abschreibungen

+

118.600 €

 

 

 

Leistungen der Stadt Kamen (nur Verwaltung)

+

21.700 €

 

 

 

Softwaregebühren und Kosten der Datenverarbeitung

+

15.000 €

 

 

 

Unterhaltung der Geräte

-

10.000 €

 

 

 

Aufwand für Swaps

-

90.000 €

 

 

 

Kalkulatorische Zinsen

+

621.300 €

 

 

 

Sonstige

+

2.000 €

 

 

 

Summe der Kostenabweichung:

+

600.900 €

 

 

 

Betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre (2009 zu 2008)

+

30.600 €

 

 

 

Betriebswirtschaftliche Überdeckung Vorjahre (2010)

-

255.400 €

 

 

 

Zwischensumme Mehrkosten

+

376.100 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung der Nebenerlöse:

 

Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung

+

400 €

 

 

 

Erlöse aus Swaps

-

90.000 €

 

 

 

Sonstige

+

1.200 €

 

 

 

Zwischensumme Mindererlöse

-

88.400 €

 

 

 

Gebührenmehrbedarf 2012 gegenüber 2011

=

464.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2012:

 

Schmutzwasser:

 

Gebührenbedarf

=

6.605.900 €

Frischwassermenge

=

2.250.000 cbm

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2012

=

2,94 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

2,88 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Abweichung

=

+ 0,06 €/cbm oder 2,01 %

 

Niederschlagsabwasser:

 

Gebührenbedarf

=

3.847.100 €

 

=

3.100.000 qm

Private befestigte Flächen

 

 

(ab 2012 einschließlich Kreisstraßen)

 

 

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2012

=

1,24 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

1,17 €/qm abflusswirksame befestigte  Fläche

 

 

 

Abweichung

=

  -         0,07 €/qm oder 5,98 %

 

Die Konstellation der Kosten und Nebenerlöse und die Erhöhung privater befestigter Flächen auch durch direkte Veranlagung des Kreises für Kreisstraßen und der hierdurch um 1,52 % re­duzierte Stadtanteil für öffentliche Flächen bewirken im Rahmen der Kalkulation des kommen­den Jahres nur einen um 400 € höheren Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässe­rung gegenüber der Kalkulation des Jahres 2011.

 

Die Erhöhung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungsmen­gen und die Errechnung des Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan 2012 fol­gende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr 2011 :

 

 

 

 

Bezeichnung

 

2012

 

2011

 

Absolute

Abweichung

 

Relative Ab-weichung

 

%

 

Gebührenerlöse für:

 

 

   

 

 

- Schmutzwasser

 

6.605.900

 

6.405.000

200.900

+ 3,14 %

- Niederschlagsabwasser

3.847.100

3.582.000

265.100

+7,40 %

 

Gemeindeanteil


1.677.900

 

1.677.500


400


+ 0,02 %

 

Summe


12.130.900

 

11.664.500


+466.400


+4,00 %

 

 

Auf die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)

Satzungsentwurf