Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2012 und die Finanzplanung der Jahre 2011 - 2015
Vorlage
084/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2012 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2011 - 2015

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Entsprechend § 14 ff. der EigVO NRW wurde der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2012 zusammen mit dem Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2011 – 2015 aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

1.      dem Erfolgsplan,

2.      dem Vermögensplan,

3.      der Stellenübersicht.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschafts­jahres 2012.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmenseite sind die zur Fi­nanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 schließt

 

           

im Erfolgsplan

 

 

 

mit Erträgen in Höhe von

12.675.400 €

und Aufwendungen in Höhe von

10.630.800 €

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

mit Einnahmen in Höhe von

14.156.000 €

und Ausgaben in Höhe von

14.156.000 €

 

ab.

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2012.

 

Entsprechend § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanz­planung zu erstellen, die aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendun­gen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans für die Jahre 2011 bis 2015 besteht.