Betreff
Flughafen Dortmund
Antrag der Flughafen Dortmund GmbH auf Änderung der Betriebsgenehmigung bezüglich der Betriebszeiten
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
083/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die nachfolgende Stellungnahme:

 

Die Stadt Kamen hat bereits in vergangenen Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Dortmund Stellungnahmen abgegeben, zuletzt im Jahr 2002, u. a. bezüglich der damals beantragten Verspätungsregelung bis 23 Uhr.

 

Vor dem Hintergrund des jetzt vorgelegten Antrages wird -wie auch schon bei der Beratung des Gebietsentwicklungsplanes nach Stand 1995 durch die Stadt Kamen -zwischen dem für die Region bedeutenden Geschäftsflugverkehr und den Flügen mit touristischem Hintergrund diffe­ren­ziert. Eine Betriebszeitenerweiterung allein aus Geschäftsflugverkehr ist nicht vorge­tragen. Insofern ist auf die Feststellung des Planungs- und Umweltausschusses aus dem Jahr 2002 zu verweisen, wonach Belästigungen der Anwohner weitestgehend zu vermeiden sind und die Betriebszeiten des Flughafens Dortmund ohne Ausnahme auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr be­schränkt bleiben müssen.

 

Entsprechend gilt diese Position auch für die aktuell beantragte Änderung der Betriebs­geneh­migung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 28.12.2010 beantragt die Flughafen Dortmund GmbH bei der zuständigen Bezirksregierung Münster eine luftrechtliche Genehmigung für die Ausweitung der Betriebs­zeiten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Bezirksregierung Münster neben dem Kreis Unna und den Kommunen Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Unna auch die Stadt Kamen aufgefordert eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben. Auf­grund einer beantragten Fristverlängerung muss die Stellungnahme der Stadt Kamen spätes­tens bis zum 25.11.2011abgegeben werden.

 

Die Genehmigungsunterlagen wurden parallel in der Zeit vom 06.06.2011 bis zum 05.07.2011 im Rathaus der Stadt Kamen öffentlich ausgelegt.

 

 

1.                  Hintergrund

 

Seit den 90er Jahren wird der ehemalige Verkehrslandeplatz Dortmund in mehreren Schritten erweitert und zu einem Flughafen ausgebaut. Einige Eckpunkte sind:

 

Juli 1993: Antrag der Flughafen Dortmund GmbH auf Verlängerung der Start- und Landebahn von 1.050 m auf 2.000 m, die Rufstufung vom Verkehrslandeplatz zum Flughafen sowie die Erhöhung des zulässigen Höchstabfluggewichtes auf 75t.

 

Gebietsentwicklungsplan 1995: „Der Flugplatz Dortmund-Wickede soll zur Anbindung an das Luftverkehrsnetz bedarfs- und funktionsgerecht zum Regionalflughafen ausgebaut werden.“ In den Erläuterungen wird erläutert, dass die Funktion des Flughafens für den Geschäftsreiseverkehr bestimmt ist und Flugtourismus nicht die Aufgabe des Flughafens sei.

 

April 1996: Antrag der Flughafen Dortmund GmbH auf Verlängerung der Start- und Landebahn von 1.050 m auf 1.450 m und Erhöhung des Höchstabflugsgewichtes auf 75t. Dieser Antrag war als Zwischenschritt zum Antrag von 1993 gedacht, um kurzfristig gewissen Handlungserfor­der­nissen Rechnung tragen zu können.

 

März 1997: Genehmigung zum Ausbau der Start- und Landebahn auf 1.450 m sowie Erhöhung des Höchstabfluggewichtes auf 55t.

 

Juni 1997: In einer Sitzung positioniert sich der Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH deutlich zum Tourismusverkehr.

 

Januar 2000: Planfeststellungsbeschluss mit grundsätzlichen Voraussetzungen zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Dortmund-Wickede zum Verkehrsflughafen Dortmund, Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.000 m, Festlegung des Höchstabfluggewichtes auf 75t sowie Regelung der Betriebszeiten von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

 

April 2001: Die Flughafen Dortmund GmbH beantragt eine Karenzregelung für Flugbewegun­gen im flugplanmäßigen Verkehr, die Landungen auch in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr ermöglichen sollen. Begründet wird dies mit zwingenden betriebswirtschaftlichen Erfordernissen.

 

 

Mai 2001: Nach massiven Protesten aus Politik und Bevölkerung der benachbarten Kommunen und des Kreise Unna wird der Antrag von April 2001 zurückgezogen.

 

Dezember 2001 (ergänzt Februar 2002): Antrag der Flughafen Dortmund GmbH auf Einfüh­rung einer Verspätungsregelung von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie Aufhebung der Tonnage­begrenzung von 75t für Flugzeugtypen, die in der Bonusliste des Bundesministers für Verkehr, Bau und Wohnungswesen enthalten sind.

 

Januar 2003: Die Bezirksregierung Münster ändert die Betriebsgenehmigung antragsgemäß.

 

September 2003: Aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes wird die Be­triebsgenehmigung angepasst. Danach ist bei Überschreitung von 20 Verspätungen im Monat für weitere Spätlandungen eine Zustimmung der Luftaufsicht (Bezirksregierung Münster) erforderlich.

 

Neuaufstellung Gebietsentwicklungsplan 2004: „...der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen soll in seinem derzeitigem Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutz­kurven) gesichert werden“.

 

Mai 2009: Erneute Änderung der Betriebsgenehmigung aufgrund von Gerichtsurteilen, die beklagte Tonnageregelung musste angepasst werden (höchstzulässige Abflugmasse 100t).

 

 

2.                  Aktueller Antrag

 

Ziel des aktuellen Antrages der Flughafen Dortmund GmbH ist die Änderung der gültigen Be­triebsgenehmigung für den Flughafen Dortmund. Geändert werden soll demnach die Festlegung der Betriebszeit, die derzeit gültige Betriebszeit soll um eine halbe Stunde bzw. eine ganze Stun­de für Flugzeuge, die am Flughafen Dortmund stationiert sind, verlängert werden. Gleich­zeitig soll weiterhin eine Verspätungsregelung von 30 min gelten. Die derzeit geltende Regelung einer erforderlichen Genehmigung durch die Luftaufsichtsbehörde bei mehr als 20 Verspätungen im Monat soll entfallen.

 

Damit wären zukünftig Starts bis 23.00 Uhr und Landungen bis 23.30 Uhr möglich.

 

Geändert werden sollen die Ziffern 7 und 7a der luftrechtlichen Genehmigung:

 

Ziff.

bisherige luftrechtliche Genehmigung

Antrag

7

 

 

Der Flughafen dient dem allgemeinen Verkehr mit Luftfahrzeugen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln für Präzisions- und Nichtpräzisionsanflugverfahren zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr (Ortszeit).

Der Flughafen dient dem allgemeinen Verkehr mit Luftfahrzeugen nach Sicht- und Instrumen­tenflugregeln für Präzisions- und Nichtpräzi­sions­anflugverfahren zwischen 06:00 Uhr und 22:30 Uhr (Ortszeit).

 

Für auf dem Verkehrsflughafen Dortmund sta­tio­nierte oder auf dem Verkehrsflughafen Dortmund über Nacht verbleibende Luftfahr­zeuge gilt eine allgemeine Betriebszeit von 06:00 bis 23:00 Uhr (Ortszeit).

 

7a

Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr  (scheduled flights), deren planmäßige Lan­dung gemäß Flugplan bis 22:00 Uhr Ortszeit am Flughafen Dortmund vorgesehen ist, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter (PPR) noch bis 23:00 Uhr (Ortszeit) landen.

 

Es dürfen nur Flugzeuge für eine verspätete Landung zugelassen werden, die aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste (für Landungen) des Bundesmi­nisteriums für Verkehr, Bau und Wohnungs­we­sen bzw. in neueren Regelungen, die die Bonusliste ablösen, enthalten sind.

 

Die Genehmigung des Platzhalters (PPR) darf nur erteilt werden, wenn sich die Ver­spä­tung nicht schon aus der Flug­plan­gestaltung ergibt.

 

Sofern die Zahl von 20 Verspätungen in einem Monat überschritten werden sollte, dürfen weitere Spätlandungen in dem betreffenden Monat nur noch mit Zustim­mung der örtlichen Luftaufsicht zugelassen werden.

 

Diese kann insbesondere bei Vorherseh­barkeit und/oder mehrfacher Wiederholung einer Verspätung auf einer Flugverbindung ihre Zustimmung zur PPR-Ausübung versagen.

 

Anträge sind durch den Platzhalter bei der örtlichen Luftaufsicht zu stellen.

Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr (scheduled flights), deren planmäßige Lan­dungen bzw. Starts auf dem Verkehrsflughafen Dortmund bis 22:30 vorgesehen sind, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter (PPR) noch bis 23:00 Uhr (Ortszeit) starten und landen. Flugzeuge im plan­mäßi­gen Verkehr (scheduled flights), die auf dem Verkehrsflughafen Dortmund stationiert sind oder über Nacht auf dem Verkehrsflughafen Dortmund verbleiben und deren planmäßige Landung gemäß Flugplan bis 23:00 Uhr (Orts­zeit) auf dem Verkehrsflughafen Dortmund vor­gesehen sind, dürfen nach vorheriger Geneh­migung durch den Platzhalter (PPR) noch bis 23:30 Uhr (Ortszeit) landen.

 

Es dürfen nur Flugzeuge für verspätete Starts oder Landungen auf dem Verkehrsflughafen Dortmund zugelassen werden, die aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste des Bundesministeriums für Ver­kehr, Bau und Wohnungswesen in ihrer jewei­ligen Fassung enthalten sind.

 

Die Genehmigung des Platzhalters (PPR) darf nur erteilt werden, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt.

 

 

3.                  Begründung

 

Die Stadt Kamen hat bereits in vorangegangenen Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Dortmund Stellungnahmen abgegeben, zuletzt im Juni 2002 u.a. bezüglich der damals bean­trag­ten Verspätungsregelung bis 23.00 Uhr (Vorlage 120/2002). Mit Blick auf die Feststellung des Planungs- und Umweltausschusses aus dem Jahr 1996, wonach Belästigungen der Anwoh­ner weitestgehend zu vermeiden sind, hat der Planungs- und Umweltausschuss 2002 mehrheit­lich beschlossen, dass die Betriebszeiten des Flughafen Dortmund ohne Ausnahme auf die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt bleiben müssen.

 

Entsprechend wird auch die aktuell beantragte Änderung der Betriebsgenehmigung, die Lan­dun­gen bis 23.30 Uhr möglich machen würde, abgelehnt.

 

Die Flughafen Dortmund GmbH begründet ihren Antrag auf Änderung der Betriebsgenehmigung im Wesentlichen mit betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten zur Deckung der Bedarfssituation sowie zur Erhaltung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafen Dortmund. Hierbei wird im Antrag auch ausdrücklich auf den Bedarf des touristischen Verkehrs hingewiesen („Dies gilt erst recht für den Touristikverkehr“).

 

Aus Sicht des Antragsstellers ist es daher unvermeidlich die Betriebszeiten in die die besonders vom Bundesimmissionsschutzgesetz geschützten Nachtstunden ab 22.00 Uhr zu verlängern. Auch ohne Überschreitung der für die Nachtstunden geltenden Lärmgrenzwerte, sind einzelne Lärmereignisse, wie von startenden und landenden Flugzeugen hervorgerufen, störend und schrän­ken die für die Gesundheit der Menschen wichtige Nachtruhe weiter ein. In der Abwägung der Belange der Flughafen Dortmund GmbH und dem notwendigen Schutz der Wohnbevölke­rung der Stadt Kamen ist somit eine Änderung der Betriebsgenehmigung mit aller Deutlichkeit abzulehnen.