Betreff
Verkehrsberuhigte Zone Gottesbergstraße
hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW
Vorlage
073/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgeranregung des Herrn Robert Miebs vom 05.03.2010 wird insofern gefolgt, dass

 

  1. die Zonenbeschilderung in westliche Richtung versetzt wird und beidseitig erfolgt

  2. ein farbiges Piktogramm „verkehrsberuhigte Zone“ in Höhe der Garagen aufgetragen wird.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 05.03.2010 regt ein Kamener Bürger an, in der verkehrsberuhigten Zone Gottes­bergstraße Maßnahmen gegen zu hohe Geschwindigkeiten zu ergreifen.

In seiner Sitzung am 16.03.2010 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss als Beschwerde­aus­schuss mit der Bürgeranregung befasst und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Straßenverkehrsausschuss verwiesen.

 

Auf Grund der Bürgeranregung wurden in der Gottesbergstraße mehrfach Geschwindigkeits­messungen durchgeführt. Bedingt durch technische Probleme mit dem Messgerät mussten die Messungen des Öfteren wiederholt werden. Herr Miebs wurde zwischenzeitlich schriftlich über den Sachstand der Prüfung in Kenntnis gesetzt.

 

Nach Auswertung der Messungen konnte festgestellt werden, dass in dem Bereich zwischen dem Abzweig Gottesbergstraße und der Werkstatt höhere Geschwindigkeiten als zulässig ge­fahren wurden. Ursache für dieses Verhalten der Kfz-Fahrer könnte sein, dass der Beginn der ver­kehrsberuhigten Zone aus westlicher Richtung erst kurz vor der Einmündung zum Parkplatz der WBG mit nur einer kleinen Ausführung des Verkehrszeichens 325 ausgeschildert ist und da­mit der Fahrzeugführer, evtl. auch auf Grund des Straßenverlaufes, die Beschilderung nicht wahr­nimmt und aus diesem Grund die Geschwindigkeit verfrüht in unzulässiger Weise erhöht.

 

Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass sich mit der Versetzung und Wahl einer größeren Ausführung des Verkehrszeichen 325 die gefahrenen Geschwindigkeiten im hinteren Be­reich der Gottesbergstraße verringern. Zur besseren Erkennbarkeit des verkehrsberuhigten Bereiches aus Richtung Westen sollte auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls die Aus­schil­derung mit VZ 325 erfolgen sowie ein farbiges Piktogramm in Höhe der Garagen aufgetragen wer­den.

 

Ergebnis:

Der Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Beschluss­vor­schlages.