hier: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Bürgeranregung
des Herrn Robert Miebs vom 05.03.2010 wird insofern gefolgt, dass
- die
Zonenbeschilderung in westliche Richtung versetzt wird und beidseitig
erfolgt
- ein
farbiges Piktogramm „verkehrsberuhigte Zone“ in Höhe der Garagen aufgetragen
wird.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Schreiben vom
05.03.2010 regt ein Kamener Bürger an, in der verkehrsberuhigten Zone Gottesbergstraße
Maßnahmen gegen zu hohe Geschwindigkeiten zu ergreifen.
In seiner Sitzung
am 16.03.2010 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss als Beschwerdeausschuss
mit der Bürgeranregung befasst und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung
an den Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Auf Grund der
Bürgeranregung wurden in der Gottesbergstraße mehrfach Geschwindigkeitsmessungen
durchgeführt. Bedingt durch technische Probleme mit dem Messgerät mussten die
Messungen des Öfteren wiederholt werden. Herr Miebs wurde zwischenzeitlich
schriftlich über den Sachstand der Prüfung in Kenntnis gesetzt.
Nach Auswertung der
Messungen konnte festgestellt werden, dass in dem Bereich zwischen dem Abzweig
Gottesbergstraße und der Werkstatt höhere Geschwindigkeiten als zulässig gefahren
wurden. Ursache für dieses Verhalten der Kfz-Fahrer könnte sein, dass der
Beginn der verkehrsberuhigten Zone aus westlicher Richtung erst kurz vor der
Einmündung zum Parkplatz der WBG mit nur einer kleinen Ausführung des
Verkehrszeichens 325 ausgeschildert ist und damit der Fahrzeugführer, evtl.
auch auf Grund des Straßenverlaufes, die Beschilderung nicht wahrnimmt und aus
diesem Grund die Geschwindigkeit verfrüht in unzulässiger Weise erhöht.
Seitens der
Verwaltung wird davon ausgegangen, dass sich mit der Versetzung und Wahl einer
größeren Ausführung des Verkehrszeichen 325 die gefahrenen Geschwindigkeiten im
hinteren Bereich der Gottesbergstraße verringern. Zur
besseren Erkennbarkeit des verkehrsberuhigten Bereiches aus Richtung Westen
sollte auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls die Ausschilderung mit VZ
325 erfolgen sowie ein farbiges Piktogramm in Höhe der Garagen aufgetragen werden.
Ergebnis:
Der
Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des
Beschlussvorschlages.