Betreff
Sperrung der Südkamener Straße für LKW-Verkehre über 7,5 Tonnen
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
072/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Abwägung wird der Antrag auf  Sperrung der Südkamener Straße für LKW-Vekehr über 7,5 t (VZ 262 - Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht) abgelehnt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Antrag vom 21.06.2011 beantragt die CDU-Fraktion, dass der Straßenverkehrsausschuss die Sperrung der Südkamener Straße für LKW-Verkehre über 7,5 t beschließen und die Ver­wal­tung mit der Umsetzung beauftragen soll.

 

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die LKW-Verkehre am derzeitig bereits schlech­ten Straßenzustand der Südkamener Straße weitere Schäden verursachen und zu einer erhöhten Lärmfrequenz beitragen würden.

 

Auf Grund dieses Antrages wurden seitens der Stadt Kamen am 05. und 07.07.2011 jeweils in der Zeit von 06.00 – 09.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr an der Südkamener Straße Verkehrs­zählungen mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

 

 

Dienstag, 05.07.2011

 

Fahrtrichtung Dortmunder Allee 

 

06.00 – 09.00 Uhr

-          7 LKW 7,5 t

-          1 LKW 7,5 t mit Anhänger

-          1 LKW > 7,5 t solo

 

15.00 – 19.00 Uhr

-          8 LKW 7,5 t

-          2 LKW 7,5 t mit Anhänger

-          1 LKW > 7,5 t solo                                          gesamt 20 LKW

 

 

Fahrtrichtung Westicker Straße

 

06.00 – 09.00 Uhr

-          3 LKW 7,5 t

-          1 LKW 7,5 t mit Anhänger

 

15.00 – 19.00 Uhr

-          1 LKW 7,5 t

-          3 LKW 7,5 t mit Anhänger                              gesamt 8 LKW

 

 

 

Donnerstag, 07.07.2011

 

Fahrtrichtung Dortmunder Allee

 

06.00 – 09.00 Uhr

-          6 LKW 7,5 t

 

 

15.00 – 19.00 Uhr

-          2 LKW > 7,5 t                                                  gesamt 8 LKW

 

 

Fahrtrichtung Westicker Straße

 

06.00 – 09.00 Uhr

-          2 LKW 7,5 t

-          1 LKW 7,5 t mit Anhänger

 

15.00 – 19.00 Uhr

-          2 LKW 7,5 t

-          1 LKW > 7,5 t                                                  gesamt 6 LKW

 

 

 

Am 28.01.2003 wurden bereits Zählungen des Schwerlastverkehrs vorgenommen. Hier befuh­ren in einem Zeitraum von 6 Stunden 18 LKW über 7,5 t die Südkamener Straße. In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses vom 25.03.2003 war die überwiegende Anzahl der Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses der Auffassung, dass es sich bei diesen Mengengerüsten nur um eine geringe Verkehrsmenge handele.

 

Entsprechend der Vorschriften des § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung sind Verkehrs­zei­chen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter nach dieser Vorschrift erheblich übersteigt bzw. soweit da­durch erhebliche Auswirkungen  veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können.

 

Aus den vorab angeführten Zählergebnissen ist ersichtlich, dass der Schwerlastverkehr nicht zugenommen hat; die Verkehrsmenge an Schwerlastverkehr nach wie vor gering ist.

An der Südkamener Straße ergibt sich damit für die Anwohner weder eine unverhältnismäßig hohe Lärmbelästigung durch Schwerverkehr, noch ist hier ein wesentlicher Anstieg der Zahlen durch Mautumgehungsverkehr festzustellen. Die Auftragung einer neuen Asphaltdecke vor ein paar Jahren hatte ihre Ursache nicht in einem durch Schwerverkehr bedingten schlechten Stra­ßen­zustand, sondern war durch einen Biodiesel-Schaden notwendig geworden.

 

Ergebnis:

Im Hinblick auf die Zählergebnisse aus Juli 2011 und unter Abwägung der rechtlichen und tat­sächlichen Situation wird die bisherige Verkehrssituation beibehalten.