Betreff
Kauf von zwei Kommanditgesellschaften für den Erwerb und Betrieb von Windkraftanlagen
hier: "Windenergie Bergtheim GmbH + Co. KG" und
"Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH + Co. KG"
Gründung einer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft
hier: "GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH"
und Abschluss von begleitenden Verträgen
Vorlage
068/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 20.09.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.        Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) beabsichtigt zwei Onshore Windparkbeteiligungsgesellschaften zu erwerben.

 

2.        Die GSW schließt zum Erwerb der folgenden Gesellschaften zu 2.1. und 2.2. zwei Kauf- und Übertragungsverträge zum Erwerb der jeweiligen Kommanditanteile in Höhe von insge­samt 1.100.000 € (580.000 € für 2.1. und 520.000 € für 2.2.) ab und beteiligt sich

 

2.1.            als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der „Wind­energie Bergtheim GmbH & Co. KG“.

 

2.2.      als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von 2.000 € an der „Wind­energie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG“.

 

2.3.            als Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von bis zu 100.000 € an der neu zu gründenden „GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH“ – oder einer ähnlichen Firmierung - der jeweiligen KG zu 2.1. und 2.2.

 

3.        Die GSW beteiligt sich nach Durchführung einer Kapitalerhöhung

 

3.1.      als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 5.000.000 € für einen Leistungsanteil von 6 MW an der „Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG“.

 

3.2.      als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital in Höhe von bis zu 2.800.000 € für einen Leistungsanteil von 4,6 MW an der „Windenergie Hardheim Angelterbusch GmbH & Co. KG“.

 

4.        Gemäß den Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Gesellschaften bestellt die Gesell­schaf­terin die Geschäftsführer.

       Die Gesellschafterversammlungen bestehen aus jeweils fünf Mitgliedern.

       Für die GSW sind dies die Mitglieder des Präsidiums der GSW. Die Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.

 

5.        Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Gesellschaften bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.

 

6.        Die Geschäftsführung der GSW wird weiter ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorste­hen­den Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) strebt den Erwerb von zwei Onshore Windparkprojekten an. Der Erwerbsvorgang ist mit dem Kauf von zwei Kommanditgesellschaften verbunden. Des Weiteren soll eine Beteiligungsver­waltungsge­sellschaft für die beiden Kommanditgesellschaften gegründet werden.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 20.09.2011 hat der Aufsichtsrat der GSW sei­ne Zustimmung erteilt und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung aus­gesprochen.

(Anlage 1 – Protokollauszug)

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat ver­wiesen.

(Anlage 2 – Vorlage Aufsichtsrat mit 3 Anlagen)

1.         Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Windenergie Bergtheim GmbH & Co. KG

2.         Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Windenergie Hardheim Angelterbusch                 GmbH & Co. KG

3.         Entwurf des Gesellschaftsvertrages  der neu zu gründenden „GSW Beteiligungs-             verwaltungsgesellschaft mbH“

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.