Betreff
Veräußerung der mittelbaren Beteiligung der GSW Kamen-Bönen-Bergkamen an der energieGUT GmbH
Vorlage
067/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 20.09.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.        Der Veräußerung der mittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) über die Trianel GmbH an der energieGUT GmbH an die Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) wird zugestimmt. 

2.        Für den Fall, dass der Verkauf an die SWDU nicht wirksam werden sollte, wird hilfsweise einer anderweitigen Veräußerung der Beteiligung, einer Kündigung des Gesellschaftsvertrages oder einer Liquidation der energieGUT GmbH zugestimmt.

3.        Die Geschäftsführer der GSW werden bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Veräußerung des mittelbaren Geschäftsanteils vorzunehmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist zurzeit mit 0,89% an der Trianel GmbH (Trianel) beteiligt. Die Trianel beabsichtigt ihren Geschäftsanteil in Höhe von 70.200 € (rd. 8,26%) an der energieGUT GmbH (energieGUT) zu veräußern. Somit ist die GSW mittelbar über die Trianel GmbH an der Veräußerung beteiligt. Die Stadt Kamen ist zu 42 % unmittelbar an der GSW und zu 0,03 mittelbar über GSW und Trianel an der energieGUT GmbH beteiligt.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 20.09.2011 wird die mittelbare Veräußerung beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen. (Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.