Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2010
Vorlage
066/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entspre­chende Beschlussfassung gebeten.

 

In seiner Sitzung am 12.09.2011 hat der Aufsichtsrat empfohlen, die Geschäftsführung zu ent­lasten.

 

Die Verwaltung schließt sich an und empfiehlt, Aufsichtsrat und Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.

 

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesell­schaft mbH sind bzw. waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfas­sung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Blaschke, Thomas

Dreher, Britta

Fuhrmann, Rainer

Gercek, Kaya

Gerdes, Rosemarie

Gube, Astrid

Hartig, Petra

Heidenreich, Hans-Dieter

Hupe, Hermann

Jung, Renate

Kemna, Wilhelm

Mann, Anette

Müller, Ursula

Schneider, Anke

Weber, Franz Hugo

Werning, Bettina

Zühlke, Nicola