Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) sind ab 1. Januar 1999 Kostenüberdeckungen aus abgelaufenen Leistungsperioden (Kalkulationszeiträume) innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die danach im Rahmen einer Ist-Rechnung festzustellenden Unterdeckungen oder Überschüsse von abgelaufenen Leistungszeiträumen erfolgen jeweils durch Betriebsabrechnungen.
Das nachstehend aufgeführte Betriebsergebnis des Jahres 2010 der gebührenfinanzierten Einrichtungen „Rettungsdienst“ ist in einer Übersicht mit der Gegenüberstellung der Kalkulationsgrundlagen nachfolgend dargestellt.
Das Betriebsergebnis wird mit einer Kurzbegründung zur Kenntnis gegeben.
Kurzerläuterung:
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2010 |
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Produkt Rettungsdienst (12.08.01) |
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Gebührenrelevanter
Aufwand |
3.726.757
€ |
Ergebnis |
468.970
€ |
Ergebnis in % |
12,6 % |
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Die Überdeckung in Höhe
von 468.970 € ( 12,6 %) ist maßgeblich bedingt durch die um ca.
418.000 € geringeren Personalkosten. Diese wiederum sind bereits um ca.
320.000 € bei den Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für
Pensionen und Beihilfen kleiner. Grund dafür ist die erstmalige Berechnung der
Gutachtenwerte auf der Basis der individuellen Erwerbsbiografien der Mitarbeiter.
Bislang ist man von einem durchschnittlichen Beginn der Anwartschaft mit dem
21. Lebensjahr ausgegangen. Da aber für die weit überwiegende Mehrheit der hier
tätigen MitarbeiterInnen der Beginn der Anwartschaft nach dem 21. Lebensjahr
liegt, zumal die Brandmeisteranwärter eine abgeschlossene
handwerklich-technische Berufsausbildung haben müssen, kam es teilweise sogar
zu einer ertragswirksamen Auflösung der o. g. Rückstellung.
Im Rahmen der genaueren und sachgerechteren Aufteilung der anteiligen Sachkosten
zu den Personalkosten der Querschnittsbereiche auf alle Produkte erfolgt eine
Mehrbelastung des Rettungsdienstes in Höhe von rd. 25.000 €.
Eine gegenüber der Kalkulation (10.970) um ca. 3 % (+ 326) erhöhte Anzahl
abrechenbarer Einsätze (11.296) erbrachte Mehrerlöse in Höhe von insgesamt
130.270 €.
Jene Mehrerlöse und die in summa um 339.099 € (- 8,3 %) verminderten
Kosten führen letztlich zur vorgenannten Überdeckung.