Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OV 117 "Evolutionspark" der Stadt Bergkamen, Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
055/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und billigt die Stellungnahme der Stadt Kamen, die im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB abgegeben wurde.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Bergkamen hat im Zeitraum vom 03.06.-04.07.2011 die Beteiligung der Nachbarge­meinden gem. § 2 (2) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) und (2) BauGB durchgeführt.

 

Folgende Stellungnahme wurde seitens der Verwaltung, vorbehaltlich einer parlamentarischen Zustimmung durch den Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen, abgegeben.

 

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. OV 117 „Evolutionspark“ der Stadt Bergkamen und den vorgelegten Planentwurf.

 

Wie bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Berg­kamen erläutert, ist diese Planung bei Realisierung ein Projekt mit überregionalem Charakter und wird zusätzliche Verkehrsströme auslösen. Als unmittelbar betroffene Nachbargemeinde fordert die Stadt Kamen eine gutachterliche Bewertung der entstehenden Verkehre und deren Auswirkungen auf das Gemeindegebiet der Stadt Kamen.