Betreff
Erweiterung des Planungsraumes des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me "zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm"
hier: erneuter Aufstellungsbeschluss
Vorlage
053/2011
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ gem. § 2 (1) BauGB in den erweiterten Planungsgrenzen (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem vorgelegten Lageplan ersichtlich).

 

  1. Nach Erlangung der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt größtenteils im

Bebauungsplan Nr. 10 Ka-Me.

 

Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die städtebauliche Neuordnung der bisherigen Gemengelage. Es soll eine an den Standort angepasste Entwicklung erfolgen, die auch in Zukunft ein miteinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht.

 

Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus folgendem Grund:

 

Zur Zeit befindet sich in dem Bereich eine im Wesentlichen ungeordnete Gemengelage aus Wohnen und Gewerbenutzungen, die zum Teil aufgegeben sind, sowie unstrukturierten Gartenflächen. Um den gesamten Bereich zu reanimieren und einer geordneten Entwicklung zuzuführen, die im Einklang mit den Lärmschutzanforderungen der Eisenbahn ist, ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Hierbei ist der Planungsraum des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me „Schimmelstraße“ neu zu überplanen, da die angestrebte Entwicklungsperspektive nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.

 

Am 10.11.2009 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 Ka-Me „zwischen Schimmelstraße und Eisenbahn Dortmund - Hamm“ für einen Teilbereich beschlossen. Durch die aktuellen Ergebnisse des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen ist es geboten auch den östlich angrenzenden Bereich bis zum Trogbauwerk „Eisenbahntrasse – Schimmelstraße“ in die Planung einzubeziehen, um entsprechend erforderliche Lärmschutzmaßnahmen planerisch zu sichern.

 

Nach Erlangung der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 Ka-Me aufgehoben.