Betreff
Lärmaktionsplan der Stadt Kamen
hier: Beschluss des Lärmaktionsplans
Vorlage
051/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, unter Berücksichtigung der nachstehenden Ergänzung und nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens (s. Teil C im Entwurf des Lärmaktionsplanes), den vorliegenden Lärmaktionsplan auf Grundlage des § 47 d BImSchG in der derzeit gültigen Fassung und des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 7.2.2008.

 

 

Folgenden Punkt schlägt die Verwaltung noch zur Aufnahme in den Lärmaktionsplan und zur Beschlussfassung vor:

So mindert eine einfach einzurichtende Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h den Lärm nennenswert und hörbar. Als effiziente Maßnahme sollte die Temporeduzierung für verkehrswichtige kommunale und innerörtliche Straßen stets in Betracht gezogen werden.

 

Einzufügen im Entwurf v. 21.02.11, Seite 41, Punkt B 9, Ende 2.Absatz:

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie (aus 2002) und der nachfolgenden nationalen
Gesetzgebung ist die Stadt Kamen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen und unter Einbindung der Bürger und des Rates zu diskutieren und letztlich beschließen zu lassen.

 

In der 1.Stufe erfolgt dies bundesweit für Straßen mit mehr als 6 Mio Kfz/Jahr und Haupteisen­bahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr. Das betrifft in Kamen konkret die durch das Stadtgebiet verlaufenden Autobahnen A 1 und A 2, die B 233 zwischen der Stadtgrenze Unna und der Lünener Straße und die Eisenbahnstrecke Dortmund-Hamm. Über die Anforderungen der 1.Stufe hinaus hat die Stadt Kamen freiwillig den Untersuchungsumfang um folgende Punkte erweitert:

 

  1. Im Vorgriff auf die 2.Stufe der Lärmaktionsplanung ab 2013 wurden zusätzlich die B 61 (Lünener Straße/Westring/Nordring/Ostring/Hammer Straße) und ein Abschnitt der L 663 in Südkamen sowie der Bereich Unnaer Straße/Auffahrt B 233 mit in die Untersuchung eingeschlossen.

  2. Zur Verringerung von Gesundheitsgefährdungen wurden die Auslösewerte der Umge­bungslärmrichtlinie von Lden>70 dB(A) und Lnight>60 dB(A) freiwillig auf die vom Um­weltbundesamt empfohlenen Immissionspegel von Lden>65 dB(A) und Lnight>55 dB(A) abgesenkt.

 

Der Lärmaktionsplan (LAP) ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung zu formulieren. Wesentliche Elemente des Planes sind:

 

         Erfassung und Bewertung der Lärmsituation

         Entwicklung von Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung / -vermeidung

         Aussagen zur Maßnahmenwirkung

         Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung

 

Eine Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kamen wurde am 10.12.09 in der ge­mein­samen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und des Straßenverkehrs­aus­schusses durch das beauftragte Planungsbüro Richter-Richard (PRR, Aachen) vorgestellt. Mit der Einbringung des Entwurfs begann die inhaltliche Diskussion der Lärmaktionsplanung. In einer ersten, vorgezogenen Bürgerbeteiligung wurde ab Mitte Januar bis Ende Februar 2010 der LAP-Entwurf auf der Internetseite der Stadtplanung Kamen eingestellt und im Fachbereich Planung, Bauen und Umwelt zur Einsichtnahme ausgelegt. Parallel wurde der LAP-Entwurf an die „Träger öffentlicher Belange“ (Landesbetrieb Straßen NRW, Deutsche Bahn, Kreis Unna) zur Prüfung und Stellungnahme verschickt. Ferner bot die Verwaltung am 23.02.10 eine Bürger­sprechstunde zum LAP an.

 

Um Quelle-Ziel-Beziehungen zu erkennen und zu ermitteln, ob und wie die verkehrlich stark belastete Lünener Straße (B 61) von bestimmten LKW-Anteilen entlastet werden kann, hat die Verwaltung das Büro PRR zusätzlich mit einer LKW-Kraftfahrerbefragung an der Lünener Straße beauftragt, die am 09.06.10 erfolgte. Die Empfehlungen, die aus der LKW-Kraftfah­rerbefragung resultierten, sind in den LAP eingeflossen.

 

Der anschließend überarbeitete LAP-Entwurf wurde am 07.10.10 wiederum in einer gemein­samen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und des Straßenverkehrsausschusses vorgestellt. Eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung schloss sich im November an. Die Eingaben der Bürger und Behörden aus beiden Beteiligungsrunden und die Ergebnisse der fachlichen Abwägung durch die Verwaltung wurden im vorliegenden Entwurf vom 21.02.11 dokumentiert. Dieser wurde dann in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 08.03.11 in die parlamentarische Beratung eingebracht.

 

Der abgestimmte Entwurf des Lärmaktionsplanes benötigt einen Ratsbeschluss, um Bindungs- oder Berücksichtigungswirkung zu entfalten und um kostenwirksame Entscheidungen vor­bereiten zu können.

Konkrete Handlungsmöglichkeiten ergeben sich nach der Beschlussfassung des LAP in Ab­hängigkeit von Prioritäten und verfügbaren Finanzmitteln der zuständigen Stellen (Bau­last­trägern).

 

Mit Blick darauf und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Kamen zum LAP hat der Straßenverkehrsauschuss in seiner Sitzung am 14.3.2011 bereits die Verwal­tung mit der Prüfung bzw. Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwurf des Lärm­aktions­planes - bezogen auf die Unnaer Straße und die Lünener Straße - beauftragt.

 

Für die Unnaer Straße:

 

  1. Ganztägige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.
  2. Markierung von beidseitigen Schutzstreifen, ggf. im Hinblick auf den verfügbaren Verkehrsraum und die Parkraumsituation nur eine einseitige Markierung in Richtung Unna.
  3. Markierung von Parkraum unter Aufhebung der Parkstreifen

 

Für die Lünener Straße:

 

  1. die Einrichtung von Querungshilfen auf der Lünener Straße in Höhe der Straßen „Zum Streb“ und „Lüner Höhe“
  2. die Anordnung eines beidseitigen Schutzstreifens auf der Lünener Straße zur Verbesse­rung der Sicherheit des Radverkehrs.
  3. die Anordnung einer Temporeduzierung auf 30 km/h in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr.
  4. die Anregung eines Verkehrslenkungskonzeptes für LKW

 

 

Ausblick:

Die Stadt Kamen ist verpflichtet, den Lärmaktionsplan bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, spätestens jedoch 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung zu prüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben (§ 47 d BImSchG).

 

Ferner sind in einer 2.Stufe die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kfz/Jahr bis zum 30. Juni 2012 zu erarbeiten und bis zum 18. Juli 2013 in einen erweiterten Lärmaktionsplan zu überführen.

 

 

 

 

Anlagen:

 

LAP  --  s. Internet (www.stadtplanung-kamen.de > Stadtplanung > sonstige Planungen > Lärmaktionsplan) bzw. an die Fraktionen verteilte Exemplare zur PUA-Sitzung v. 8.3.11