Betreff
RVR-Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur - Raumanalyse
Vorlage
049/2011
Art
Mitteilungsvorlage

I. Bedeutung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in der Regionalplanung

 

Durch die Verwaltungsstrukturreformen der 1970er Jahre wurde die Regionalplanung für das Ruhrgebiet auf die drei Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster übertragen (siehe Anlage 1).

 

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat per Gesetz mehrere grundlegende Änderungen der Aufgaben des Regionalverband Ruhr (RVR) - früher Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) - vorgenommen, so dass die planerische Dreiteilung des Ruhrgebietes schrittweise aufgehoben wurde. So wurde im Jahr 2004 dem RVR u.a. die Aufgabe übertragen, informel­le Planungs- und Entwicklungskonzepte in Form von Masterplänen für das Ruhrgebiet zu er­arbeiten. Zusätzlich hat der Landtag im Jahr 2007 beschlossen, dem RVR die Regionalpla­nungskompetenz zum 21.10.2009 zu übertragen (siehe Anlage 2).

 

Zu den von den Bezirksregierungen auf den RVR übertragenen Aufgaben gehören vor allem:

 

  • Aufstellung und Änderung der Regionalpläne

 

  • Durchführung von Raumordnungsverfahren

 

  • Beantwortung von Anfragen der Kommunen zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziel der Raumordnung .

 

  • Beratung der Kommunen

 

Die Bezirksregierungen sind weiterhin höhere Landschaftsbehörden und unterrichten die je­weiligen Regionalräte über alle regional bedeutsamen Entwicklungen und beraten mit ihnen u.a. Förderprogramme und -maßnahmen des Landes. Des Weiteren genehmigen sie die kommunalen Flächennutzungspläne.

 

Per Gesetz wurde der RVR dazu verpflichtet, Masterpläne aufzustellen. Die Kommunen müs­sen Masterpläne als Ziel der Regionalentwicklung bei der Bauleitplanung in ihren Abwägungen berücksichtigen.

 

II Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur

 

Als erster Schritt der Wahrnehmung seiner Aufgaben wurde durch den RVR mit der Er­ar­beitung des „Masterplans Raum- und Siedlungsstruktur“ für das nördliche Verbandsgebiet, dem auch der Kreis Unna angehört, begonnen. Zu den vorgelegten Entwürfen aus den Jah­ren 2007/2008 gab es seitens der beteiligten Kommunen verfahrensmäßige und inhalt­liche Kritik.

 

Aufgrund dieser anhaltenden Kritik und kontrovers geführter Diskussionen wurde für den wei­teren Erarbeitungsprozess eine inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung des Masterplan-Ansatzes unumgänglich. Hierzu gehörte:

 

 

  • die Aufspaltung von analytischen und planerischen Inhalten auf verschiedene Bände des „Masterplans Raum- und Siedlungsstruktur“, so dass nicht wie ursprünglich vor­gesehen die Raumanalyse in einen Masterplan übergeht, sondern in die beiden Bau­steine Analyse, Bewertung und Schlussfolgerung sowie Ziele und Strategien aufge­teilt bzw. getrennt wurde.

 

  • die Einrichtung einer den Prozess begleitenden Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertre­tern der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Kommunen und der Kreise.

 

Im Verlauf des bisherigen Erarbeitungsprozesses haben die kreisfreien Städte und Kreise dem RVR mehrfach mündlich und schriftlich fachliche Hinweise und Kritikpunkte vorgetra­gen. Die Kommunen des Kreises Unna wurden durch die Stabsstelle Planung und Mobilität (früher Koordinierungsstelle für Planungsaufgaben) vertreten. Vor jeder der insgesamt 6 Arbeitskreissitzung wurden die Inhalte im Rahmen von Planertreffen beim Kreis diskutiert, so dass der Kreis Bündelungs- und Abstimmungsfunktion für die kreisangehörigen Kommunen übernommen hat.

 

Der RVR hat nunmehr den als „Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur“ bezeichneten Ent­wurf der Stadt Kamen ebenso wie den übrigen Städte und Gemeinden zur Stellung­nah­me - bis zum 03.07.2011 vorgelegt. Der Kreis Unna wird fristgerecht eine gebündelte Stellungnah­me abgeben, vorbehaltlich der politischen Beratungen in den Städten und Gemeinden.

 

In seinem Anschreiben weist der RVR auf das weitere Vorgehen hin:.

 

  • Prüfung und ggfls. Einarbeitung der eingegangenen Anmerkungen und Anregungen

 

  • Beschlussfassung RVR-Planungsausschuss am 20.09.2011

 

  • Beschlussfassung RVR-Verbandsversammlung am 10.10.2011.

 

Die Analyse Raum- und Siedlungsstruktur (Entwurf) befasst sich mit ausgewählten wirt­schaft­lichen, sozialen, demographischen und räumlichen Prozessen und Strukturen und erfüllt nach Angaben des RVR mehrere Funktionen: Sie ist u.a. eine analytische Grundlage für weitere informelle Planungen und Konzepte; sie gibt dem RVR als Träger öffentlicher Be­lange Beurteilungshilfen und ist in der Regionalplanung analytische Grundlagen zur Beurtei­lung regionaler Strukturen und räumlicher Entwicklungen.

 

Auf Wertungen, planerische Zielaussagen oder Handlungsempfehlungen wird in der Analyse verzichtet. Diese sollen gemeinsam mit den Akteuren der Region entwickelt werden und fließen in weitere formelle und informelle Planungen des RVR ein. Die nunmehr vorliegende Raumanalyse (Entwurf) wird seitens des RVR als eine Grundlage für die in Arbeit befind­lichen Masterpläne angesehen.

 

Die Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur umfasst knapp 250 Seiten Text mit zahl­reichen Abbildungen und Tabellen, zzgl. etwa 100 Seiten Anhang. Sie unterteilt sich inhalt­lich in:

 

  • Einleitung

 

  • Bevölkerungsentwicklung und –vorausberechnung

 

  • Wirtschaftliche Entwicklung

 

  • Flächennutzung und Flächenwandel

 

  • Ausgewählte Naturpotentiale und Aspekte des Freiraumschutzes

 

  • Verflechtungen im Verbandsgebiet

 

  • Städtesystem

 

  • Regional Governance

 

  • Anhang

 

Der RVR kam nach der Überprüfung der Machbarkeit einer Kurzfassung der Raumanalyse für die politischen Gremien zu dem Ergebnis, dass das Datenmaterial nicht in Kurzfassung wiedergegeben werden könne.

 

Hier liegt ein Problem für die beteiligten Kommunen, weil es nicht möglich ist, in kompakter, übersichtlicher Form die Inhalte zusammenzufassen und so in die politischen Gremien zu geben. Ein schwarz-weiß Druck ist nicht lesbar und kann auch aufgrund des Umfanges nicht als Anlage dieser Vorlage beigefügt werden. Daher stellt die Stadt Kamen die Analyse und den Anhang als PDF-Dokument auf den Seiten der Stadtplanung zum Download zur Verfü­gung:

 

http://www.o-sp.de/kamen/plan/uebersicht.php?pid=17425

 

Wie bereits erwähnt, wurde bereits bei der letzten Entwurfsfassung der Analyse auf Kreis­ebe­ne eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Diese ist auch für den vorliegenden Entwurf erfolgt.

 

Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen beinhaltet sowohl die gemeinsame Stel­lung­nah­me der kreisfreien Städte und Kreise im Untersuchungsgebiet als auch die ergänzende - in Abstimmung mit seinen Städten und Gemeinden formulierte - Stellungnahme des Kreises Unna nur grundsätzliche Aspekte. Die am 30.05.2011 von den zuständigen Gremien des Kreises Unna beschlossene Stellungnahme (siehe Anlage 3) sowie die gemeinsame Stel­lung­nahme der Kreise und kreisfreien Städte (siehe Anlage 4) sind dieser Vorlage beigefügt. Diesen Stellungnahmen schließt sich die Stadt Kamen grundsätzlich an. Zusätzlich wird sei­tens der Stadt Kamen angeregt, in der Analyse im Kapitel „Bodenschätze“ auch auf die Gas­vor­kommen im Untersuchungsgebiet einzugehen und mögliche Abbaufelder darzustellen.

 

Des Weiteren weist die Stadt Kamen darauf hin, dass zur Zeit ein Wohnungsmarktbericht für die Stadt Kamen aktuell erstellt wird, dessen Ergebnisse auch in Bezug auf Bevölkerungs­entwicklung ggfls. zu notwendigen Änderungen in der vorgelegten Analyse führen kann. Der Wohnungsmarktbericht wird dem RVR nach Fertigstellung voraussichtlich im Herbst zur Verfügung gestellt.

 

Da die Raumanalyse zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Aufbereitung von Daten für nachfol­gende Planungsverfahren ist, an denen die Stadt Kamen beteiligt sein wird, kann sie zum jetzigen Zeitpunkt seitens der politischen Gremien zur Kenntnis genommen werden. Über diese Kenntnisnahme hinaus, wird der RVR jedoch aufgefordert, die oben dargelegten Hin­weise auf die Berücksichtigung von Gasvorkommen im Untersuchungsgebiet sowie die Ergebnisse des Kamener Wohnungsmarktberichtes, die nachgereicht werden, zu berück­sich­tigen.