I. Bedeutung des
Regionalverbandes Ruhr (RVR) in der Regionalplanung
Durch die Verwaltungsstrukturreformen der 1970er Jahre wurde die
Regionalplanung für das Ruhrgebiet auf die drei Regierungsbezirke Arnsberg,
Düsseldorf und Münster übertragen (siehe Anlage 1).
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat per Gesetz mehrere grundlegende
Änderungen der Aufgaben des Regionalverband Ruhr (RVR) - früher Kommunalverband
Ruhrgebiet (KVR) - vorgenommen, so dass die planerische Dreiteilung des
Ruhrgebietes schrittweise aufgehoben wurde. So wurde im Jahr 2004 dem RVR u.a.
die Aufgabe übertragen, informelle Planungs- und Entwicklungskonzepte in Form
von Masterplänen für das Ruhrgebiet zu erarbeiten. Zusätzlich hat der Landtag
im Jahr 2007 beschlossen, dem RVR die Regionalplanungskompetenz zum 21.10.2009
zu übertragen (siehe Anlage 2).
Zu den von den Bezirksregierungen auf den RVR übertragenen Aufgaben
gehören vor allem:
- Aufstellung
und Änderung der Regionalpläne
- Durchführung
von Raumordnungsverfahren
- Beantwortung
von Anfragen der Kommunen zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziel der
Raumordnung .
- Beratung der
Kommunen
Die Bezirksregierungen sind weiterhin höhere Landschaftsbehörden und
unterrichten die jeweiligen Regionalräte über alle regional bedeutsamen
Entwicklungen und beraten mit ihnen u.a. Förderprogramme und -maßnahmen des
Landes. Des Weiteren genehmigen sie die kommunalen Flächennutzungspläne.
Per Gesetz wurde der RVR dazu verpflichtet, Masterpläne aufzustellen.
Die Kommunen müssen Masterpläne als Ziel der Regionalentwicklung bei der
Bauleitplanung in ihren Abwägungen berücksichtigen.
II Masterplan
Raum- und Siedlungsstruktur
Als erster Schritt der Wahrnehmung seiner Aufgaben wurde durch den RVR
mit der Erarbeitung des „Masterplans Raum- und Siedlungsstruktur“ für das
nördliche Verbandsgebiet, dem auch der Kreis Unna angehört, begonnen. Zu den
vorgelegten Entwürfen aus den Jahren 2007/2008 gab es seitens der beteiligten
Kommunen verfahrensmäßige und inhaltliche Kritik.
Aufgrund dieser anhaltenden Kritik und kontrovers geführter Diskussionen
wurde für den weiteren Erarbeitungsprozess eine inhaltliche und
organisatorische Neuausrichtung des Masterplan-Ansatzes unumgänglich. Hierzu
gehörte:
- die
Aufspaltung von analytischen und planerischen Inhalten auf verschiedene
Bände des „Masterplans Raum- und Siedlungsstruktur“, so dass nicht wie
ursprünglich vorgesehen die Raumanalyse in einen Masterplan übergeht,
sondern in die beiden Bausteine Analyse, Bewertung und Schlussfolgerung
sowie Ziele und Strategien aufgeteilt bzw. getrennt wurde.
- die
Einrichtung einer den Prozess begleitenden Arbeitsgruppe, bestehend aus
Vertretern der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Kommunen und der
Kreise.
Im Verlauf des bisherigen Erarbeitungsprozesses haben die kreisfreien
Städte und Kreise dem RVR mehrfach mündlich und schriftlich fachliche Hinweise
und Kritikpunkte vorgetragen. Die Kommunen des Kreises Unna wurden durch die
Stabsstelle Planung und Mobilität (früher Koordinierungsstelle für
Planungsaufgaben) vertreten. Vor jeder der insgesamt 6 Arbeitskreissitzung
wurden die Inhalte im Rahmen von Planertreffen beim Kreis diskutiert, so dass
der Kreis Bündelungs- und Abstimmungsfunktion für die kreisangehörigen Kommunen
übernommen hat.
Der RVR hat nunmehr den als „Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur“
bezeichneten Entwurf der Stadt Kamen ebenso wie den übrigen Städte und
Gemeinden zur Stellungnahme - bis zum 03.07.2011 vorgelegt. Der Kreis Unna
wird fristgerecht eine gebündelte Stellungnahme abgeben, vorbehaltlich der
politischen Beratungen in den Städten und Gemeinden.
In seinem Anschreiben weist der RVR auf das weitere Vorgehen hin:.
- Prüfung und
ggfls. Einarbeitung der eingegangenen Anmerkungen und Anregungen
- Beschlussfassung
RVR-Planungsausschuss am 20.09.2011
- Beschlussfassung
RVR-Verbandsversammlung am 10.10.2011.
Die Analyse Raum- und Siedlungsstruktur (Entwurf) befasst sich mit
ausgewählten wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und räumlichen
Prozessen und Strukturen und erfüllt nach Angaben des RVR mehrere Funktionen:
Sie ist u.a. eine analytische Grundlage für weitere informelle Planungen und
Konzepte; sie gibt dem RVR als Träger öffentlicher Belange Beurteilungshilfen
und ist in der Regionalplanung analytische Grundlagen zur Beurteilung
regionaler Strukturen und räumlicher Entwicklungen.
Auf Wertungen, planerische Zielaussagen oder Handlungsempfehlungen wird
in der Analyse verzichtet. Diese sollen gemeinsam mit den Akteuren der Region
entwickelt werden und fließen in weitere formelle und informelle Planungen des
RVR ein. Die nunmehr vorliegende Raumanalyse (Entwurf) wird seitens des RVR als
eine Grundlage für die in Arbeit befindlichen Masterpläne angesehen.
Die Analyse der Raum- und Siedlungsstruktur umfasst knapp 250 Seiten
Text mit zahlreichen Abbildungen und Tabellen, zzgl. etwa 100 Seiten Anhang.
Sie unterteilt sich inhaltlich in:
- Einleitung
- Bevölkerungsentwicklung
und –vorausberechnung
- Wirtschaftliche
Entwicklung
- Flächennutzung
und Flächenwandel
- Ausgewählte
Naturpotentiale und Aspekte des Freiraumschutzes
- Verflechtungen
im Verbandsgebiet
- Städtesystem
- Regional
Governance
- Anhang
Der RVR kam nach der Überprüfung der Machbarkeit einer Kurzfassung der
Raumanalyse für die politischen Gremien zu dem Ergebnis, dass das Datenmaterial
nicht in Kurzfassung wiedergegeben werden könne.
Hier liegt ein Problem für die beteiligten Kommunen, weil es nicht
möglich ist, in kompakter, übersichtlicher Form die Inhalte zusammenzufassen
und so in die politischen Gremien zu geben. Ein schwarz-weiß Druck ist nicht
lesbar und kann auch aufgrund des Umfanges nicht als Anlage dieser Vorlage
beigefügt werden. Daher stellt die Stadt Kamen die Analyse und den Anhang als
PDF-Dokument auf den Seiten der Stadtplanung zum Download zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/kamen/plan/uebersicht.php?pid=17425
Wie bereits erwähnt, wurde bereits bei der letzten Entwurfsfassung der
Analyse auf Kreisebene eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Diese ist
auch für den vorliegenden Entwurf erfolgt.
Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen beinhaltet sowohl die
gemeinsame Stellungnahme der kreisfreien Städte und Kreise im
Untersuchungsgebiet als auch die ergänzende - in Abstimmung mit seinen Städten
und Gemeinden formulierte - Stellungnahme des Kreises Unna nur grundsätzliche
Aspekte. Die am 30.05.2011 von den zuständigen Gremien des Kreises Unna
beschlossene Stellungnahme (siehe Anlage 3) sowie die gemeinsame Stellungnahme
der Kreise und kreisfreien Städte (siehe Anlage 4) sind dieser Vorlage
beigefügt. Diesen Stellungnahmen schließt sich die Stadt Kamen grundsätzlich
an. Zusätzlich wird seitens der Stadt Kamen angeregt, in der Analyse im
Kapitel „Bodenschätze“ auch auf die Gasvorkommen im Untersuchungsgebiet
einzugehen und mögliche Abbaufelder darzustellen.
Des Weiteren weist die Stadt Kamen darauf hin, dass zur Zeit ein
Wohnungsmarktbericht für die Stadt Kamen aktuell erstellt wird, dessen
Ergebnisse auch in Bezug auf Bevölkerungsentwicklung ggfls. zu notwendigen
Änderungen in der vorgelegten Analyse führen kann. Der Wohnungsmarktbericht
wird dem RVR nach Fertigstellung voraussichtlich im Herbst zur Verfügung
gestellt.
Da die Raumanalyse zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Aufbereitung von
Daten für nachfolgende Planungsverfahren ist, an denen die Stadt Kamen
beteiligt sein wird, kann sie zum jetzigen Zeitpunkt seitens der politischen
Gremien zur Kenntnis genommen werden. Über diese Kenntnisnahme hinaus, wird der
RVR jedoch aufgefordert, die oben dargelegten Hinweise auf die Berücksichtigung
von Gasvorkommen im Untersuchungsgebiet sowie die Ergebnisse des Kamener
Wohnungsmarktberichtes, die nachgereicht werden, zu berücksichtigen.