hier: Verkauf von Gesellschaftsanteilen an die Stadtwerke Emmerich GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates
der GSW vom 05.07.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1.
Der Beteiligung der Stadtwerke Emmerich GmbH an der
Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) mit Wirkung zum 01.01.2011 mit einer
Stammeinlage von 141.120,00 € (entspricht nachrichtlich 4,21 % der gesamten
Stammeinlagen) wird zugestimmt.
2.
Die Geschäftsführer der GSW werden ermächtigt, die
erforderlichen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die im
Rahmen der Beteiligung der Stadtwerke Emmerich GmbH an der ehw erforderlich
sind und werden.
Sachverhalt und
Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist an der
Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) beteiligt. Der mittelbare Anteil der
Stadt Kamen an der ehw beträgt aktuell 3,93 %.
In der Sitzung des
Aufsichtsrates der GSW am 05.07.2011 wird der Verkauf von Gesellschaftsanteilen
der ehw an die Stadtwerke Emmerich GmbH beraten. Nach erteilter
Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an
die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird
inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat
verwiesen.
(Anlage – Vorlage
Aufsichtsrat)
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine
abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat
entsprechend berichtet.