Betreff
Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw)
hier: Verkauf von Gesellschaftsanteilen an die Stadtwerke Emmerich GmbH
Vorlage
048/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 05.07.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.    Der Beteiligung der Stadtwerke Emmerich GmbH an der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) mit Wirkung zum 01.01.2011 mit einer Stammeinlage von 141.120,00 € (entspricht nachrichtlich 4,21 % der gesamten Stammeinlagen) wird zugestimmt.

 

2.    Die Geschäftsführer der GSW werden ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die im Rahmen der Beteiligung der Stadtwerke Emmerich GmbH an der ehw erforderlich sind und werden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist an der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) beteiligt. Der mittelbare Anteil der Stadt Kamen an der ehw beträgt aktuell 3,93 %.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 05.07.2011 wird der Verkauf von Gesellschaftsanteilen der ehw an die Stadtwerke Emmerich GmbH beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.