Betreff
Verkehrsplanung Westtangente
und gemeinsames Gewerbegebiet Kamen-Unna
Vorlage
047/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Realisierung der Verkehrsplanung im Rahmen der Westtangente und des gemeinsamen Gewerbegebietes Kamen-Unna beschließt der Planungs- und Umweltausschuss das Verkehrsgutachten des Ing.Büros Ambrosius Blanke vom Mai 2011 zur Grundlage der Bauleit- und Verkehrsplanungen im Bereich der Stadtgrenze Kamen-Unna zu machen. Weiterhin wird, wie in der Vergangenheit auch, der nachbarschaftliche Konsens bei der weiteren Flächenentwicklung angestrebt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Realisierung der Verkehrsplanung im Rahmen der Westtangente und des gemeinsamen Gewerbegebietes Kamen-Unna haben die Verwaltungen der Städte Kamen und Unna folgende Vorlage erarbeitet:

 

Seit dem Jahr 2000 ist die L 663n als Entlastungsachse des Hellweges bis zum nordwestlichen Rand der Ortslage von Asseln unter Verkehr. Die Realisierung des letzten noch fehlenden Teilabschnittes war jahrelang zwischen den direkt betroffenen Städten Dortmund, Unna, Kamen und Holzwickede Beratungsgegenstand, da die bis dahin verfolgte Trassenführung zwar die gewünschte Entlastung für die Dortmunder Ortsteile Asseln und Wickede gehabt hätte, die Straße aber in Kamen und Unna, je nach Trassenvariante, in Teilen des Straßennetzes zu unzumutbaren Belastungen geführt hätte.

 

Zur Überwindung dieser Konfliktlage ist ein gemeinsames Gutachten in Auftrag gegeben worden, dessen Ziel es war, eine Verkehrslösung zu finden, die über kommunale Grenzen hinweg Entlastungswirkungen für alle am Hellweg gelegenen Ortsteile zur Folge hat, ohne neue Belastungen an anderen Stellen hervorzubringen.

 

Die von den Gutachtern gefundene Lösung einer durchgängigen Landesstraße L 663n mit Anschluss an die B 233/L 678 an der Stadtgrenze Kamen-Unna (die sog. Variante 4a) erfüllt als einzige diese Voraussetzungen. Diese Lösung wurde am 10.04.2003 vom Rat der Stadt Unna und am 24.07.2003 vom Rat der Stadt Dortmund verabschiedet und wird von den Städten Kamen und Holzwickede sowie vom Kreis Unna befürwortet und mitgetragen. Dieses ist dem damaligen Verkehrsminister des Landes NRW, Dr. Axel Horstmann, in einem Schreiben vom 04.12.2003, das der damalige Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Dr. Gerhard Langemeyer, der damalige Landrat des Kreises Unna, Gerd Achenbach, der damalige Bürgermeister der Stadt Unna, Volker Weidner, der Bürgermeister der Stadt Kamen, Hermann Hupe, und der Bürgermeister der Gemeinde Holzwickede, Jenz Rother, gemeinsam unterzeichnet haben, mitgeteilt worden. Gerade

auf der Basis dieser zwischen den Städten gemeinsam verabredeten Lösung ist dann auch im Rahmen des Straßenbedarfsplans der gesamte Abschnitt der OW IIIa bzw. der Westtangente in Unna (die Bauabschnitte 3, 4 und 5) in die höchste Prioritätsstufe, Stufe 1, aufgenommen worden.

 

Diese strategische Entscheidung machte auch den Weg grundsätzlich frei für die gemeinsame Gewerbegebietsplanung im Bereich der Stadtgrenze zwischen Kamen und Unna, am Schattweg.

 

Bereits im Jahr 2002 haben die Räte der Stadt Unna und der Stadt Kamen (Kamen im Oktober, Unna im November 2002) eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der Stadtgrenze Kamen-Unna beschlossen.

 

Auf Unnaer Stadtgebiet wurde sowohl die Trassenführung der Westtangente als auch das neue Gewerbegebiet im neuen Flächennutzungsplan der Stadt, der seit dem Jahr 2004 rechtsgültig ist, als mit den Nachbarstädten abgestimmte Planung verbindlich.

 

Aufbauend auf diese grundsätzliche Planungsentscheidung wurden die entsprechenden technischen Vorplanungen durchgeführt, so dass in den Jahren 2006-2008 in Unna Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowohl für das Gewerbegebiet als auch für die Sicherung der Trasse der Westtangente gefasst wurden.

 

Für den Flächenerwerb für die Westtangente und für den Flächenerwerb für das gemeinsame Gewerbegebiet Kamen-Unna haben die Kreisstadt Unna und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna (WfG) bereits Mittel aufgebracht.

 

Auf Kamener Stadtgebiet wurde die aktuelle Entwicklung im Jahr 2003 mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Ka „Kamen Karree“ begonnen, mit dem Ziel die Verlagerung und Erweiterung der Fa. IKEA aus dem Gewerbegebiet Zollpost an diesen Standort zu ermöglichen. Südlich angrenzend wurde im Jahr 2002 ein Bebauungsplan aufgestellt (Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“), der eine gewerbliche Entwicklung zwischen dem Kamen Karree und der Stadtgrenze Unna/Kamen ermöglicht. Im Zuge der Errichtung des neuen IKEA Einrichtungshauses wurde dieser Bebauungsplan 2004 geändert. Durch dieses Änderungsverfahren wurde Baurecht für den heute vorhandenen Kreisverkehr geschaffen.

 

Auf der Basis der gesicherten, auch überregionalen Planungsvoraussetzungen sind die Städte Kamen und Unna in die Feinplanung des Straßennetzes im Bereich des Schattweges gegangen. Das Ingenieurbüro Ambrosius - Blanke aus Bochum hat in einer Vielzahl von Gesprächen - insbesondere auch mit den überörtlichen Planungsträgern - den vorhandenen Zustand des Straßennetzes an der Stadtgrenze zwischen Kamen und Unna bewertet, die anfallenden Verkehre prognostiziert und Lösungsvorschläge im Detail entwickelt, die nunmehr vorgestellt werden sollen. Die Kurzfassung des Gutachtens ist als Anlage beigefügt. Das Ingenieurbüro hat dabei nach Abstimmung und auf Veranlassung der Verwaltungen Unna und Kamen sowie der WFG in mehreren alternativen Varianten, auch unter Berücksichtigung eines Entwicklungspotenzials von insgesamt rund 100 ha entwickelbarer Fläche die verkehrliche Leistungsfähigkeit mit einer notwendigen Optimierung belegt.

 

Damit wird quasi der mögliche Endausbauzustand, d. h. alle geplanten Gewerbegebietsflächen auf Kamener und Unnaer Stadtgebiet sind realisiert und die Westtangente ist unter Verkehr, vorausgesetzt.

 

Die Verwaltungen der Städte Kamen und Unna schlagen vor, die Daten, Fakten und Lösungsvorschläge, die in der Anlage als Kurzfassung abgelegt sind, als Grundlage für jegliche weitere Bauleitplanung und Verkehrsplanung in diesem Grenzraum zu beschließen und zugrunde zu legen.

 

Im Fokus stehen dabei insbesondere die Verbesserung

·         der Leistungsfähigkeit des MIV,

·         gleichzeitig verbunden mit einer ÖPNV-Beschleunigung,

·         die Erhöhung der Komfortabilität der Radverkehrs- und Fußgängerbeziehungen sowie

·         eine optimierte (2-spurige) Führung der Rechtsabbieger aus dem Schattweg.

 

Eine wesentliche Maßnahme zur Optimierung des Verkehrsflusses innerhalb des Knotenpunktes Schattweg/Kamen Karree/Unnaer Straße ist die Erneuerung der vorhandenen Lichtsignalanlage (LSA). Die Straßenbauverwaltung des Landes NRW plant aktuell ohnehin eine Erneuerung der LSA an den Autobahnabfahrten. In diesem Zusammenhang soll eine koordinierte Gesamtlösung für alle 3 LSA geplant und umgesetzt werden. Die Straßenbauverwaltung NRW wird aus heutiger Sicht die Steuerung der Lichtsignalanlagen und die technischen Einrichtungen grundlegend erneuern. Die dafür erforderlichen Abstimmungsgespräche zwischen dem Autobahnamt, der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes, der VKU (WVG), der Kreisstadt Unna sowie der Stadt Kamen sind weit fortgeschritten. Mit einer Realisierung der LSA-Optimierung könnte aus heutiger Sicht noch im Jahre 2011 begonnen werden.

 

Nach Vorliegen dieser beschriebenen Erkenntnisse kann nunmehr auf Unnaer Stadtgebiet der erste größere Teilbebauungsplan 87 A „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen-Unna, westliches Teilgebiet“ mit der Zielrichtung Gewerbe und nördlicher Abschnitt Westtangente weiterentwickelt werden. Weiterhin kann ein kleinerer Teilbebauungsplan 87 B „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen-Unna, nördliches Teilgebiet“ mit der Zweckbestimmung Gewerbe „Stellplatzanlage“ für die Firma IKEA entwickelt werden. Mögliche Erweiterungen der Fa. IKEA im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Kamen (Nr. 70 Ka „Kamen Karree“) lassen sich nur innerhalb der Grenzen dieses Bebauungsplanes auf Kamener Stadtgebiet realisieren. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 70 Ka ermöglicht eine Erweiterung von rund 7.000 qm Verkaufsfläche. Im Rahmen der Abrundung der Grundstücksflächen hat IKEA auf Unnaer Stadtgebiet eine ca. 12.000 m² große Teilfläche von der WFG erworben, um zunächst die Sichtbeziehung zwischen dem vorhandenen Einrichtungshaus und der A 1 freihalten zu können. Diese Fläche stellt gleichzeitig eine Erweiterungsfläche für Stellplätze dar, sofern IKEA auf dem derzeitigen Betriebsgrundstück die Verkaufsfläche erweitern möchte.

 

Für das Kamener Stadtgebiet ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ notwendig für den Teilbereich der 1. Änderung (s. Anlage). Diese 2. Änderung ist erforderlich, um den Anschluss der geplanten Westtangente an den Kreisverkehr planungsrechtlich abzusichern, da der rechtskräftige Bebauungsplan in dem entsprechenden Bereich aktuell eine Grünfläche festsetzt. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens sollen weitere Anpassungen des Bebauungsplanes erfolgen (Erweiterung des Planbereiches in Richtung Süden und Festsetzung von Erschließungsflächen).

 

Die Beschlüsse für die Aufstellung bzw. Änderung dieser Bebauungspläne erfolgen auf der Basis der oben beschriebenen Grundsatzentscheidungen bzgl. der Verkehrsplanung. Die Nachbarstädte bekräftigen gleichzeitig, den nachbarschaftlichen Konsens bei der weiteren Flächenentwicklung anzustreben.

 

 

Anlage:

Kurzfassung Gutachten Ambrosius Blanke Mai 2011, Karte mit Führung der L 663n,

Übersicht der Bebauungspläne