und gemeinsames Gewerbegebiet Kamen-Unna
Beschlussvorschlag:
Zur Realisierung der Verkehrsplanung im Rahmen der Westtangente und des
gemeinsamen Gewerbegebietes Kamen-Unna beschließt der Planungs- und
Umweltausschuss das Verkehrsgutachten des Ing.Büros Ambrosius Blanke vom Mai
2011 zur Grundlage der Bauleit- und Verkehrsplanungen im Bereich der
Stadtgrenze Kamen-Unna zu machen. Weiterhin wird, wie in der Vergangenheit
auch, der nachbarschaftliche Konsens bei der weiteren Flächenentwicklung
angestrebt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Realisierung
der Verkehrsplanung im Rahmen der Westtangente und des gemeinsamen
Gewerbegebietes Kamen-Unna haben die Verwaltungen der Städte Kamen und Unna
folgende Vorlage erarbeitet:
Seit dem Jahr 2000 ist die L 663n als Entlastungsachse des Hellweges bis
zum nordwestlichen Rand der Ortslage von Asseln unter Verkehr. Die Realisierung
des letzten noch fehlenden Teilabschnittes war jahrelang zwischen den direkt
betroffenen Städten Dortmund, Unna, Kamen und Holzwickede Beratungsgegenstand,
da die bis dahin verfolgte Trassenführung zwar die gewünschte Entlastung für
die Dortmunder Ortsteile Asseln und Wickede gehabt hätte, die Straße aber in
Kamen und Unna, je nach Trassenvariante, in Teilen des Straßennetzes zu
unzumutbaren Belastungen geführt hätte.
Zur Überwindung dieser Konfliktlage ist ein gemeinsames Gutachten in
Auftrag gegeben worden, dessen Ziel es war, eine Verkehrslösung zu finden, die
über kommunale Grenzen hinweg Entlastungswirkungen für alle am Hellweg
gelegenen Ortsteile zur Folge hat, ohne neue Belastungen an anderen Stellen
hervorzubringen.
Die von den Gutachtern gefundene Lösung einer durchgängigen Landesstraße
L 663n mit Anschluss an die B 233/L 678 an der Stadtgrenze Kamen-Unna (die sog.
Variante 4a) erfüllt als einzige diese Voraussetzungen. Diese Lösung wurde am
10.04.2003 vom Rat der Stadt Unna und am 24.07.2003 vom Rat der Stadt Dortmund
verabschiedet und wird von den Städten Kamen und Holzwickede sowie vom Kreis
Unna befürwortet und mitgetragen. Dieses ist dem damaligen Verkehrsminister des
Landes NRW, Dr. Axel Horstmann, in einem Schreiben vom 04.12.2003, das der
damalige Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Dr. Gerhard Langemeyer, der
damalige Landrat des Kreises Unna, Gerd Achenbach, der damalige Bürgermeister
der Stadt Unna, Volker Weidner, der Bürgermeister der Stadt Kamen, Hermann
Hupe, und der Bürgermeister der Gemeinde Holzwickede, Jenz Rother, gemeinsam
unterzeichnet haben, mitgeteilt worden. Gerade
auf der Basis dieser zwischen den Städten gemeinsam verabredeten Lösung
ist dann auch im Rahmen des Straßenbedarfsplans der gesamte Abschnitt der OW
IIIa bzw. der Westtangente in Unna (die Bauabschnitte 3, 4 und 5) in die
höchste Prioritätsstufe, Stufe 1, aufgenommen worden.
Diese strategische Entscheidung machte auch den Weg grundsätzlich frei
für die gemeinsame Gewerbegebietsplanung im Bereich der Stadtgrenze zwischen
Kamen und Unna, am Schattweg.
Bereits im Jahr 2002 haben die Räte der Stadt Unna und der Stadt Kamen
(Kamen im Oktober, Unna im November 2002) eine Absichtserklärung zur
gemeinsamen Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der
Stadtgrenze Kamen-Unna beschlossen.
Auf Unnaer Stadtgebiet wurde sowohl die Trassenführung der Westtangente
als auch das neue Gewerbegebiet im neuen Flächennutzungsplan der Stadt, der
seit dem Jahr 2004 rechtsgültig ist, als mit den Nachbarstädten abgestimmte
Planung verbindlich.
Aufbauend auf diese grundsätzliche Planungsentscheidung wurden die
entsprechenden technischen Vorplanungen durchgeführt, so dass in den Jahren
2006-2008 in Unna Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowohl für das
Gewerbegebiet als auch für die Sicherung der Trasse der Westtangente gefasst
wurden.
Für den Flächenerwerb für die Westtangente und für den Flächenerwerb für
das gemeinsame Gewerbegebiet Kamen-Unna haben die Kreisstadt Unna und die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna (WfG) bereits Mittel
aufgebracht.
Auf Kamener Stadtgebiet wurde die aktuelle Entwicklung im Jahr 2003 mit
der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Ka „Kamen Karree“ begonnen, mit dem
Ziel die Verlagerung und Erweiterung der Fa. IKEA aus dem Gewerbegebiet
Zollpost an diesen Standort zu ermöglichen. Südlich angrenzend wurde im Jahr
2002 ein Bebauungsplan aufgestellt (Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“), der eine gewerbliche
Entwicklung zwischen dem Kamen Karree und der Stadtgrenze Unna/Kamen
ermöglicht. Im Zuge der Errichtung des neuen IKEA Einrichtungshauses wurde
dieser Bebauungsplan 2004 geändert. Durch dieses Änderungsverfahren wurde
Baurecht für den heute vorhandenen Kreisverkehr geschaffen.
Auf der Basis der gesicherten, auch überregionalen
Planungsvoraussetzungen sind die Städte Kamen und Unna in die Feinplanung des
Straßennetzes im Bereich des Schattweges gegangen. Das Ingenieurbüro Ambrosius
- Blanke aus Bochum hat in einer Vielzahl von Gesprächen - insbesondere auch
mit den überörtlichen Planungsträgern - den vorhandenen Zustand des
Straßennetzes an der Stadtgrenze zwischen Kamen und Unna bewertet, die
anfallenden Verkehre prognostiziert und Lösungsvorschläge im Detail entwickelt,
die nunmehr vorgestellt werden sollen. Die Kurzfassung des Gutachtens ist als
Anlage beigefügt. Das Ingenieurbüro hat dabei nach Abstimmung und auf
Veranlassung der Verwaltungen Unna und Kamen sowie der WFG in mehreren
alternativen Varianten, auch unter Berücksichtigung eines
Entwicklungspotenzials von insgesamt rund 100 ha entwickelbarer Fläche die
verkehrliche Leistungsfähigkeit mit einer notwendigen Optimierung belegt.
Damit wird quasi der mögliche Endausbauzustand, d. h. alle geplanten
Gewerbegebietsflächen auf Kamener und Unnaer Stadtgebiet sind realisiert und
die Westtangente ist unter Verkehr, vorausgesetzt.
Die Verwaltungen der Städte Kamen und Unna schlagen vor, die Daten,
Fakten und Lösungsvorschläge, die in der Anlage als Kurzfassung abgelegt sind,
als Grundlage für jegliche weitere Bauleitplanung und Verkehrsplanung in diesem
Grenzraum zu beschließen und zugrunde zu legen.
Im Fokus stehen dabei insbesondere die
Verbesserung
·
der Leistungsfähigkeit des MIV,
·
gleichzeitig verbunden mit einer
ÖPNV-Beschleunigung,
·
die Erhöhung der Komfortabilität der Radverkehrs-
und Fußgängerbeziehungen sowie
·
eine optimierte (2-spurige) Führung der
Rechtsabbieger aus dem Schattweg.
Eine wesentliche Maßnahme zur Optimierung des Verkehrsflusses innerhalb
des Knotenpunktes Schattweg/Kamen Karree/Unnaer Straße ist die Erneuerung der
vorhandenen Lichtsignalanlage (LSA). Die Straßenbauverwaltung des Landes NRW
plant aktuell ohnehin eine Erneuerung der LSA an den Autobahnabfahrten. In
diesem Zusammenhang soll eine koordinierte Gesamtlösung für alle 3 LSA geplant
und umgesetzt werden. Die Straßenbauverwaltung NRW wird aus heutiger Sicht die
Steuerung der Lichtsignalanlagen und die technischen Einrichtungen grundlegend
erneuern. Die dafür erforderlichen Abstimmungsgespräche zwischen dem
Autobahnamt, der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes, der VKU (WVG),
der Kreisstadt Unna sowie der Stadt Kamen sind weit fortgeschritten. Mit einer
Realisierung der LSA-Optimierung könnte aus heutiger Sicht noch im Jahre 2011
begonnen werden.
Nach Vorliegen dieser beschriebenen Erkenntnisse kann nunmehr auf Unnaer
Stadtgebiet der erste größere Teilbebauungsplan 87 A „Interkommunales
Gewerbegebiet Kamen-Unna, westliches Teilgebiet“ mit der Zielrichtung Gewerbe
und nördlicher Abschnitt Westtangente weiterentwickelt werden. Weiterhin kann
ein kleinerer Teilbebauungsplan 87 B „Interkommunales Gewerbegebiet Kamen-Unna,
nördliches Teilgebiet“ mit der Zweckbestimmung Gewerbe „Stellplatzanlage“ für
die Firma IKEA entwickelt werden. Mögliche Erweiterungen der Fa. IKEA im
Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Kamen (Nr. 70 Ka „Kamen
Karree“) lassen sich nur innerhalb der Grenzen dieses Bebauungsplanes auf
Kamener Stadtgebiet realisieren. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 70 Ka
ermöglicht eine Erweiterung von rund 7.000 qm Verkaufsfläche. Im Rahmen der
Abrundung der Grundstücksflächen hat IKEA auf Unnaer Stadtgebiet eine ca.
12.000 m² große Teilfläche von der WFG erworben, um zunächst die Sichtbeziehung
zwischen dem vorhandenen Einrichtungshaus und der A 1 freihalten zu können.
Diese Fläche stellt gleichzeitig eine Erweiterungsfläche für Stellplätze dar,
sofern IKEA auf dem derzeitigen Betriebsgrundstück die Verkaufsfläche erweitern
möchte.
Für das Kamener Stadtgebiet ist eine erneute Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ notwendig für den Teilbereich der 1.
Änderung (s. Anlage). Diese 2. Änderung ist erforderlich, um den Anschluss der
geplanten Westtangente an den Kreisverkehr planungsrechtlich abzusichern, da
der rechtskräftige Bebauungsplan in dem entsprechenden Bereich aktuell eine
Grünfläche festsetzt. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens sollen weitere
Anpassungen des Bebauungsplanes erfolgen (Erweiterung des Planbereiches in
Richtung Süden und Festsetzung von Erschließungsflächen).
Die Beschlüsse für die Aufstellung bzw. Änderung dieser Bebauungspläne
erfolgen auf der Basis der oben beschriebenen Grundsatzentscheidungen bzgl. der
Verkehrsplanung. Die Nachbarstädte bekräftigen gleichzeitig, den
nachbarschaftlichen Konsens bei der weiteren Flächenentwicklung anzustreben.
Anlage:
Kurzfassung Gutachten Ambrosius Blanke Mai 2011, Karte mit Führung der L
663n,
Übersicht der Bebauungspläne