Die
Betriebsabrechnung des Jahres 2010 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten
Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und
Leistungen der Betriebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem
Jahresabschluss 2010 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei
die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- / Ausgliederungsrechnung (Spalte
4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet werden. In
jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungsspalte und
der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Nach diversen
Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2010 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte
weist die Betriebsabrechnung 2010 im Ergebnis eine Überdeckung in Höhe von 699.442,54
€ aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 106,05%.
Die Differenz
zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Ergebnis
der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass
-
der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen
Erlös darstellt (rd. 368 T€),
-
die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen nach
dem Wiederbeschaffungszeitwert und Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals)
bei der Betriebsabrechnung und der Kalkulation höher ausfallen, als die
handelsrechtlichen Abschreibungen nach Anschaffungswerten (rd. + 417 T€) und Fremdkapitalzinsen
(rd. + 1.127 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung,
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 Buchverluste
aus Anlagenabgängen (rd. 105 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung
(rd. 177 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung
keine Kosten des Berichtsjahres darstellen und
-
Rückstellungen für Gebührenausgleich nach KAG und
für SWAPS (302 T€) nur im handelsrechtlichen Abschluss Aufwand darstellen.
Insgesamt
betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2010 aus folgenden größeren Wertveränderungen
im Vergleich zum Jahresabschluss 2010:
|
Ergebnis
Jahresabschluss 2010 |
+ 2.052
T€ |
./. |
Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten
für Zuschüsse |
368
T€ |
./. |
Erlöse Klärschlamm |
6
T€ |
./. |
Periodenfremde Erträge |
53
T€ |
./. |
Sonstige betriebliche Erträge |
10
T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
197
T€ |
./. |
Mehr Kalkulatorische Zinsen |
1.127
T€ |
./. |
Mehr Kalkulatorische Abschreibungen |
417
T€ |
+ |
Buchverluste aus Anlagenabgängen |
105
T€ |
+ |
Rückstellung für Gebührenausgleich nach
KAG |
241
T€ |
+ |
Rückstellung für Swaps |
60
T€ |
+ |
Sonstige |
25
T€ |
= |
Betriebsergebnis
2010 |
./. 699 T€ |
Bei dem Ergebnis der Betriebsabrechnung 2010 (+ 699.442,54 Euro) ist zu
berücksichtigen, dass die Kalkulation 2010 bereits vorsieht, eine Unterdeckung
aus 2007 in Höhe von 444.000,00 Euro auszugleichen.
Somit ergibt sich
nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine tatsächliche
Kostenüberdeckung in Höhe von 255.442,54 Euro.
Die Ergänzung im
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im § 6 Abs. 2 Satz 3 ff.
vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes
(als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
Wie diese Vorgaben
des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab 2012 Anwendung
finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2011) entschieden werden, wenn alle
im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen und Parameter für
das kommende Wirtschaftsjahr 2012 bekannt geworden sind und der Verwaltung
vorliegen.
Anlagen:
Betriebsabrechnung