Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2010 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
043/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2010 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beige­fügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Be­triebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2010 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- / Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zuge­ordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

Nach diversen Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2010 über die Ein-/ Aus­gliederungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2010 im Ergebnis eine Überdeckung in Höhe von 699.442,54 € aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 106,05%.

Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Er­gebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-          der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse im Rah­men der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (rd. 368 T€),

-          die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert und Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals) bei der Betriebsabrech­nung und der Kalkulation höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschreibungen nach Anschaf­fungswerten (rd. + 417 T€) und Fremdkapitalzinsen (rd. + 1.127 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung,

-          im Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 Buchverluste aus Anlagenabgängen (rd. 105 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung (rd. 177 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen und

-          Rückstellungen für Gebührenausgleich nach KAG und für SWAPS (302 T€) nur im han­delsrechtlichen Abschluss Aufwand darstellen.

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2010 aus folgenden größeren Wert­veränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2010:

 

 

Ergebnis Jahresabschluss 2010

+ 2.052 T€

./.

Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse

368 T€

./.

Erlöse Klärschlamm

6 T€

./.

Periodenfremde Erträge

53 T€

./.

Sonstige betriebliche Erträge

10 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

197 T€

./.

Mehr Kalkulatorische Zinsen

1.127 T€

./.

Mehr Kalkulatorische Abschreibungen

417 T€

+

Buchverluste aus Anlagenabgängen

105 T€

+

Rückstellung für Gebührenausgleich nach KAG

241 T€

+

Rückstellung für Swaps

60 T€

+

Sonstige

25 T€

=

Betriebsergebnis 2010

./.    699 T€

 

Bei dem Ergebnis der Betriebsabrechnung 2010 (+ 699.442,54 Euro) ist zu berück­sich­tigen, dass die Kalkulation 2010 bereits vorsieht, eine Unterdeckung aus 2007 in Höhe von 444.000,00 Euro auszugleichen.

 

Somit ergibt sich nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine tat­sächliche Kostenüberdeckung in Höhe von 255.442,54 Euro.

 

Die Ergänzung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkula­tions­zeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes aus­geglichen werden.

 

Wie diese Vorgaben des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab 2012 Anwendung finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2011) ent­schieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedin­gungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2012 bekannt geworden sind und der Verwaltung vorliegen.


Anlagen:

 

Betriebsabrechnung