hier: Entsendung der Geschäftsführung der GSW in die Gesellschafterversammlung und Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der
Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 05.07.2011 an und stimmt zu, dass die
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1. Der Entsendung der Geschäftsführung der
GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) in die
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH (SEV) wird
zugestimmt.
Die
Geschäftsführer der GSW werden bestimmt, die Rechte und Pflichten aus der
Beteiligung der GSW an der SEV wahrzunehmen.
2. Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages
der SEV wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist
an der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH (SEV) beteiligt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
05.07.2011 wird die Entsendung der Geschäftsführung in die Gesellschafterversammlung
sowie die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SEV beraten. Nach erteilter
Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an
die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug
aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
(Anlage
– Vorlage Aufsichtsrat mit 1 Anlage - Gesellschaftsvertrag der SEV)
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine
abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat
entsprechend berichtet.