Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der
TECHNOPARK KAMEN GmbH für das Geschäftsjahr 2010
Vorlage
037/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates in der Gesellschafter­versammlung abstimmen.

 

In seiner Sitzung am 09.06.2011 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung einstimmig empfoh­len, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tages­ord­nungspunkt nicht mitwirken.

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Hupe, Hermann

Heidler, Daniel

Dreher, Britta

Müller, Ursula

Heiko Klanke

Middendorf, Susanne

Ralf Eisenhardt