Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW in der derzeit gültigen Fassung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

 

1.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 35 Ka-Me „Auf dem Pastoratsfelde gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 24.04.2007 beschlossen, den o.a. Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger sind gem. § 3 (1) BauGB am 06.05.2008 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativen sowie der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Auswirkungen in Kenntnis gesetzt worden.

 

 

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB wurden im Zeitraum vom 25.05. – 29.06.2007, der Behörden gem. § 4 (2) sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB vom 01.10. – 06.11.2009 und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom 25.05.2010 bis 25.06.2010 durchgeführt.

 

Am 14.05.2010 wurde im Amtsblatt 10/2010 der Stadt Kamen die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im Zuge der dargelegten Beteiligungsverfahrens sind einige Anregungen vorgebracht worden. Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergebnisse sind der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.

 

Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund-Unna-Hamm, ist die Fläche des Bebauungsplanes als Wohnsiedlungsbereich dargestellt.

 

Die geplanten Ausweisungen für das Plangebiet werden aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen entwickelt.

 

Der Planbereich liegt außerhalb des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Nr. 4 Kamen-Bönen des Kreises Unna.

 


Anlagen:

 

1          Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2)     sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB

 

2          Begründung

 

3          Umweltbericht

 

4          Ökobilanzierung

 

5          Flächeermittlung Ökobilanzierung IST

 

6          Flächeermittlung Ökobilanzierung SOLL