Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
030/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2010 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 251.142,87 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2010 wurden von der TECHNOPARK KAMEN GmbH im Juli 2009 Mittel in Höhe von 286.750,00 € zur Deckung des Verlustausgleichs 2010 angemeldet. Der Wirt­schafts­plan 2010 aus November 2009 weist eine notwendige Verlustübernahme in Höhe von 286.724,00 € aus. Im Rahmen der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 (HSK) wurde zwischen der Stadt Kamen und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH eine Zielvereinbarung zur Verminderung des Verlustes um 20.000 € geschlossen. Somit wurden im Haushaltsjahr 2010 Abschlagszahlungen in Höhe von 266.750 € geleistet. Eine Rückstellung war nach Rücksprache mit der Geschäftsführung nicht zu bilden.

 

Gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK in Höhe von 266.750 € ergibt sich durch den tatsächlichen Verlust in Höhe von 251.142,87 € eine weitere Verbesserung um 15.607,13 €. Die gesamte Verbesserung gegenüber dem Planwert 2010 ergibt sich aus Mehrerträgen und Min­der­aufwendungen gemäß Anlage.

 

Aufgrund von Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund auslaufender Mietverträge werden 2011 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen.

 

Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vor­beratung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lagerberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesell­schafter­be­schlüsse fassen.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzu­stel­lende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebe­richt wurden von der Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht beurteilt.

 

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesent­lichen Einschätzungen der Geschäftsführung, sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.

 

Die Prüfungsgesellschaft stellt fest, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht gibt ins­ge­samt eine zutreffende Vorstellung von der Ertragslage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung treffend dar.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat hat der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Be­ratung am 09.06.2011 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung einstimmig, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden. Dieser Empfehlung schließ sich die Verwaltung an.


Anlagen:

 

Plan – Ist Vergleich 2010

Jahresabschluss zum 31.12.2010