Betreff
Mittelbare Beteiligung der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen Bergkamen GmbH an der Trinael GmbH
hier: Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Trianel Service GmbH durch die Trianel GmbH - Ausräumung des Gremienvorbehalts seitens der GSW
Vorlage
023/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.04.2011 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, - mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW - an der vorgelegten einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011 mitzuwirken, wird zugestimmt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Trianel GmbH beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile an der Trianel Service GmbH zu erwerben.

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist an der Trianel GmbH mit zurzeit 0,92 % beteiligt. Über die Trianel GmbH ist die GSW mittelbar mit 0,18% an der Trianel Service GmbH und damit auch an dem Erwerb sämtlicher  Geschäftsanteile beteiligt.

Die Stadt Kamen ist Über GSW mittelbar an der Trianel GmbH mit 0,39% beteiligt und somit mittelbar-mittelbar mit 0,08% an der Trianel Service GmbH und dem Erwerb (s. Anlage Schaubild).

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 04.04.2011 wurde der Erhöhung der mittelbaren Beteiligung zugestimmt und eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 11.03.2011:

 

„Die Trianel Service GmbH ist ein Beteiligungsunternehmen der Trianel GmbH und hat ein eingetragenes Stammkapital in Höhe von EUR 500.000,--. Das Stammkapital ist in vier Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je EUR 100.000,-- und zwei Geschäftsanteile zum Nennbetrag von je EUR 50.000,-- eingeteilt. Die Trianel GmbH ist an der Trianel Service GmbH mit einem Geschäftsanteil zum Nennbetrag von EUR 100.000,-- (dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von 20%) beteiligt.

 

Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die Trianel GmbH die fünf weiteren Geschäftsanteile zum Nennbetrag von insgesamt EUR 400.000,-- zu den nachstehenden Konditionen von den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH erwirbt und die Abtretung annimmt und somit die Trianel GmbH 100%iger Gesellschafter der Trianel Service GmbH wird.

 

Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung, mit den Mitgesellschaftern der Trianel Service GmbH in Verhandlungen über den Erwerb und die Annahme der Übertragung der Geschäftsanteile einzutreten, wobei der Kaufpreis den Buchwert (Eigenkapital) der Beteiligung zum Stand 31.12.2010 nicht übersteigen soll. Ein darüber hinausgehender Kaufpreis bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates der Trianel GmbH, der von der Gesellschafterversammlung ermächtigt wird, entsprechende Beschlüsse in diesem Zusammenhang zu fassen. Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung der Trianel GmbH, sämtliche zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

 

Eventuelle Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. September 2011 ausgeräumt werden.“

 

 

Zur weiteren Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

(Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben, da die Erhöhung der Geschäftsanteile an einer mittelbar-mittelbaren Beteiligung der vorherigen Zustimmung des Rates bedarf (§ 41 Abs. 1 Buchst. l) i.V.m. § 108 Abs. 6 GO NRW).

 

 

 

Anlagen