Betreff
Bildung Fachbeirat bauliche Stadtgestaltung
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
016/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion, mit dem die Verwaltung per Beschluss beauftragt werden soll, einen Vorschlag zur Bildung eines Fachbeirates bauliche Stadtgestaltung zu entwickeln und eine entsprechende Geschäftsordnung zu erarbeiten und sie dem Rat der Stadt Kamen zum Beschluss vorzulegen, wird abgelehnt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Datum vom 02. Februar 2011 hat die CDU-Fraktion den anliegenden Antrag vorgelegt, der die Bildung eines Fachbeirates für bauliche Gestaltung zum Ziel hat. Mit dem in dem Antrag formulierten Beschlussvorschlag soll die Verwaltung mit der Entwicklung eines Vorschlages zur Bildung eines solchen Fachbeirates sowie mit der Erarbeitung einer entsprechenden Geschäfts­ordnung beauftragt werden, die dem Rat der Stadt Kamen zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

 

Ein solcher Fachbeirat ist nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich, da in Kamen die Steuerung städtebaulich-architektonischer Entwicklungen dem dafür zuständigen Planungs- und Umweltausschuss (PUA) obliegt. Der Ausschuss berät regelmäßig und frühzeitig alle Vorhaben, die von besonderer städtebaulicher und/oder architektonischer Bedeutung für die Entwicklung der Stadt sind. Dabei handelt es sich in aller Regel um Vorhaben, die auf Grund ihrer Dimension und ihrer Lage stadtbildprägend sind. Die Verwaltung arbeitet dem PUA entsprechend zu. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Bebauungsplanverfahren, Straßenbau- und Platzge­staltungsvorhaben sowie städtische Hochbauvorhaben von Bedeutung.

 

Diesen Sachverhalt verkennt der vorliegende Antrag der CDU weitestgehend, da er primär auf Einzelbauvorhaben abzielt und den Fokus in diesem Zusammenhang sogar auf private Bauvor­haben legt. Private Bauvorhaben werden im PUA vorgestellt und beraten, sofern sie wegen ihrer Lage, Nutzung und Größe maßgeblichen Einfluss auf städtebauliche Entwicklungen nehmen könnten. Die Einflussmöglichkeiten bei privaten Bauvorhaben sind eher begrenzt, da meist ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht. Denn in aller Regel entsprechen sie den Fest­setzun­gen eines Bebauungsplanes oder sie fügen sich gem. 34 § BauGB ein.

 

Sofern denkmalpflegerische Belange in diesem Kontext eine Rolle spielen, kommt die Stadt ihren Verpflichtungen als untere Denkmalbehörde nach dem Denkmalschutzgesetz NW nach und bezieht die fachlich-qualifizierte Beratung des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, Münster, mit ein, mit dem Ziel der ohnehin erforderlichen denkmalpflegerischen Herstellung des Benehmens. Das Westfälische Amt für Denkmalpflege ist die dafür zuständige Fachbehörde. Ein Beispiel für einen solchen fachlichen und denkmalpflegerisch positiven Abstimmungs­pro­zess ist der Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Rieder.

 

Eine weitergehende Bauberatung privater Vorhaben wird von der Verwaltung grundsätzlich bei allen Vorhaben angeboten. Sie erfolgt dann, wenn der Bauherr dies gemeinsam mit seinem Architekten wünscht.

 

In diesem Zusammenhang ist besonders zu berücksichtigen und anzuerkennen, dass einerseits die Bauherren berechtigte Ansprüche und Interessen haben und diese realisieren möchten und andererseits die von ihnen beauftragten Architekten berufsständige Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen haben. Die Gemeinden haben diesen Sachverhalt ausdrücklich zu respektieren und zu akzeptieren.

 

Hinzu kommt die Wahrung der Unabhängigkeit von Architekten, die nachvollziehbar regelmäßig dazu führt, dass ortsansässige Architekten, Stadt- und Landschaftsplaner und andere Fachleute nicht als Mitglieder in Gestaltungsbeiräte berufen werden.

 

Es ist weiterhin zu befürchten, dass Fachbeiräte für städtebauliche Gestaltung – insbesondere in der aktuellen wirtschaftlichen Situation – private Investitionen erschweren, weil potentielle In­vestoren eine unangemessene Einflussnahme sowie verlängerte Bearbeitungszeiten bei Bau­anträgen erwarten.

 

Zu unterscheiden ist zwischen rein privaten Bauvorhaben und denen der Stadt Kamen in den Bereichen Hochbau oder Städtebau. Bei den städtischen Bauvorhaben ist der PUA der originär zuständige Fachausschuss. Bei den privaten Bauvorhaben können Investitionen leicht blockiert werden, wenn die Einflussnahme der Gemeinde zu stark ist, oder wenn sie zu einem unan­ge­messenen Zeitpunkt erfolgt.

 

In Kamen sind städtebaulich bedeutende Baumaßnahmen in der Vergangenheit detailliert und umfassend durch den zuständigen PUA begleitet worden. Die Neugestaltung der Fußgänger­zonen sogar durch einen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb, der angesichts der Bedeutung und der Aufgabe ein angemessenes Planungsinstrument darstellte. Mehrere externe Planungsbüros haben städtebaulich-architektonische Ideen in Gestaltungsentwürfe einfließen lassen und der Siegerentwurf wurde anschließend realisiert. Der PUA hat die Planungs- und Realisierungsphase umfassend fachlich begleitet.

 

Gleiches gilt für den Bau des neuen Parkhauses am Bahnhof. Der Architektenentwurf ist sehr ausführlich im PUA beraten und am Ende eines sachlich-konstruktiven Planungsprozesses einstimmig zur Umsetzung  beschlossen worden. Hier sind in mehreren Sitzungs- und auch Ortsterminen architektonisch-städtebauliche Details - wie z.B. Farben und Materialien – fest­gelegt worden. Dies gilt im Übrigen für die gesamte Planung und Realisierung des neuen Bahnhofsumfeldes.

 

Auch an dieser Stelle verkennt der Antrag der CDU die parlamentarische Realität, wenn er die bisherige städtebauliche Entwicklung in der Stadt Kamen auf „reines Verwaltungshandeln“ zurückführt. Das Gegenteil ist der Fall.

 

Zukünftige städtische Vorhaben können über die bewährte und geübte parlamentarische Praxis und Arbeit des PUA nach einer entsprechenden Vorbereitung durch die Verwaltung qualifiziert und umgesetzt werden.

 

Bei der Frage nach einer Einrichtung eines Fachbeirates für bauliche Stadtgestaltung ist zudem von besonderer Bedeutung, dass die Mitglieder eines solchen Beirates zwar in der Regel ehren­amtlich arbeiten, jedoch in nicht unerheblichem Maße zumindest Kosten für Aufwandsent­schädi­gungen, Gutachten und weitergehende sachverständige Beratungen entstehen.

 

Mitglieder von Fachbeiräte sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und die Beiräte tagen ausschließlich nichtöffentlich. Insofern verkennt der Antrag der CDU die Möglichkeiten einer breiten Bürgerbeteiligung, da die Beratungsergebnisse des Beirates nur in Abstimmung mit den parlamentarischen Gremien und der Verwaltung öffentlich gemacht werden können. Sehr problematisch stellt sich die Situation insbesondere dann dar, wenn private Bauvorhaben und Datenschutzbelange eine Rolle spielen. Hinzu kommt ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand in der Verwaltung und den parlamentarischen Gremien, der ebenfalls finanzielle Auswirkungen hat.