hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der derzeit gültigen Fassung.
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellungnahme zum Flächennutzungsplan der Bergkamen, die am 08.10.2010, vorbehaltlich einer Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Kamen, im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB an die Stadt Bergkamen versandt wurde.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Folgende Stellungnahme der Stadt Kamen wurde am 08.10.2010 der Stadt Bergkamen übersandt:
„Grundsätzlich bestehen gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen und den vorgelegten Planentwurf keine Bedenken.
Allerdings entsprechen die Darstellungen im Bereich des Ostfeldes nicht den mit der Stadt Kamen abgestimmten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“. Daher rege ich an, auch im Flächennutzungsplan für diesen Bereich die Darstellung Sonderbaufläche „Logistik“ vorzusehen. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan im östlichen Bereich zum Schutz der angrenzenden Kamener Wohngebiete ein Lärmschutzwall dargestellt. Im Flächennutzungsplanentwurf besitzt diese Fläche lediglich die Signatur „Grünfläche“. Ich rege daher an, hier eine Darstellungsform im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB „Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ zu wählen.
Aus Sicht der Stadt Kamen möchte ich des Weiteren im Entwurf des Flächennutzungsplanes die deutliche Reduzierung ausgewiesener Wohnbauflächen im Bereich des Bergkamener Nordfeldes positiv hervorheben.
Diese Stellungnahme ergeht vorbehaltlich einer Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Kamen. Sie werden umgehend über das Beratungs- und Abstimmungsergebnis informiert.“