Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen - Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1 und 2) BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
128/2010
Art
Beschlussvorlage

 

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt die nachstehende Stellung­nahme zum Flächennutzungsplan der Bergkamen, die am 08.10.2010, vorbehaltlich einer Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Kamen, im Rahmen der Beteiligung der Nach­bar­gemeinden gem. § 2 (2) BauGB an die Stadt Bergkamen versandt wurde.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Folgende Stellungnahme der Stadt Kamen wurde am 08.10.2010 der Stadt Bergkamen übersandt:

 

„Grundsätzlich bestehen gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen und den vorgelegten Planentwurf keine Bedenken.

 

Allerdings entsprechen die Darstellungen im Bereich des Ostfeldes nicht den mit der Stadt Kamen abgestimmten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“. Daher rege ich an, auch im Flächennutzungsplan für diesen Bereich die Darstellung Sonder­baufläche „Logistik“ vorzusehen. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan im östlichen Bereich zum Schutz der angrenzenden Kamener Wohngebiete ein Lärmschutzwall dargestellt. Im Flächen­nutzungs­planentwurf besitzt diese Fläche lediglich die Signatur „Grünfläche“. Ich rege daher an, hier eine Darstellungsform im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB „Fläche für Nutzungsbe­schrän­kungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ zu wählen.

Aus Sicht der Stadt Kamen möchte ich des Weiteren im Entwurf des Flächennutzungsplanes die deutliche Reduzierung ausgewiesener Wohnbauflächen im Bereich des Bergkamener Nordfel­des positiv hervorheben.

 

Diese Stellungnahme ergeht vorbehaltlich einer Zustimmung der politischen Gremien der Stadt Kamen. Sie werden umgehend über das Beratungs- und Abstimmungsergebnis informiert.“