Beschlussvorschlag:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende
Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu
überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden
freiwerdende Stelle durch organisatorische Maßnahmen mit weniger
Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine Besetzung der Stelle mit
einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.
2. Dem vorgelegten Stellenplan 2011 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt, mögliche Einsparungspotentiale aufzuzeigen, erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit.
Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darstellen.
Mit der Einsparung von 115 Planstellen seit 1995 wird ein erheblicher Konsolidierungsbeitrag geleistet. Die seit 1995 erzielten Einsparungen summieren sich mittlerweile auf etwa 52,85 Mio. €.
Diese Zahlen belegen den hohen Konsolidierungsbeitrag des Personals für den kommunalen Haushalt. Weitere Personalkosteneinsparungen, so wie sie u.a. im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen sind, werden künftig auch Service- und Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen müssen.
Planstellenvergleich
zum Vorjahr:
|
2010 |
2011 |
Beamte |
134 |
131 |
tariflich Beschäftigte |
305 |
298 |
Gesamt |
439 |
429 |
Vollzeitverrechnete Stellen |
407,81 |
397,75 |
Im Haushaltssicherungskonzept ist vorgesehen 29 Stellen abzubauen. Mit diesem Stellenplan wird nun die Einsparung von 10 Stellen vorgesehen.
Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2011 betragen unter Ausnutzung sämtlicher Einsparmöglichkeiten insgesamt ca. 21,56 Mio. Euro, also rund ein Fünftel der gesamten Aufwendungen der Stadt. Gegenüber dem Ansatz in 2010 (ca. 21,87 Mio. Euro) verringert sich der Ansatz in 2011 um ca. 305.000 Euro.
Die Aufwendungen durch Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung und zur Pensions- und Beihilferückstellung der Beamten steigen gegenüber 2010 insgesamt um ca. 170.000 Euro. Die erhöhten Zuführungen ergeben sich aus den den Prognosegutachten zugrunde liegenden Parametern der jeweiligen versicherungsmathematischen Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. Die Parameter höhere Lebenserwartung, steigendes Durchschnittsalter der Mitarbeiter der Stadt Kamen sowie Besoldungs- und Versorgungserhöhungen führen zu einer Steigerung der Zuführungen. Ohne die erstmals berechnete Anhebung des Pensionseintrittsalters gemäß § 31 LBG NRW hätte die Zuführung noch höher ausfallen müssen.
Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan, zu organisatorischen Entwicklungen sowie den Personalaufwendungen sind im Vorbericht zum Stellenplan enthalten.
Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen des LGG beteiligt.