Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen
Vorlage
108/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2011 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:

 

1.    Der Gesamtgebührenbedarf verringert sich um rd.1,9 %. Es wird jedoch mit weiter sin­kenden Ver­bräuchen gerechnet, so dass die Gebühr  im Bereich des Schmutzwasser auf dem Vorjahresstand verbleibt (2,88 €/qm). Beim Niederschlagsabwasser wird mit einer weiteren geringfügigen Steigerung der zu veranlagenden Flächen gerechnet, so dass hier eine Sen­kung der Gebühr um 0,04 € auf 1,17€/qm erzielt werden kann.

 

2.    Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen „Schmutz­wasser“ und „Niederschlagsabwasser“ hat sich zur Kalkulation 2010 lediglich im Bereich Abwasserabgabe geändert.

 

 

 

 

 

 

 

2010

2011

 

SW

NW

SW

NW

Gesamtkosten %

44,00

56,00

44,00

56,00

Lippeverband %

68,87

31,13

68,87

31,13

Abwasserabgabe an das Land %

46,52

53,48

80,10

19,90

 

 

 

 

 

 

3.        Der Verlust des Jahres 2008 laut Betriebsabrechnung in Höhe von rd. 35.700 € wurde in den Gebührenbedarf 2011 eingerechnet.

 

4.        Da das derzeitige bereits lang anhaltende niedrige Zinsniveau auf den Finanzmärkten sich auch voraussichtlich noch längerfristig hält, schlägt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes vor, den kalkulatorischen Zinssatz weiterhin bei 5,75 % zu belassen.

 

5.        Die Lippeverbandsumlage verringert sich in 2011 um 294.000 € auf 4.806.000 €. Die Ab­wasser­abgabe an das Land, die zusammen mit der Verbandsumlage vom Lippeverband erhoben wird, sinkt um 107.000 € auf 215.000 €

 

6.        Für 2011 wird aufgrund der in 2010  tatsächlich veranlagten Mengen mit einer weiteren Verringerung der Schmutzwassermengen gerechnet.

 

 

Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2011 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der beigefügten Kalkulation zu entnehmen. Neben einem Vergleich mit den Werten der Kalkulation des Jahres 2010 sind auch die Verknüpfungen zum Erfolgsplan 2011 erkennbar. In einer „Ein/-Ausgliederungsspalte“ werden die differierenden Beträge zwischen Erfolgsrechnung und Kalkulation 2011 dargestellt.

 

Die in der Spalte „Kalkulation 2011“ ausgewiesenen Werte werden dann in jeder einzelnen Zeile den einzelnen Kostenstellen zugeordnet.

 

Die Division des Gebührenbedarfs durch die ausgewiesenen Veranlagungsmengen ergibt den Gebührensatz für die Leistungseinheiten der Kostenstellen „Schmutzwasser“ und „Nieder­schlags­abwasser“.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2011, nach Abzug des Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 9.988.500 €.

 

Der Minderbedarf gegenüber der Kalkulation 2010 in Höhe von rd. 191.000 € resultiert in erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und Nebenerlöse:

 

 

Veränderung der Kosten:

 

Lippeverbandsumlage

-

294.000 €

 

 

 

Abwasserabgabe

-

107.000 €

 

 

 

Kalkulatorische Abschreibungen

+

69.000 €

 

 

 

Kalkulatorische Zinsen

+

413.000 €

 

 

 

Personalkosten

+

40.000 €

 

 

 

Leistungen der Stadt Kamen (nur Verwaltung)

-

21.000 €

 

 

 

Leistungen der Stadt Kamen (Servicebetrieb)

-

32.000 €

 

 

 

Fortschreibung Kanalkataster

+

70,000 €

 

 

 

Sonstige

+

20.000 €

 

 

 

Summe der Kostenabweichung:

+

158.000 €

 

 

 

Betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre (2007/008)

-

408.000 €

 

 

 

Zwischensumme Minderkosten

-

250.000 €

 

 

 

 

 

 

Veränderung der Nebenerlöse:

 

 

 

 

 

Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung

-

59.000 €

 

 

 

Gebührenminderbedarf 2011 gegenüber 2010

=

191.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2011:

 

Schmutzwasser:

 

 

 

Gebührenbedarf

=

6.405.000 €

Frischwassermenge

=

2.225.000 cbm

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2011

=

2,88 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

2,88 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Abweichung

=

+/- 0

 

 

 

Niederschlagsabwasser:

 

 

 

Gebührenbedarf

=

3.582.000 €

Private befestigte Flächen

=

3.060.000 qm

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2011

=

1,17 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

1,21 €/qm private befestigte Fläche

Abweichung

=

- 3,31 %

 

 

Die Konstellation der Kosten und Nebenerlöse, eine Reduzierung der Schmutzwassermengen
(- 35.000 cbm), demgegenüber die Erhöhung privater befestigter Flächen ( + 40.000 qm) und der hierdurch geringfügig um 0,29 % reduzierte Anteil öffentlicher befestigter Flächen bewirken im Rahmen der Kalkulation des kommenden Jahres darüber hinaus einen um ca. 59.000 Euro gerin­geren Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung gegenüber der Kalkulation des Jah­res 2010, den die Stadt Kamen für die Straßenoberflächenentwässerung im kommenden Jahr zu entrichten hat.

 

Eine Verringerung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungs­mengen und die Errechnung eines höheren Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan 2011 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr 2010 :

 

 

 

Bezeichnung

 

2011

 

2010

 

Absolute

Abweichung

 

Relative Ab-weichung

 

%

Gebührenerlöse für:

 

 

   

 

 

- Schmutzwasser

 

6.405.000

6.519.820

-114.820

- 1,76 %

- Niederschlagsabwasser

3.582.000

3.660.180

-  78.180

    - 2,14 %

 

Gemeindeanteil


1.677.500

 

1.736.700


- 59.200


- 3,41 %

 

Summe


11.664.500

 

11.916.700


- 252.200


- 2,12 %

 

 

Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)

Änderungssatzung