Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Vorlage
104/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Neunte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebühren­bedarfsberech­nung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Gebührensätze für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2008 zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes angehoben. Der Mittelwert der Gebührenanhebung belief sich auf 3,67 %. Ausschlaggebend für diese Erhöhung waren u. a. die Veranschlagung der restlichen Unterdeckung des Jahres 2005 (= 16.778 €) und die Einstellung eines 50-%igen Fehlbetrages des Jahres 2006 (= 12.504 €).

 

Für das Jahr 2009 konnten die Gebührensätze in unveränderter Höhe bestehen bleiben, da nur die restliche Unterdeckung des Jahres 2006 (= 12.504 €) gebührenwirksam in die Kal­kulation eingestellt wurde. Die Unterdeckungen der Jahre 2007 (= 17.974 €) und 2008 (= 2.103 €) wur­den zwar in die Kalkulation des Jahres 2010 eingerechnet, eine Gebührenan­hebung war jedoch unter Berücksichtigung der anzusetzenden übrigen Kosten (Personal-, Sach- und kalkulato­rischen Kosten) sowie der veranschlagten Gebühreneinnahmen auch für das Jahr 2010 nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand ist zu erwarten, dass die Betriebs­abrechnung des Jahres 2010 mit einem zufriedenstellenden Ergebnis abschließen wird.

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 55.02.01 (Bestattungswesen) – siehe auch Mit­teilungsvorlage Nr. 047/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2010 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2009 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 33.911 €.

 

Während die als Betriebsergebnis entstandenen Kosten nahezu den kalkulierten Kosten ent­sprachen, ergaben sich auf der Ertragsseite rückläufige Gebühreneinnahmen durch eine gerin­gere Beerdigungszahl. Statt der kalkulierten 263 Beisetzungen ergaben sich lediglich 239 Beer­digungen.

 

Eine Kostenunterdeckung soll nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb der nächsten 3 Jahre aus­ge­glichen werden. Unter Berücksichtigung der danach vorzutragenden Unterdeckung des Jah­res 2009 sowie der Veranschlagung der übrigen Personal-, Sach- und kalkulatorischen Kosten ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2011 für das Produkt Bestattungs­wesen ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 528.713 € (2010 = 488.996 €). Dieser Aufwand kann mit den derzeit geltenden Gebühren-sätzen, mit denen Einnahmen in Höhe von rd. 493.374 € (= Kostendeckungsgrad von 93,32 %) zu erzielen wären, nicht gedeckt werden, so dass eine Anhebung der Gebühren­sätze für das Jahr 2011 erforderlich ist.

 

Da die Rückläufigkeit der Inanspruchnahme von Erdbestattungen aus den verschiedensten Grün­den (finanzielle Gründe, Alter der Angehörigen etc) weiterhin anhält, wurden die Tarife für die Überlassung von Erdwahl- und Erdreihengräber nicht verändert. Zur Deckung des erforder­lichen Gebührenbedarfes wurden vielmehr die Gebührensätze für die Bestattung (Ausheben und Schließen von Erd- und Urnengräbern) angepasst. Gleichwohl bleibt nach Anhebung dieser Ge­bührentarife festzustellen, dass sie im Vergleich mit den Trägern an­derer Friedhöfe (Kommunen im Kreis Unna, kirchliche Friedhöfe) noch relativ niedrig liegen. Darüber hinaus wurde eine An­he­bung bei den Gebühren für die Überlassung von Urnen­baumbestattungsgräbern vorge­nom­men, da hier gegenüber den anonymen Urnenbestat­tungen ein höherer Pflegeaufwand besteht.

 

Bei einem Vergleich mit dem Vorjahr stellen sich die Gebührensätze nunmehr wie folgt dar:

 

Gegenüberstellung

 

2010

2011

Abweichung

Abweichung
in %

Gebühren für die Überlassung von Gräbern (einmalig)

Reihengräber

  - Kinder bis 5 Jahre

740,00 €

740,00 €

0 €

0,00

  - Kinder bis 5 Jahre, anonym

950,00 €

950,00 €

0 €

0,00

  - über 5 Jahre alte Personen

1.380,00 €

1.380,00 €

0 €

0,00

  - über 5 Jahre alte Personen, anonym

1.990,00 €

1.990,00 €

0 €

0,00

  - Urnen

810,00 €

810,00 €

0 €

0,00

  - Urnen, anonym

970,00 €

970,00 €

0 €

0,00

  - Aschestreufeld

970,00 €

970,00 €

0 €

0,00

Wahlgräber

 

 

 

 

  - Wahlgräber je Stelle

1.620,00 €

1.620,00 €

0 €

0,00

  - Urnengräber je Stelle

900,00 €

900,00 €

0 €

0,00

  - Urnenwahlgrabstätte "Baumbestattung" je Stelle

1.500,00 €

1.680,00 €

180 €

12,00

Bestattungs- und Aufbewahrungsgebühren

Leichenaufbewahrung in einer Zelle / Tag

45 €

45 €

0 €

0,00

  - höchstens jedoch

225 €

225 €

0 €

0,00

Für die Bestattung eines Verstorbenen

 

 

 

 

  - Kinder bis 5 Jahre sowie Tot- und Fehlgeburten

80 €

80 €

0 €

0,00

  - über 5 Jahre alte Personen

231 €

396 €

165 €

71,43

  - Urnen

84 €

168 €

84 €

100,00

Gebühren für das Aus- und Umbetten von erdbestatteten Leichen und Aschenurnen

Ausbetten einer Leiche

  - Kinder bis 5 Jahre

590 €

590 €

0 €

0,00

  - über 5 Jahre alte Personen

1.594 €

1.594 €

0 €

0,00

  - Urnen

283 €

283 €

0 €

0,00

Ausbetten und Wiederbestatten einer Leiche auf dem selben Friedhof

 

 

 

 

  - Kinder bis 5 Jahre

820 €

820 €

0 €

0,00

  - über 5 Jahre alte Personen

2.181 €

2.181 €

0 €

0,00

  - Urnen

398 €

398 €

0 €

0,00

Benutzung der Trauerhalle und des Obduktionsraumes

Nutzung der Trauerhalle

235 €

235 €

0 €

0,00

Nutzung des Obduktionsraumes

 

 

 

 

  - für Sezierungen

200 €

200 €

0 €

0,00

  - zum Waschen einer Leiche

110 €

110 €

0 €

0,00

Gebühren für sonstige Leistungen

Pflege von vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgegebenen Grabstellen je Jahr Restlaufzeit und Stelle bei einer Restnutzungsdauer von mehr als 5 Jahren

Reihengräber

  - Kinder bis 5 Jahre

34 €

34 €

0 €

0,00

  - über 5 Jahre alte Personen

47 €

47 €

0 €

0,00

  - Urnen

25 €

25 €

0 €

0,00

Wahlgräber

 

 

 

 

Gegenüberstellung

 

2010

2011

Abweichung

Abweichung
in %

  - Wahlgräber je Stelle

50 €

50 €

0 €

0,00

  - Urnengräber je Stelle

30 €

30 €

0 €

0,00

Vorzeitige Rücknahme bei max. 5 Jahren
Restnutzungsdauer für alle Grabarten,
pro Stelle pauschal

63 €

63 €

0 €

0,00

Gebührenbedarf

528.713 €

 

Gebühreneinnahmen

526.569 €

 

Unterdeckung/Deckungsgrad

-2.144 €

99,59%

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - 55.02.01.432000

526.569 €

 

Bezüglich der Gebührensatzermittlung wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ver­wiesen.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Satzungsentwurf