Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Neunte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebührensätze für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Kamen wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2008 zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes angehoben. Der Mittelwert der Gebührenanhebung belief sich auf 3,67 %. Ausschlaggebend für diese Erhöhung waren u. a. die Veranschlagung der restlichen Unterdeckung des Jahres 2005 (= 16.778 €) und die Einstellung eines 50-%igen Fehlbetrages des Jahres 2006 (= 12.504 €).
Für das Jahr 2009 konnten die Gebührensätze in unveränderter Höhe bestehen bleiben, da nur die restliche Unterdeckung des Jahres 2006 (= 12.504 €) gebührenwirksam in die Kalkulation eingestellt wurde. Die Unterdeckungen der Jahre 2007 (= 17.974 €) und 2008 (= 2.103 €) wurden zwar in die Kalkulation des Jahres 2010 eingerechnet, eine Gebührenanhebung war jedoch unter Berücksichtigung der anzusetzenden übrigen Kosten (Personal-, Sach- und kalkulatorischen Kosten) sowie der veranschlagten Gebühreneinnahmen auch für das Jahr 2010 nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand ist zu erwarten, dass die Betriebsabrechnung des Jahres 2010 mit einem zufriedenstellenden Ergebnis abschließen wird.
Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 55.02.01 (Bestattungswesen) – siehe auch Mitteilungsvorlage Nr. 047/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2010 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2009 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 33.911 €.
Während die als Betriebsergebnis entstandenen Kosten nahezu den kalkulierten Kosten entsprachen, ergaben sich auf der Ertragsseite rückläufige Gebühreneinnahmen durch eine geringere Beerdigungszahl. Statt der kalkulierten 263 Beisetzungen ergaben sich lediglich 239 Beerdigungen.
Eine Kostenunterdeckung soll nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung der danach vorzutragenden Unterdeckung des Jahres 2009 sowie der Veranschlagung der übrigen Personal-, Sach- und kalkulatorischen Kosten ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2011 für das Produkt Bestattungswesen ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 528.713 € (2010 = 488.996 €). Dieser Aufwand kann mit den derzeit geltenden Gebühren-sätzen, mit denen Einnahmen in Höhe von rd. 493.374 € (= Kostendeckungsgrad von 93,32 %) zu erzielen wären, nicht gedeckt werden, so dass eine Anhebung der Gebührensätze für das Jahr 2011 erforderlich ist.
Da die Rückläufigkeit der Inanspruchnahme von Erdbestattungen aus den verschiedensten Gründen (finanzielle Gründe, Alter der Angehörigen etc) weiterhin anhält, wurden die Tarife für die Überlassung von Erdwahl- und Erdreihengräber nicht verändert. Zur Deckung des erforderlichen Gebührenbedarfes wurden vielmehr die Gebührensätze für die Bestattung (Ausheben und Schließen von Erd- und Urnengräbern) angepasst. Gleichwohl bleibt nach Anhebung dieser Gebührentarife festzustellen, dass sie im Vergleich mit den Trägern anderer Friedhöfe (Kommunen im Kreis Unna, kirchliche Friedhöfe) noch relativ niedrig liegen. Darüber hinaus wurde eine Anhebung bei den Gebühren für die Überlassung von Urnenbaumbestattungsgräbern vorgenommen, da hier gegenüber den anonymen Urnenbestattungen ein höherer Pflegeaufwand besteht.
Bei einem Vergleich mit dem Vorjahr stellen sich die Gebührensätze nunmehr wie folgt dar:
Gegenüberstellung |
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|
2010 |
2011 |
Abweichung |
Abweichung |
Gebühren
für die Überlassung von Gräbern (einmalig) |
||||
Reihengräber |
||||
- Kinder bis 5 Jahre |
740,00
€ |
740,00
€ |
0 € |
0,00 |
- Kinder bis 5 Jahre, anonym |
950,00
€ |
950,00
€ |
0 € |
0,00 |
- über 5 Jahre alte Personen |
1.380,00
€ |
1.380,00
€ |
0 € |
0,00 |
- über 5 Jahre alte Personen, anonym |
1.990,00
€ |
1.990,00
€ |
0 € |
0,00 |
- Urnen |
810,00
€ |
810,00
€ |
0 € |
0,00 |
- Urnen, anonym |
970,00
€ |
970,00
€ |
0 € |
0,00 |
- Aschestreufeld |
970,00
€ |
970,00
€ |
0 € |
0,00 |
Wahlgräber |
|
|
|
|
- Wahlgräber je Stelle |
1.620,00
€ |
1.620,00
€ |
0 € |
0,00 |
- Urnengräber je Stelle |
900,00
€ |
900,00
€ |
0 € |
0,00 |
- Urnenwahlgrabstätte
"Baumbestattung" je Stelle |
1.500,00
€ |
1.680,00
€ |
180 € |
12,00 |
Bestattungs-
und Aufbewahrungsgebühren |
||||
Leichenaufbewahrung
in einer Zelle / Tag |
45 € |
45 € |
0 € |
0,00 |
- höchstens jedoch |
225 € |
225 € |
0 € |
0,00 |
Für
die Bestattung eines Verstorbenen |
|
|
|
|
- Kinder bis 5 Jahre sowie Tot- und Fehlgeburten |
80 € |
80 € |
0 € |
0,00 |
- über 5 Jahre alte Personen |
231 € |
396 € |
165 € |
71,43 |
- Urnen |
84 € |
168 € |
84 € |
100,00 |
Gebühren
für das Aus- und Umbetten von erdbestatteten Leichen und Aschenurnen |
||||
Ausbetten
einer Leiche |
||||
- Kinder bis 5 Jahre |
590 € |
590 € |
0 € |
0,00 |
- über 5 Jahre alte Personen |
1.594 € |
1.594 € |
0 € |
0,00 |
- Urnen |
283 € |
283 € |
0 € |
0,00 |
Ausbetten
und Wiederbestatten einer Leiche auf dem selben Friedhof |
|
|
|
|
- Kinder bis 5 Jahre |
820 € |
820 € |
0 € |
0,00 |
- über 5 Jahre alte Personen |
2.181 € |
2.181 € |
0 € |
0,00 |
- Urnen |
398 € |
398 € |
0 € |
0,00 |
Benutzung
der Trauerhalle und des Obduktionsraumes |
||||
Nutzung
der Trauerhalle |
235 € |
235 € |
0 € |
0,00 |
Nutzung
des Obduktionsraumes |
|
|
|
|
- für Sezierungen |
200 € |
200 € |
0 € |
0,00 |
- zum Waschen einer Leiche |
110 € |
110 € |
0 € |
0,00 |
Gebühren
für sonstige Leistungen |
||||
Pflege
von vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgegebenen Grabstellen je Jahr
Restlaufzeit und Stelle bei einer Restnutzungsdauer von mehr als 5 Jahren |
||||
Reihengräber |
||||
- Kinder bis 5 Jahre |
34 € |
34 € |
0 € |
0,00 |
- über 5 Jahre alte Personen |
47 € |
47 € |
0 € |
0,00 |
- Urnen |
25 € |
25 € |
0 € |
0,00 |
Wahlgräber |
|
|
|
|
Gegenüberstellung |
||||
|
2010 |
2011 |
Abweichung |
Abweichung |
- Wahlgräber je Stelle |
50 € |
50 € |
0 € |
0,00 |
- Urnengräber je Stelle |
30 € |
30 € |
0 € |
0,00 |
Vorzeitige
Rücknahme bei max. 5 Jahren |
63 € |
63 € |
0 € |
0,00 |
Gebührenbedarf |
528.713 € |
|
||
Gebühreneinnahmen |
526.569 € |
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Unterdeckung/Deckungsgrad |
-2.144 € |
99,59% |
||
Benutzungsgebühren
und ähnliche Entgelte - 55.02.01.432000 |
526.569 € |
Bezüglich der Gebührensatzermittlung wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
Satzungsentwurf