Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste (Kirmessen) - Standgeldsatzung -
Vorlage
097/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2010. Für das Jahr 2010 hat es eine Gebührenerhöhung um 11,8 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2011 nochmals notwendig. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2011 beträgt 64.831,- €. Bei unveränderten Gebührensätzen ist mit einem Erlös i. H. v. 63.660,- € zu rechnen. Somit entsteht eine Unterdeckung i. H. v. 1.171,- €, sodass die Gebühren um 1,9 % angehoben werden müssen.

 

In 2011 werden Altvorträge aus 2008 und 2009 (i. H. v. insgesamt 18.219,- €), resultierend aus verminderten Maßstabseinheiten wegen veränderter örtlicher Bedingungen, durch den allge­mei­nen Haushalt getragen, da das Produkt Märkte die Ergebnisverschlechterung nicht zu vertreten hat. Unterdeckungen aus den Vorjahren bleiben unberücksichtigt, weil sie aus Mindererlösen re­sultieren, die nicht betriebsbedingt sind. Die räumliche/platzmäßige Veränderung innerhalb der letzten drei Jahre führte zu einer geringeren Ausstellfläche. Die Kalkulationen der Folgejahre gin­gen davon aus, dass sich der Wochenmarkt innerhalb der nächsten Jahre Stück für Stück er­lösmäßig wieder erholt. Mittlerweile ist die Erkenntnis gereift, dass der Wochenmarkt, der nun im Bereich des Alten Marktes und der Marktstraße abgehalten wird, nicht mehr die vormals kalku­lier­ten Maßstabseinheiten von mehr als 26.000 lfd. Meter im Jahr erzielen wird. Da diese nun verminderten Maßstabseinheiten aber nicht durch die Einrichtung „Märkte“ selbst, sondern durch örtliche Veränderungen außerhalb dieser Einrichtung verursacht wurden, fehlt es an dem adä­quat kausalen Zusammenhang zu den gegenüber der Kalkulation verminderten Maßstabseinhei­ten. In die Kalkulation des Jahres 2011 wäre ansonsten ein Wert für Altunterdeckungen zwischen min. 6.673 € (Restunterdeckung aus 2008) und max. 18.219 € (Restunterdeckung 2008 zzgl. kompletter Unterdeckung aus 2009) einzustellen gewesen. Auch für die Betriebsab­rechnung 2010 ist mit einem Defizit aufgrund zu hoch angesetzter Maßstabseinheiten zu rech­nen. Die genaue Höhe bleibt abzuwarten.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden wegen des vereinfachten Inkassoverfahrens und einer Umverteilung der prozentualen Anteile auf 23.120,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2010 sin­ken die gesamten Personalkosten um 475,- € bzw. 1,1 %.

 

Die Sachkosten für das Jahr 2011 sinken um 4.372,- € oder 10,1 % auf 38.860 €. Große Kosten­einsparungen konnten hier bei dem Posten „Anteilige Sachkosten der Personalkosten für Quer­schnittsbereiche“ (z.B. Kosten eines Arbeitsplatzes in Anlehnung an die KGSt- Materialien mit der Nummer 2/2009) vollzogen werden. Des Weiteren wurden in Anlehnung an das Betriebs­er­gebnis 2009, Kraftfahrzeugkosten i. H. v. 3.400,- € kalkuliert.

 

Bei den kalkulatorischen Kosten ist eine geringe Anhebung um 10,8 % (312,- €) auf 3.206 € zu verzeichnen. Innerhalb dieser erhöhen sich die Zinsen um 17,5 % (222,- €).

 

Die Gesamtkosten sinken im Vergleich zur Kalkulation des Jahres 2010 um 4.535,- € oder 5,0 % auf nunmehr 86.036,- €.

 

Die Nebenerlöse sinken um 545,- € bzw. 2,5 % und liegen in der Kalkulation 2011 bei
21.205,- €. Die größere Differenz bei den Verwaltungsgebühren (gaststättenrechtliche Dauerer­laubnisse für Ausschankbetriebe auf den Kirmessen) resultiert daher, dass es in 2010 eine Än­derung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung gegeben hat, die geringere Verwal­tungs­gebühren für die vorübergehenden Gestattungen ausweisen.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen würden sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebühren­er­löse in Höhe von 63.660,- € ergeben. Benötigt werden 64.831,- €. Der Gebührenbedarf wäre so­mit um 1.171,- € nicht gedeckt. Bei Anhebung der Gebührensätze um 1,9 %, ergeben sich zu erwartende Einnahmen i. H. v. 64.900,- €, sodass eine geringe Überdeckung i. H. v. 69,- € ent­steht, die aufgrund von Rundungen bei der Multiplikation von Maßstabseinheiten und Gebüh­rensätzen hinzunehmen ist.

 

Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden sowohl für Wochen­märk­te als auch für Kirmessen neu berechnet. Im Ergebnis lässt sich hier deutlich feststellen, dass mit den vormals kalkulierten Verkaufsmetern beim Wochenmarkt (rund 26.000 m / Jahr) nicht mehr gerechnet werden kann. In der Kalkulation 2011 wurde somit erstmals mit einem reali­tätsnahen Ergebnis (rund 20.000 m / Jahr) gerechnet. Basis dieser Erkenntnisse sind die Aus­wertungen der Quittungsbelege der Marktmeister. Bei den Kirmessen wurde für beide Innen­stadtkirmessen mit einem Fahrgeschäft weniger gerechnet (324 qm).

 

Im Rahmen einer neuen Gebührenbedarfsermittlung wurde die Gebührenerhöhung um 1,9 % im Ergebnis nur auf die Tatbestände 3 (Verkaufsgeschäfte) und 6 (Verkaufsgeschäfte des Bauern- und Krammarktes – haben keine Maßstabseinheiten) der Satzung aufgeschlagen. Bei den Ver­kaufsgeschäften, die den Wochenmarkt einschließen, liegt die Stadt Kamen damit immer noch im unteren Drittel im Vergleich mit umliegenden Kommunen. Die anderen Schaustellergeschäfte der Kirmessen (Fahrgeschäfte und Imbisse und Verlosungen) sollen mit Rücksicht auf ihre ver­mutete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit keine Gebührenanhebung erfahren.

 

Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste ab dem 01.01.2011 um 1,9 % zu erhöhen und wie folgt innerhalb des § 4 der Standgeldsatzung anzu­passen:

 

 

Art der Leistung

je Tag und

lfd. m/qm x Tage

€/lfd. m o. qm/Tag, netto

Erlös in €, gerundet

1.

Fahr-, Belustigungs- und
Schaugeschäfte:

 

 

 

 

für die ersten 100 m²

je m²

9.296,00

0,54

4.942

für die nächsten 100 m²

je m²

4.804,00

0,46

2.164

für jeden weiteren m²

je m²

6.924,00

0,35

2.347

mindestens täglich

je Tag

20,00

31,00

620

2.

Verlosungen, Schießbuden, sonst. Warenausspielungen

je lfd. m

1.448,00

3,11

4.430

bei mehreren Verkaufsfron-
ten für jeden m²

je m²

0,00

1,90

0

mindestens täglich

je Tag

0,00

11,00

0

3.

Verkaufsgeschäfte aller Art,
außer Imbissstände

je lfd. m

21.084,00

1,78

37.494

mindestens täglich

je Tag

1.017,00

7,31

7.431

4.

Imbissstände

 

 

 

 

für jeden lfd. m

je lfd. m

240,00

4,10

984

bei mehreren Verkaufsfron-
ten für die ersten 10 m²

je m²

0,00

2,50

0

bei mehreren Verkaufsfron-
ten für jeden weiteren m²

je m²

0,00

1,32

0

mindestens täglich

je Tag

132,00

25,20

3.301

5.

Ausschankstände

 

 

 

 

für die ersten 10 m²

je m²

280,00

2,14

599

für jeden weiteren m²

je m²

520,00

1,13

588

mindestens täglich

je Tag

0,00

21,60

0

6.

Verkaufsgeschäfte des Bauern- + Krammarktes einer Kirmes

je lfd. m

0,00

3,82

0

 

Summe

 

 

 

64.900

 

 

Bei veränderten Gebührensätzen wird demnach ein Erlös in Höhe von insgesamt 64.900.- € prognostiziert mit dem Ergebnis einer minimalen Überdeckung von 69,- € bzw. 0,1 %.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer orga­nisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.

 

Darüber hinaus soll im § 8 Abs. 5 der Zahlungszeitpunkt angepasst werden. Bislang ist das Stand­geld einschließlich Werbungskostenbeitrag bei Kirmessen spätestens 4 Wochen vor Ver­anstaltungsbeginn zu zahlen. Dies soll auf zwei Wochen abgeändert werden. Durch einen Zahlungstermin, der den Einnahmen zeitlich näher ist, sollen die Schausteller entlastet werden. Die Auszahlungen der Verwaltung erfolgen auch erst nach den jeweiligen Veranstaltungen.


Anlagen:

 

Gebührensatzberechnung für das Jahr 2011 einschließlich Erläuterungen

Änderungssatzung