Betreff
Mittelbare Beteiligung an der "Wind-to-City" GmbH über die Trianel GmbH
Vorlage
075/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 14.09.2010 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

1.      Der mittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) an der „Wind-to-City“ GmbH wird zugestimmt.

 

2.      Die Trianel GmbH, an der GSW mit einem Anteil in Höhe von zurzeit 0,93% unmittelbar beteiligt ist, wird sich unmittelbar an der neu zu gründenden Gesellschaft für die Inte­gration von Regenerativstrom in Markt und Netze unter dem Arbeitstitel „Wind-to-City“ in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Gesellschafter mit Geschäftsanteilen in Nennbeträgen von insgesamt max. bis zu 249.000 Euro, ent­sprechend einer Beteiligung von max. bis zu 24,9% beteiligen. Die GSW ist somit mittel­bar in Höhe von bis zu 0,23% an der „Wind-to-City“ GmbH beteiligt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen (GSW) beabsichtigt sich mittelbar an der „Wind-to-City“ GmbH zu beteiligen.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 14.09.2010 wurde die mittelbare Beteiligung an der „Wind-to-City“ GmbH beraten. Der Aufsichtsrat der GSW hat eine entsprechende Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung beschlossen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

(Anlage 1 – Vorlage Aufsichtsrat mit drei Anlagen)

  •   I.        Entwurf Gesellschaftsvertrag
  •  II.         Marktanalyse
  • III.         Stellungnahmen der Selbstverwaltungsorganisationen