Beschlussvorschlag:
Der Rat der der Stadt Kamen schließt sich
der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 14.09.2010 an und stimmt zu, dass
die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
1. Der mittelbaren Beteiligung der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) an der
„Wind-to-City“ GmbH wird zugestimmt.
2. Die Trianel GmbH, an der GSW mit einem
Anteil in Höhe von zurzeit 0,93% unmittelbar beteiligt ist, wird sich
unmittelbar an der neu zu gründenden Gesellschaft für die Integration von
Regenerativstrom in Markt und Netze unter dem Arbeitstitel „Wind-to-City“ in
der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als
Gesellschafter mit Geschäftsanteilen in Nennbeträgen von insgesamt max. bis zu
249.000 Euro, entsprechend einer Beteiligung von max. bis zu 24,9% beteiligen.
Die GSW ist somit mittelbar in Höhe von bis zu 0,23% an der „Wind-to-City“
GmbH beteiligt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen (GSW)
beabsichtigt sich mittelbar an der „Wind-to-City“ GmbH zu beteiligen.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
14.09.2010 wurde die mittelbare Beteiligung an der „Wind-to-City“ GmbH beraten.
Der Aufsichtsrat der GSW hat eine entsprechende Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung beschlossen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den
Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
(Anlage
1 – Vorlage Aufsichtsrat mit drei Anlagen)
-
I. Entwurf
Gesellschaftsvertrag
- II. Marktanalyse
- III. Stellungnahmen
der Selbstverwaltungsorganisationen