Betreff
Erteilung einer Prozessvollmacht zur Vertretung im Verfahren einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW
Vorlage
063/2010
Art
Mitteilungsvorlage

Im Februar 2010 trat das Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes NRW in Folge der deutschen Einheit (Einheitslastenabrechnungsgesetz Nordrhein-Westfalen) in Kraft.

 

Dieses beinhaltet ein neues Abrechnungsverfahren zur Beteiligung der Kommunen an den Ein­heitslasten des Landes Nordrhein-Westfalen (in Folge der deutschen Einheit).

 

Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände und mehrerer finanzwissenschaftlicher Exper­tisen überschreitet dieses Verfahren die Kosten der Einheit eindeutig.

 

Im März 2010 forderte die Geschäftstelle des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen seine Mitglieder auf, sich als Beschwerdeführer und/oder Kläger für ein gerichtliches Verfahren gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz zur Verfügung zu stellen.

 

Die Stadt Kamen erklärte daraufhin, sich sowohl als Klägerin zur Verfügung zu stellen, als auch die Bereitschaft zur solidarischen Mitfinanzierung eines eventuell anstehenden Klageverfahrens.

Die Verfahrenskosten sollen unter den verfahrens- und finanzierungsbeteiligten Städten und Ge­mein­den im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen verteilt werden.

 

Nach Angabe des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (Schnellbrief Nr. 84/2010 vom 26.07.2010) haben sich aus dem Mitgliedsbereich des Städte- und Gemeindebundes 166 Mitglieder bereit erklärt, sich an dem Verfahren oder an der Finanzierung eines Klage­verfahrens zu beteiligen.

 

31 der 40 Mitgliedstädte des Städtetages Nordrhein-Westfalen sind bereit, sich als Beschwerde­führerinnen an der Kommunalverfassungsbeschwerde zu beteiligen.

 

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes hat hieraufhin Gespräche mit Rechtsan­walt Dr. Wacker, der das verfassungsgerichtliche Beschwerdeverfahren als Verfahrensbevoll­mächtigter begleiten soll, und Professor Dr. Junkernheinrich, der eine finanzwirtschaftliche Be­glei­tung zugesagt hat, aufgenommen. Das Verfahren soll spätestens Anfang nächsten Jahres eingeleitet werden, hierzu werden Dr. Wacker und Professor Dr. Junkernheinrich in Kürze ihre Tätigkeit aufnehmen.

 

Da vor dem Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen die Vorlage einer gültigen Prozessvoll­macht erforderlich ist, bat der Städte- und Gemeindebund alle Städte und Gemeinden, die sich als Beschwerdeführerin zur Verfügung gestellt hatten, Herrn Dr. Wacker eine entsprechende Prozessvollmacht zu erteilen.

 

Die Stadt Kamen hat diese Prozessvollmacht am 26.07.2010 erteilt.