Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
058/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2009 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.305,28 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2009 wurden von der TECHNOPARK KAMEN GmbH am 18.07.2008 Mittel in Höhe von 329.000 € zur Deckung des Verlustausgleichs 2009 angemeldet. Der Wirtschaftsplan 2009 wurde im Dezember 2008 mit einem geplanten Verlust in Höhe von 284.175 € beschlossen. Unterjährige Abschlagszahlungen wurden in dieser Höhe geleistet. Eine Rückstellung war nach Rücksprache mit der Geschäftsführung nicht zu bilden.

 

Die Ergebnisverbesserung von einem geplanten Verlust von 284.175 € auf einen tatsächlichen Verlust von 177.305,28 € ergibt sich aus Mehrerträgen und geringen Minderaufwendungen gemäß Anlage.

Aufgrund von Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund auslaufender Mietverträge werden 2010 auch größere Leerstände, insbesondere im Gründerzentrum, nicht ausgeschlossen.

 

Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lagerberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht beurteilt.

 

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung, sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.

 

Die Prüfungsgesellschaft stellt fest, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Ertragslage der Gesellschaft und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung treffend dar.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat hat der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung am 09.06.2010 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung einstimmig, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden. Dieser Empfehlung schließ sich die Verwaltung an.

 

 


Anlagen:

 

Plan – Ist Vergleich 2009

Jahresabschluss zum 31.12.2009