Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH für das Geschäftsjahr 2009
Vorlage
057/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates in der Gesellschafterversammlung abstimmen.

 

In seiner Sitzung am 09.06.2010 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

* nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrates

 

bis 29. Oktober 2009:

 

Hupe, Hermann

Klanke, Heiko

Middendorf, Susanne

Müller, Ursula

Rickwärtz-Naujokat, Heinrich*

Kissing, Heinrich*

Dreher, Britta

 

ab 29.Oktober 2009:

 

Dreher, Britta

Eisenhardt, Ralf

Heidler, Daniel

Hupe, Hermann

Klanke, Heiko

Middendorf, Susanne

Müller, Ursula