Betreff
Bürgeranregung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 mit der Bezeichnung "Ka-HW" der Stadt Kamen
Vorlage
049/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 mit der Bezeichnung „Ka-HW“ der Stadt Kamen wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Es wird beantragt den Bebauungsplan Nr. 06 mit der Bezeichnung „Ka-HW“ der Stadt Kamen dahin gehend zu ändern, dass die auf den Flurstücken 693 und 694 festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche aufgeweitet wird. Zur Begründung führt der Antragsteller an, dass eine Ände­rung des Bebauungsplanes notwendig sei, um eine geplante Bebauung auf einem Grundstück innerhalb des Bebauungs­planes durchzuführen.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

Aus diesem Grund wird die Anregung an den Planungs- und Umwelt­ausschuss verwiesen.